Betreff
1. Fortschreibung Stadtentwicklungskonzept und die Zusammenlegung der Stadtumbaugebiete Altstaßfurt, Mitte und Leopoldshall zu dem Stadtumbaugebiet Kernstadt
Vorlage
0484/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Fortschreibung des bestehenden Stadtentwicklungskonzeptes (SEK 2001/2002) ergibt sich insbesondere aus der Notwendigkeit der Anpassung an die aktuelle Bevölkerungsentwicklung und an die geänderten Rahmenbedingungen. Es sollen damit die Evaluation der bisherigen Maßnahmen (Stadtumbau) erfolgen, neue Schwerpunkte gesetzt werden  und die Aktualisierung bzw. Neuformulierung  der im bestehenden SEK  gesetzten Ziele stattfinden.

 

Wie bereits bei der erstmaligen Erstellung erfolgte auch bei der Fortschreibung die geforderte integrative Herangehensweise in der gleichen fachlichen und räumlichen Hinsicht.

Grundlage waren somit die Themenschwerpunkte des bisherigen SEK um eine Vergleichbarkeit der beiden Konzepte  zu gewährleisten.

 

Die eingemeindeten Ortsteile sind nicht Bestandteil der Fortschreibung. Dies bedarf einer separaten Konzepterstellung einschließlich zusätzlicher Kosten.

 

Das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr befürwortet und unterstützte die Fortschreibung des Konzeptes.

 

Weiter sollen zur Vereinfachung der Bearbeitung und Handhabung von Fördermaßnahmen die Stadtumbaugebiete Altstaßfurt, Mitte und Leopoldshall zu dem Stadtumbaugebiet Kernstadt zusammengefasst werden.

 

 


Anlagenverzeichnis:

  • Kurzfassung 1. Fortschreibung SEK
  • Lageplan

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die 1. Fortschreibung des Stadtentwicklungs-konzeptes und die Zusammenlegung der Stadtumbaugebiete Altstaßfurt, Mitte und Leopoldshall zu dem Stadtumbaugebiet Kernstadt.

 

 


Finanzierung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamteinnahmen in Höhe von

 

 

     

Gesamtausgaben in Höhe von

 

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon   - Sachausgaben

     

 

 

 

            - Personalausgaben

     

 

 

 

im

Verwaltungshaushalt

Haushaltsstelle:

     

 

 

 

Budget Nr.:

     

 

 

 

 

 

 

einmalig

laufend

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

im

Vermögenshaushalt

Haushaltsstelle:

     

 

 

einmalig

laufend

 

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm 20  

enthalten

 

 

 

nicht enthalten

 

 

 

 

 

 

Folgeeinnahmen in Höhe von

 

     

 

Folgeausgaben in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon   - Sachausgaben

     

 

 

 

            - Personalausgaben

     

 

 

 

 

im Verwaltungshaushalt

Haushaltsstelle:

     

 

 

Budget Nr.:

     

 

 

einmalig

laufend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfg.

 

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

 

 

im Verwaltungshaushalt durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung Fehlbetrag)

 

einmalig

laufend

 

im Vermögenshaushalt durch einen Nachtragshaushalt