Sachverhalt:
Die Fortschreibung des bestehenden
Stadtentwicklungskonzeptes (SEK 2001/2002) ergibt sich insbesondere aus der
Notwendigkeit der Anpassung an die aktuelle Bevölkerungsentwicklung und an die
geänderten Rahmenbedingungen. Es sollen damit die Evaluation der bisherigen
Maßnahmen (Stadtumbau) erfolgen, neue Schwerpunkte gesetzt werden und die Aktualisierung bzw.
Neuformulierung der im bestehenden
SEK gesetzten Ziele stattfinden.
Wie bereits bei der erstmaligen Erstellung
erfolgte auch bei der Fortschreibung die geforderte integrative
Herangehensweise in der gleichen fachlichen und räumlichen Hinsicht.
Grundlage waren somit die Themenschwerpunkte
des bisherigen SEK um eine Vergleichbarkeit der beiden Konzepte zu gewährleisten.
Die eingemeindeten Ortsteile sind nicht
Bestandteil der Fortschreibung. Dies bedarf einer separaten Konzepterstellung
einschließlich zusätzlicher Kosten.
Das Ministerium für Landesentwicklung und
Verkehr befürwortet und unterstützte die Fortschreibung des Konzeptes.
Weiter sollen zur Vereinfachung der Bearbeitung und Handhabung von
Fördermaßnahmen die Stadtumbaugebiete Altstaßfurt, Mitte und Leopoldshall zu
dem Stadtumbaugebiet Kernstadt zusammengefasst werden.
Anlagenverzeichnis:
- Kurzfassung
1. Fortschreibung SEK
- Lageplan
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt
die 1. Fortschreibung des Stadtentwicklungs-konzeptes und die Zusammenlegung
der Stadtumbaugebiete Altstaßfurt, Mitte und Leopoldshall zu dem
Stadtumbaugebiet Kernstadt.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses
entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen |
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Gesamtausgaben in Höhe von |
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- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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davon - Sachausgaben |
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- Personalausgaben |
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im |
Verwaltungshaushalt |
Haushaltsstelle: |
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Budget Nr.: |
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einmalig |
laufend |
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Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur
Verfügung |
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Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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im |
Vermögenshaushalt |
Haushaltsstelle: |
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einmalig |
laufend |
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Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur
Verfügung |
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Deckungsmittel stehen
nicht zur Verfügung
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enthalten |
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nicht enthalten |
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Folgeeinnahmen in Höhe von |
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Folgeausgaben in Höhe von |
- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - Sachausgaben |
€ |
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- Personalausgaben |
€ |
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im Verwaltungshaushalt |
Haushaltsstelle: |
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Budget Nr.: |
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einmalig |
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laufend |
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Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfg. |
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Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
muss erfolgen: |
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im Verwaltungshaushalt durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung
Fehlbetrag) |
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einmalig |
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laufend |
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im Vermögenshaushalt durch einen Nachtragshaushalt |
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