Betreff
Wirtschaftsplan des Stadtpflegebetriebes Staßfurt, Eigenbetrieb der Stadt Staßfurt für das Wirtschaftsjahr 2011
Vorlage
0374/2011
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Auf der Grundlage des § 16 Absatz (1) des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG)
ist für jedes Wirtschaftsjahr rechtzeitig vor dessen Beginn ein Wirtschaftsplan
aufzustellen. Der Wirtschaftsplan besteht
- aus dem
Erfolgsplan, der alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen enthält und
entsprechend der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 des
Handelsgesetzbuches zu gliedern ist,
- aus dem
Vermögensplan, der alle vermögenswirksamen Einnahmen und Ausgaben aus
Anlageänderungen und aus der Kreditwirtschaft im Wirtschaftsjahr sowie die
notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält und dessen Gliederung der
des Finanzplanes der Gemeinde entspricht,
3. aus der Stellenübersicht, die alle im Wirtschaftsjahr
erforderlichen Stellen für Angestellte und Arbeiter enthält.
Anlagenverzeichnis:
- Wirtschaftsplan
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt den Wirtschaftsplan des
Stadtpflegebetriebes, Eigenbetrieb der Stadt Staßfurt für das Wirtschaftsjahr
2011