Betreff
Wirtschaftsplan des Stadtpflegebetriebes Staßfurt, Eigenbetrieb der Stadt Staßfurt für das Wirtschaftsjahr 2011
Vorlage
0374/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Auf der Grundlage des § 16 Absatz (1) des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) ist für jedes Wirtschaftsjahr rechtzeitig vor dessen Beginn ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Der Wirtschaftsplan besteht

 

  1. aus dem Erfolgsplan, der alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen enthält und entsprechend der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 des Handelsgesetzbuches zu gliedern ist,

 

  1. aus dem Vermögensplan, der alle vermögenswirksamen Einnahmen und Ausgaben aus Anlageänderungen und aus der Kreditwirtschaft im Wirtschaftsjahr sowie die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält und dessen Gliederung der des Finanzplanes der Gemeinde entspricht,

    

      3.   aus der Stellenübersicht, die alle im Wirtschaftsjahr erforderlichen Stellen für      Angestellte und Arbeiter enthält.           

 


Anlagenverzeichnis:

- Wirtschaftsplan

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt den Wirtschaftsplan des Stadtpflegebetriebes, Eigenbetrieb der Stadt Staßfurt für das Wirtschaftsjahr 2011