Betreff
Aufstellungsbeschluss Ergänzungssatzung "Wilhelmstraße" Ortsteil Neundorf
Vorlage
0376/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Stadt Staßfurt beabsichtigt die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen - westlich der Wilhelmstraße, nördlich begrenzt durch die Kleingartenanlage „Lehde“  - in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil. Die vorhandene Bebauung der Wilhelmstraße  bildet dabei den städtebaulichen Rahmen (Art der Nutzung und vorhandene Bebauungsstruktur).

Durch die Ergänzungssatzung wird für die einbezogenen Flächen der Zulässigkeitsmaßstab gemäß § 34 BauGB ermöglicht. Das Plangebiet soll als allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden. Darüber hinaus können - sofern aus städtebaulichen Gründen erforderlich - weitere Festsetzungen gemäß BauNVO getroffen werden.

Für die einbezogenen Flächen sind - nach derzeitigem Planungsstand - keine zusätzlichen Erschließungsmaßnahmen (Straßenziehung, Ver- und Entsorgung) erforderlich.

 

Der Ortsteil Neundorf der Stadt Staßfurt hat sich in seiner Siedlungsentwicklung am Eigenbedarf auszurichten. Um einer bedarfsgerechten und städtebaulich geordneten Entwicklung des Ortsteiles Neundorf zu entsprechen, ist es erforderlich - im Rahmen des Satzungsverfahrens - bereits angefangene Bauleitplanverfahren (zur Wohnbauland-bereitstellung) kritisch zu hinterfragen und auf ihre Realisierbarkeit zu prüfen.

Im Ergebnis verfügt der Ortsteil Neundorf über zwei noch in Planung befindliche Wohnbaustandorte (Bauleitplanverfahren) - mit einer erheblich über dem Eigenbedarf liegenden Flächenreserve.

 

-          B-Plan Nr. 13/01 „Rathmannsdorfer Straße - ehemalige Gärtnerei“

      (ca. 6.000 m² / 8 Bauparzellen)

 

-          B-Plan Nr. 12/98 „Wohngebiet - Beim Reitplatz“

      (ca. 18.500 m² / 30 Bauparzellen)

 

Beide Planungen ruhen seit längerer Zeit von Seiten der Vorhabenträger und erlangten dadurch keine Rechtskraft. Mit dem Abschluss der Planungen im derzeitigen Umfang ist auf Grund der Rahmenvorgaben durch die Raumordnungs- und Regionalplanung nicht mehr zu rechnen (fehlender Bedarf).

 

Die Stadt Staßfurt beabsichtigt nunmehr die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum B-Plan Nr. 13/01  „Rathmannsdorfer Straße - ehemalige Gärtnerei“ und eine deutliche Reduzierung des Geltungsbereichs zum B-Plan Nr. 12/98 „Wohngebiet - Beim Reitplatz“.

 

Der Vorhabenträger „Beim Reitplatz“ sichert der Stadt Staßfurt selbstbindend zu, die bedarfsgerechte Anpassung des B-Plans vorzunehmen und das Bauleitplanverfahren abzuschließen.

 

Der Verwaltung entstehen durch die Planung keine Kosten. Die Übertragung der Planungsleistungen an den Vorhabenträger erfolgt durch einen städtebaulichen Vertrag.

 

 


Anlagenverzeichnis:

-          geplanter Geltungsbereich

-          Städtebaulicher Vertrag (Entwurf)

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Wilhelmstraße“ in Staßfurt/Ortsteil Neundorf gemäß § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 BauGB.