Sachverhalt:
Die Stadt Staßfurt beabsichtigt die
Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen - westlich der Wilhelmstraße, nördlich
begrenzt durch die Kleingartenanlage „Lehde“
- in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil. Die vorhandene Bebauung der
Wilhelmstraße bildet dabei den
städtebaulichen Rahmen (Art der Nutzung und vorhandene Bebauungsstruktur).
Durch die Ergänzungssatzung wird für die
einbezogenen Flächen der Zulässigkeitsmaßstab gemäß § 34 BauGB ermöglicht. Das
Plangebiet soll als allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden. Darüber hinaus
können - sofern aus städtebaulichen Gründen erforderlich - weitere
Festsetzungen gemäß BauNVO getroffen werden.
Für die einbezogenen Flächen sind - nach
derzeitigem Planungsstand - keine zusätzlichen Erschließungsmaßnahmen
(Straßenziehung, Ver- und Entsorgung) erforderlich.
Der Ortsteil Neundorf der Stadt Staßfurt hat
sich in seiner Siedlungsentwicklung am Eigenbedarf auszurichten. Um einer
bedarfsgerechten und städtebaulich geordneten Entwicklung des Ortsteiles
Neundorf zu entsprechen, ist es erforderlich - im Rahmen des Satzungsverfahrens
- bereits angefangene Bauleitplanverfahren (zur Wohnbauland-bereitstellung)
kritisch zu hinterfragen und auf ihre Realisierbarkeit zu prüfen.
Im Ergebnis verfügt der Ortsteil Neundorf
über zwei noch in Planung befindliche Wohnbaustandorte (Bauleitplanverfahren) -
mit einer erheblich über dem Eigenbedarf liegenden Flächenreserve.
-
B-Plan Nr. 13/01 „Rathmannsdorfer Straße -
ehemalige Gärtnerei“
(ca. 6.000 m² / 8 Bauparzellen)
-
B-Plan Nr. 12/98 „Wohngebiet - Beim Reitplatz“
(ca. 18.500 m² / 30 Bauparzellen)
Beide Planungen ruhen seit längerer Zeit von
Seiten der Vorhabenträger und erlangten dadurch keine Rechtskraft. Mit dem
Abschluss der Planungen im derzeitigen Umfang ist auf Grund der Rahmenvorgaben
durch die Raumordnungs- und Regionalplanung nicht mehr zu rechnen (fehlender
Bedarf).
Die Stadt Staßfurt beabsichtigt nunmehr die
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum B-Plan Nr. 13/01 „Rathmannsdorfer Straße - ehemalige
Gärtnerei“ und eine deutliche Reduzierung des Geltungsbereichs zum B-Plan Nr.
12/98 „Wohngebiet - Beim Reitplatz“.
Der Vorhabenträger „Beim Reitplatz“ sichert
der Stadt Staßfurt selbstbindend zu, die bedarfsgerechte Anpassung des B-Plans
vorzunehmen und das Bauleitplanverfahren abzuschließen.
Der Verwaltung entstehen durch die Planung
keine Kosten. Die Übertragung der Planungsleistungen an den Vorhabenträger
erfolgt durch einen städtebaulichen Vertrag.
Anlagenverzeichnis:
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geplanter Geltungsbereich
-
Städtebaulicher Vertrag (Entwurf)
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Staßfurt beschließt die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Wilhelmstraße“
in Staßfurt/Ortsteil Neundorf gemäß § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 BauGB.