Betreff
Aufhebung des Aufstellungsbeschluss zum B-Plan Nr. 13/01 "Rathmannsdorfer Straße - ehemalige Gärtnerei" Ortsteil Neundorf
Vorlage
0377/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Das - in der Vergangenheit - eingeleitete Bauleitplanverfahren wurde aus unbekannten Gründen von Seiten eines privaten Investors - trotz mehrmaliger Aufforderung von Seiten der ehemaligen Gemeinde Neundorf bzw. der Stadt Staßfurt - nicht zu Ende geführt.

 

Da u.a. durch dieses eingeleitete Bauleitplanverfahren an anderer Stelle beabsichtigte Planungen verhindert werden, empfiehlt es sich zur Klarstellung der Situation, das Verfahren förmlich durch einen entsprechenden Beschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zu beenden. Darüber hinaus führen geänderte Ziele der Stadtentwicklung und geänderte Rahmenvorgaben der Raumordnungs- und Regionalplanung dazu, dass die Planung nicht mehr realisierbar erscheint.

 

Für den betroffenen Geltungsbereich führt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zu keiner Veränderung der bisherigen planungsrechtlichen Situation. Der unmittelbar an die Rathmannsdorfer Straße grenzende Bereich unterliegt den Zulässigkeitsregelungen nach § 34 BauGB (Innenbereich). Der rückwärtige Bereich (östlich des Grabenflurstückes) bis zur Gartenstraße ist planungsrechtlich dem Außenbereich zu zuordnen.

 

Das Verfahren wurde durch den damaligen Gemeinderat der Gemeinde Neundorf eingeleitet. Da die Gemeinde nunmehr Ortsteil der Stadt Staßfurt ist, ist der Aufhebungsbeschluss durch den Stadtrat der Stadt Staßfurt zu fassen.

 

 


Anlagenverzeichnis:

-          Übersichtsplan zum Geltungsbereich

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum B-Plan Nr. 13/01 „Rathmannsdorfer Straße - ehemalige Gärtnerei“  in Staßfurt/Ortsteil Neundorf vom 26.09.2001 (Beschluss-Nr. 44/2001).