Betreff
Nachbargemeindliche Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Barbyer Chaussee" Calbe (Saale)
Vorlage
0378/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Stadt Calbe (Saale)  beabsichtigt  die Neuausweisung eines Gewerbegebietes für die Erweiterung eines ortsansässigen Betriebs (Umwelttechnik). Der Geltungsbereich umfasst ca. 11,3 ha. Die Erweiterung wird erforderlich, da der vorhandene Betriebsstandort vollständig belegt ist. Die geplante Erweiterungsfläche schließt sich unmittelbar östlich an den bestehenden Betrieb an - die vorhandene betriebliche Infrastruktur kann genutzt werden. Der Bebauungsplan dient neben der Baurechtschaffung und Flächenbedarfsdeckung - der Investitionssicherung sowie der Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen in der Region. 

 

Der Bebauungsplan wird aus dem wirksamen Flächennutzungsplan (2001) entwickelt

(§ 8 (2) Satz 1 BauGB).

 

Im Ergebnis der Eingriffs- und Ausgleichbilanzierung sind im Grünordnungsplan zum Bebauungsplan folgende Ausgleichsmaßnahmen ermittelt bzw. geplant:

 

-          Umwandlung einer vorhandenen naturfernen Pappelforst (Monokultur) auf ca. 4,5 ha durch ökologischen Waldumbau in einen artenreichen Laubmischwald aus heimischen Baumarten

-          Schaffung von gestuften Waldrändern (Breite von 8 bis 15 m) auf einer Fläche von ca. 1,0 ha 

 

Der Bebauungsplan gibt keinen Anlass zu Hinweisen oder Bedenken. Die Belange der Stadt Staßfurt werden nicht beeinträchtigt.

 

Hinweis:

Auf Grund seines Umfangs und der enthaltenen Pläne eignet sich der Entwurf des Bebauungsplanes nicht dazu, als vollständige Anlage dieser Beschlussvorlage beigefügt zu werden. Die Unterlagen sind während der Dienstzeiten im FB II/FD 61 - Planung, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften der Stadtverwaltung, Haus I, Steinstr. 19, Zi. 210-212 einsehbar.

 

 


Anlagenverzeichnis:

-          Stellungnahme der Stadt Staßfurt als Nachbargemeinde

-          Übersichtsplan Stadt Calbe (Saale)

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt gemäß § 4 (2)  BauGB i.V.m. § 2 (2) Satz 1 BauGB über die Stellungnahme der Stadt Staßfurt als Nachbargemeinde zum Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Barbyer Chaussee“ der Stadt Calbe (Saale).

 

 


Finanzierung: