Sachverhalt:
Die Stadt Calbe (Saale) beabsichtigt
die Neuausweisung eines Gewerbegebietes für die Erweiterung eines
ortsansässigen Betriebs (Umwelttechnik). Der Geltungsbereich umfasst ca. 11,3
ha. Die Erweiterung wird erforderlich, da der vorhandene Betriebsstandort
vollständig belegt ist. Die geplante Erweiterungsfläche schließt sich unmittelbar
östlich an den bestehenden Betrieb an - die vorhandene betriebliche
Infrastruktur kann genutzt werden. Der Bebauungsplan dient neben der
Baurechtschaffung und Flächenbedarfsdeckung - der Investitionssicherung sowie
der Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen in der Region.
Der Bebauungsplan wird aus dem wirksamen
Flächennutzungsplan (2001) entwickelt
(§ 8 (2) Satz 1 BauGB).
Im Ergebnis der Eingriffs- und
Ausgleichbilanzierung sind im Grünordnungsplan zum Bebauungsplan folgende
Ausgleichsmaßnahmen ermittelt bzw. geplant:
-
Umwandlung einer vorhandenen naturfernen
Pappelforst (Monokultur) auf ca. 4,5 ha durch ökologischen Waldumbau in einen
artenreichen Laubmischwald aus heimischen Baumarten
-
Schaffung von gestuften Waldrändern (Breite von 8
bis 15 m) auf einer Fläche von ca. 1,0 ha
Der Bebauungsplan gibt keinen Anlass zu
Hinweisen oder Bedenken. Die Belange der Stadt Staßfurt werden nicht
beeinträchtigt.
Hinweis:
Auf
Grund seines Umfangs und der enthaltenen Pläne eignet sich der Entwurf des Bebauungsplanes
nicht dazu, als vollständige Anlage dieser Beschlussvorlage beigefügt zu
werden. Die Unterlagen sind während der Dienstzeiten im FB II/FD 61 - Planung,
Wirtschaftsförderung und Liegenschaften der Stadtverwaltung, Haus I, Steinstr.
19, Zi. 210-212 einsehbar.
Anlagenverzeichnis:
-
Stellungnahme der Stadt Staßfurt als
Nachbargemeinde
-
Übersichtsplan Stadt Calbe (Saale)
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt
gemäß § 4 (2) BauGB i.V.m. § 2 (2) Satz
1 BauGB über die Stellungnahme der Stadt Staßfurt als Nachbargemeinde zum
Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Barbyer Chaussee“ der Stadt Calbe
(Saale).
Finanzierung: