Betreff
Beschluss über den städtebaulichen Vertrag (Entwurf) zur Ergänzungssatzung "Wilhelmstraße" Ortsteil Neundorf
Vorlage
0381/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gemäß der Anlage I zur Hauptsatzung der Stadt Staßfurt hat der Stadtrat über Angelegenheiten der Stadtplanung nach dem BauGB - hier: städtebauliche Verträge gemäß § 11 BauGB - abschließend zu entscheiden.

 

Der städtebauliche Vertrag zur Ergänzungssatzung „Wilhelmstraße“ in Staßfurt/Ortsteil Neundorf dient der Übertragung der Planungsleistungen und der Kosten auf den Vorhabenträger. Darüber hinaus regelt der Vertrag die wesentlichen Anforderungen an die Planung und sichert die verfolgten städtebaulichen Ziele. 

 

 


Anlagenverzeichnis:

-          städtebaulicher Vertrag (Entwurf)

-          Anlage 1 zum städtebaulichen Vertrag (Vertragsgebiet

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt über den städtebaulichen Vertrag (Entwurf) gemäß § 11 BauGB zur Ergänzungssatzung „Wilhelmstraße“ in Staßfurt/Ortsteil Neundorf.