Sachverhalt:
Gemäß der Anlage I zur Hauptsatzung der
Stadt Staßfurt hat der Stadtrat über Angelegenheiten der Stadtplanung nach dem
BauGB - hier: städtebauliche Verträge gemäß § 11 BauGB - abschließend zu
entscheiden.
Der städtebauliche Vertrag zur
Ergänzungssatzung „Wilhelmstraße“ in Staßfurt/Ortsteil Neundorf dient der
Übertragung der Planungsleistungen und der Kosten auf den Vorhabenträger.
Darüber hinaus regelt der Vertrag die wesentlichen Anforderungen an die Planung
und sichert die verfolgten städtebaulichen Ziele.
Anlagenverzeichnis:
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städtebaulicher Vertrag (Entwurf)
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Anlage 1 zum städtebaulichen Vertrag
(Vertragsgebiet
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt
über den städtebaulichen Vertrag (Entwurf) gemäß § 11 BauGB zur
Ergänzungssatzung „Wilhelmstraße“ in Staßfurt/Ortsteil Neundorf.
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