Betreff
Verlängerung der Öffnungszeiten in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Staßfurt
Vorlage
0383/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Im August 2010 fasste der Ausschuss für Jugend, Senioren und Soziales den Beschluss, eine Bedarfserhebung zu verlängerten Öffnungszeiten in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Staßfurt durchzuführen. In die Befragung wurden kommunale Kindertageseinrichtungen und die Einrichtungen der freien Träger einbezogen. Der Inhalt des Fragebogens wurde mit dem Ausschuss für Jugend, Senioren und Soziales im September 2010 abgestimmt.

 

Der Befragungsrücklauf betrug ca. 40 % (Anteil an den betreuten Kindern). Ein Bedarf für eine Betreuung vor 06.00 Uhr wurde für 55 Kinder angegeben, nach 18.00 Uhr für 73 Kinder. Der Bedarf ist am Höchsten in der Kernstadt Staßfurt.

 

Im § 17 Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG) sind die Öffnungszeiten und Betreuungszeiten geregelt. Generell legt der Träger im Benehmen mit den Kuratorien die Öffnungszeiten nach dem bestehenden Bedarf fest. Öffnungszeiten geben den zeitlichen Rahmen vor, in denen die Betreuung grundsätzlich stattfinden kann. Die Regelöffnungszeit liegt zwischen 06.00 Uhr und 19.00 Uhr (als Richtwert, der über- bzw. unterschritten werden kann). Zwei Dinge sind dabei zu berücksichtigen:

 

-          das Wohl des Kindes und

-          die Wirtschaftlichkeit der Einrichtung

 

Während der Öffnungszeit der Einrichtung ist der Rechtsanspruch abzudecken. Nach § 17 Abs. 2 KiFöG umfasst ein ganztätiger Platz mindestens 50 Wochenstunden.

 

Vor 06.00 Uhr und nach 18.00 Uhr sind die psychischen und physischen Besonderheiten von Kleinstkindern zu beachten. Zeiten vor 05.30 Uhr fallen in den Schlafbedarf eines Kindes. Nach 21.00 Uhr zu öffnen steht definitiv dem Kindeswohl entgegen.

 

Unter Berücksichtigung der Hinweise des Landesverwaltungsamtes und des Jugendamtes werden folgende Handlungsempfehlungen gegeben:

 

1.       Die mögliche Öffnungszeit von 05.30 Uhr bis 19.00 Uhr sollte flexibel je nach örtlichem Bedarf festgelegt werden.

 

2.       Die Kindertageseinrichtung „Sandmännchen“ in der Sülzestraße ist in der Lage, auf einen individuellen Bedarf zu reagieren, der bis 21.00 Uhr liegt.

 

Die Handlungsempfehlungen wurden den Kuratorien der Tageseinrichtungen im Rahmen der Benehmensherstellung zur Kenntnis gegeben.

 

 


Anlagenverzeichnis:

keine Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Verlängerung der Öffnungszeiten in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Staßfurt wie folgt:

 

-          Von 05.30 Uhr bis 19.00 Uhr werden die Öffnungszeiten nach Bedarf je Einrichtung flexibel festgelegt.

 

-          Für einen individuellen Bedarf bis 21.00 Uhr steht die Kindertageseinrichtung „Sandmännchen“ in Staßfurt zur Verfügung