Sachverhalt:
Im August 2010 fasste der Ausschuss für
Jugend, Senioren und Soziales den Beschluss, eine Bedarfserhebung zu verlängerten
Öffnungszeiten in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Staßfurt
durchzuführen. In die Befragung wurden kommunale Kindertageseinrichtungen und
die Einrichtungen der freien Träger einbezogen. Der Inhalt des Fragebogens
wurde mit dem Ausschuss für Jugend, Senioren und Soziales im September 2010
abgestimmt.
Der Befragungsrücklauf betrug ca. 40 %
(Anteil an den betreuten Kindern). Ein Bedarf für eine Betreuung vor 06.00 Uhr
wurde für 55 Kinder angegeben, nach 18.00 Uhr für 73 Kinder. Der Bedarf ist am
Höchsten in der Kernstadt Staßfurt.
Im § 17 Kinderförderungsgesetz des Landes
Sachsen-Anhalt (KiFöG) sind die Öffnungszeiten und Betreuungszeiten geregelt.
Generell legt der Träger im Benehmen mit den Kuratorien die Öffnungszeiten nach
dem bestehenden Bedarf fest. Öffnungszeiten geben den zeitlichen Rahmen vor, in
denen die Betreuung grundsätzlich stattfinden kann. Die Regelöffnungszeit liegt
zwischen 06.00 Uhr und 19.00 Uhr (als Richtwert, der über- bzw. unterschritten
werden kann). Zwei Dinge sind dabei zu berücksichtigen:
-
das Wohl des Kindes und
-
die Wirtschaftlichkeit der Einrichtung
Während der Öffnungszeit der Einrichtung ist
der Rechtsanspruch abzudecken. Nach § 17 Abs. 2 KiFöG umfasst ein ganztätiger
Platz mindestens 50 Wochenstunden.
Vor 06.00 Uhr und nach 18.00 Uhr sind die
psychischen und physischen Besonderheiten von Kleinstkindern zu beachten.
Zeiten vor 05.30 Uhr fallen in den Schlafbedarf eines Kindes. Nach 21.00 Uhr zu
öffnen steht definitiv dem Kindeswohl entgegen.
Unter Berücksichtigung der Hinweise des
Landesverwaltungsamtes und des Jugendamtes werden folgende
Handlungsempfehlungen gegeben:
1. Die mögliche
Öffnungszeit von 05.30 Uhr bis 19.00 Uhr sollte flexibel je nach örtlichem
Bedarf festgelegt werden.
2. Die
Kindertageseinrichtung „Sandmännchen“ in der Sülzestraße ist in der Lage, auf
einen individuellen Bedarf zu reagieren, der bis 21.00 Uhr liegt.
Die Handlungsempfehlungen wurden den
Kuratorien der Tageseinrichtungen im Rahmen der Benehmensherstellung zur
Kenntnis gegeben.
Anlagenverzeichnis:
keine Anlagen
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt
die Verlängerung der Öffnungszeiten in den Kindertageseinrichtungen der Stadt
Staßfurt wie folgt:
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Von 05.30 Uhr bis 19.00 Uhr werden die
Öffnungszeiten nach Bedarf je Einrichtung flexibel festgelegt.
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Für einen individuellen Bedarf bis 21.00 Uhr steht
die Kindertageseinrichtung „Sandmännchen“ in Staßfurt zur Verfügung