Betreff
Aufhebung des Beschlusses 298/2010
Vorlage
0392/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Entsprechend § 50 Absatz 1 Nr.1 StrG LSA bedarf die Satzung der Zustimmung der Straßenbaubehörde, soweit die Gemeinde nicht Träger der Straßenbaulast ist. Der Salzlandkreis als Träger der Straßenbaulast für die im Gemeindegebiet befindlichen Kreisstraßen hat die Zustimmung versagt.

 

 


Anlagenverzeichnis:

e-mail SLK vom 10.01.2011                  

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Aufhebung des Beschlusses 298/2010 (Sondernutzungssatzung der Stadt Staßfurt).