Betreff
Aufhebung des Beschlusses 298/2010
Vorlage
0392/2011
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Entsprechend § 50 Absatz 1 Nr.1 StrG LSA bedarf die Satzung der Zustimmung der Straßenbaubehörde,
soweit die Gemeinde nicht Träger der Straßenbaulast ist. Der Salzlandkreis als
Träger der Straßenbaulast für die im Gemeindegebiet befindlichen Kreisstraßen
hat die Zustimmung versagt.
Anlagenverzeichnis:
e-mail SLK vom
10.01.2011
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Aufhebung des Beschlusses
298/2010 (Sondernutzungssatzung der Stadt Staßfurt).