Sachverhalt:
Bei Beantragungen von Sondernutzungen, die
gebietsübergreifend die Bereiche Stadt Staßfurt vor der Eingemeindung von
Förderstedt und den eingemeindeten Gebietsanteilen der ehemaligen Gemeinde
Förderstedt, sind jeweils unterschiedliche Bescheide zu erlassen. Dies stößt
auf Unverständnis der Antragsteller und wirkt sehr irritierend auf die Antragsteller
zudem führt dies zu irrtümlich begangenen Ordnungswidrigkeiten.
Aus diesem Grund und zur Vereinfachung des
Verwaltungsablaufes und –aufwandes wird empfohlen, eine einheitliche
Sondernutzungssatzung für die Stadt Staßfurt zu erlassen.
Anlagenverzeichnis:
- Entwurf Sondernutzungssatzung
- e-mail vom 21.02.2011 – Zustimmung SLK
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Sondernutzungssatzung der
Stadt Staßfurt.