Sachverhalt:
Um die Arbeitsbelastung der
Verwaltung möglichst gering zu halten, sollte in Betracht gezogen werden,
bereits bestehende Umweltrichtlinien anderen Städte zu übernehmen bzw. zu
modifizieren.
Hierfür sind z.B. Informationen
der folgenden Institutionen hilfreich.
-
Portal zur (öffentlichen) Beschaffung des
Umweltbundesamtes www.umweltbundesamt.de/produkte/beschaffung/
-
die Kriterien des Umweltzeichens „Blauer
Engel“ www. blauer-engel.de
-
Eco-Top-Ten-Kampagne des Öko-Instituts
www.ecotopten.de
- Die PROCURA+- Kampagne von ICLEI - Local Governments
for Sustainability, http://www.iclei-europe.org/index.php?procuraplus
-
Verbraucherinitiative “Klimafreundlich
einkaufen
http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/broschuere_einkaufen.pdf
Das Beschaffungsvolumen von
Bund, Ländern und Gemeinden allein liegt bei etwa 260 Milliarden Euro. Die
Nachfrage reicht von Büromaterialien, Reinigungsmittel über Fahrzeuge bis hin
zu Strom, Gas und Wärme. Allein durch umweltfreundliche Beschaffung der
öffentlichen Hand könnte bis 2020 der Ausstoß von Emissionen um 28 Prozent
verringert werden. Das entspricht einer Einsparung von mehr als 12 Megatonnen
Kohlendioxid – so viel, wie 1,25 Millionen Bundesbürger pro Jahr verursachen.
Der überwiegende Teil der
Mehrkosten amortisiert sich dabei über den Lebenszyklus der Anschaffungen. So
werden langfristig mehr Kosten eingespart als zusätzliche Investitionen nötig
sind. Bis 2020 können jährliche Einsparungen bei der öffentlichen Beschaffung
in Höhe von ca. 700 Millionen Euro erzielt werden. Diese Einsparpotenziale sind
auch Vorbild für private Unternehmen. Auch ihr Bedarf an umweltfreundlichen
Produkten und Dienstleistungen wächst stetig. Umweltschutzmaßnahmen und ein
optimierter Energie- und Materialeinsatz sind auch für Unternehmen auf lange
Sicht kostengünstiger.
Umweltorientierte Beschaffung
bedeutet auch, Einfluss auf den Markt zu nehmen und für die Bürgerinnen und
Bürger ein Vorbild für „Umweltbewusstes Verhalten“ zu sein.
Eine eigene
„Beschaffungsrichtlinie“ und/ oder entsprechende Kriterien in der Dienstanweisung
hat den Status einer „Selbstverpflichtungserklärung“ der Verwaltung und
unterstützt als Leitfaden die jeweiligen MitarbeiterInnen bei der Vorbereitung
und Entscheidungsfindung von öffentlichen Einkäufen und Vergaben.
Dabei sind auch
Möglichkeiten zu prüfen, inwiefern „internes Expertenwissen“ bei der
Beschaffung ein-gebunden werden kann- sowohl bei der Erstellung einer
generellen Beschaffungsrichtlinie als auch bei einzelnen, speziellen
Beschaffungsvorgängen.
Anlagenverzeichnis:
Anschreiben der
Fraktion
Beschlussvorschlag:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Entwurf für eine
Beschaffungsrichtlinie zu erarbeiten. Ziel ist es, einen Leitfaden für eine
umweltfreundliche, öffentliche Beschaffung der Verwaltung zu erstellen.