Betreff
Beschaffungsrichtlinie
Vorlage
0396/2011
Art
Sachantrag

Sachverhalt:

Um die Arbeitsbelastung der Verwaltung möglichst gering zu halten, sollte in Betracht gezogen werden, bereits bestehende Umweltrichtlinien anderen Städte zu übernehmen bzw. zu modifizieren.

Hierfür sind z.B. Informationen der folgenden Institutionen hilfreich.

 

- Portal zur (öffentlichen) Beschaffung des Umweltbundesamtes www.umweltbundesamt.de/produkte/beschaffung/

 

- die Kriterien des Umweltzeichens „Blauer Engel“ www. blauer-engel.de

 

- Eco-Top-Ten-Kampagne des Öko-Instituts www.ecotopten.de

 

- Die PROCURA+- Kampagne von ICLEI - Local Governments for Sustainability, http://www.iclei-europe.org/index.php?procuraplus

 

- Verbraucherinitiative “Klimafreundlich einkaufen http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/broschuere_einkaufen.pdf

 

Das Beschaffungsvolumen von Bund, Ländern und Gemeinden allein liegt bei etwa 260 Milliarden Euro. Die Nachfrage reicht von Büromaterialien, Reinigungsmittel über Fahrzeuge bis hin zu Strom, Gas und Wärme. Allein durch umweltfreundliche Beschaffung der öffentlichen Hand könnte bis 2020 der Ausstoß von Emissionen um 28 Prozent verringert werden. Das entspricht einer Einsparung von mehr als 12 Megatonnen Kohlendioxid – so viel, wie 1,25 Millionen Bundesbürger pro Jahr verursachen.

Der überwiegende Teil der Mehrkosten amortisiert sich dabei über den Lebenszyklus der Anschaffungen. So werden langfristig mehr Kosten eingespart als zusätzliche Investitionen nötig sind. Bis 2020 können jährliche Einsparungen bei der öffentlichen Beschaffung in Höhe von ca. 700 Millionen Euro erzielt werden. Diese Einsparpotenziale sind auch Vorbild für private Unternehmen. Auch ihr Bedarf an umweltfreundlichen Produkten und Dienstleistungen wächst stetig. Umweltschutzmaßnahmen und ein optimierter Energie- und Materialeinsatz sind auch für Unternehmen auf lange Sicht kostengünstiger.

Umweltorientierte Beschaffung bedeutet auch, Einfluss auf den Markt zu nehmen und für die Bürgerinnen und Bürger ein Vorbild für „Umweltbewusstes Verhalten“ zu sein.

Eine eigene „Beschaffungsrichtlinie“ und/ oder entsprechende Kriterien in der Dienstanweisung hat den Status einer „Selbstverpflichtungserklärung“ der Verwaltung und unterstützt als Leitfaden die jeweiligen MitarbeiterInnen bei der Vorbereitung und Entscheidungsfindung von öffentlichen Einkäufen und Vergaben.

Dabei sind auch Möglichkeiten zu prüfen, inwiefern „internes Expertenwissen“ bei der Beschaffung ein-gebunden werden kann- sowohl bei der Erstellung einer generellen Beschaffungsrichtlinie als auch bei einzelnen, speziellen Beschaffungsvorgängen.

 


Anlagenverzeichnis:

Anschreiben der Fraktion

 


Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Entwurf für eine Beschaffungsrichtlinie zu erarbeiten. Ziel ist es, einen Leitfaden für eine umweltfreundliche, öffentliche Beschaffung der Verwaltung zu erstellen.