Betreff
Haushaltssatzung 2011
Vorlage
0415/2011
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Nach § 158 (1) GO LSA hat die Stadt für
jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushalt ist in
jedem Haushaltsjahr nach § 156 (3) GO LSA auszugleichen.
Der Haushaltsplanentwurf 2011 wurde durch
den Oberbürgermeister in der Sitzung des Stadtrates am 24. März 2011 eingebracht.
Der Planentwurf war ausgeglichen.
In den Ortschaftsräten und den
Fachausschüssen des Stadtrates wurde der Haushaltsplanentwurf 2011 beraten.
Anlagenverzeichnis:
Fortschreibungsbrücke
Haushaltssatzung
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2011 unter Berücksichtigung der anliegenden
Fortschreibungsbrücke.