Betreff
Haushaltssatzung 2011
Vorlage
0415/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Nach § 158 (1) GO LSA hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushalt ist in jedem Haushaltsjahr nach § 156 (3) GO LSA auszugleichen.

 

Der Haushaltsplanentwurf 2011 wurde durch den Oberbürgermeister in der Sitzung des Stadtrates am 24. März 2011 eingebracht. Der Planentwurf war ausgeglichen.

 

In den Ortschaftsräten und den Fachausschüssen des Stadtrates wurde der Haushaltsplanentwurf 2011 beraten.

 

 


Anlagenverzeichnis:

Fortschreibungsbrücke

Haushaltssatzung


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 unter Berücksichtigung der anliegenden Fortschreibungsbrücke.