Betreff
Einvernehmen zum Vorhaben "Wesentliche Änderung einer Schweinemastanlage" nach BImSchG, Ascherslebener Str. 23, OT Neundorf / Stadt Staßfurt
Vorlage
0417/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Antragsteller betreibt gemäß Genehmigung des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 27.12.2007 eine Schweinemastanlage mit 6.904 Tierplätzen im Ortsteil Neundorf. Nunmehr wird eine wesentliche Änderung der vorhandenen Schweinemastanlage beantragt. Es ist vorgesehen:

 

-          die Ställe 1 und 2 mit einer Abluftreinigungseinrichtung (ARE) auszustatten,

-          die Abluftführungssysteme der Ställe 3 und 4 zu ändern (Multi-Step-Regelung),

-          die geplante Schweinemastanlage auf vertraglicher Basis mit Flüssigfutter zu beliefern,

-          Erhöhung der Menge der gelagerten und verarbeiteten Futterkomponenten und die Erhöhung der Anzahl der Futtertransportfahrten,

 

Es handelt sich hierbei um eine genehmigte und bestandsgeschützte Schweinmastanlage gemäß § 35 (1) Nr. 4 BauGB.

Die vom Antragsteller beantragte Änderung betrifft im Wesentlichen eine Änderung des vorhandenen Abluftregimes zur Verbesserung der Immissionssituation am Standort sowie die Vorbereitungen zur Futterbelieferung einer geplanten Mastanlage in unmittelbarer Betriebsnähe.

Durch die Änderung ergeben sich - entsprechend der vorgelegten Gutachten - keine zusätzlichen unzumutbare Beeinträchtigungen der benachbarten schutzbedürftigen Nutzungen. Öffentlichen Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen und die Erschließung ist gesichert.

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.

 

Der Antragsteller erklärt, dass die Anlagenänderungen (Abluftregime) ausschließlich im Rahmen der Genehmigung der geplanten Schweinmastanlage durchgeführt werden. Sofern die Genehmigung versagt wird, werden die Maßnahmen nicht durchgeführt.

 

 


Anlagenverzeichnis:

-          Stellungnahme der Gemeinde

-          Übersichtsplan Vorhabenstandort

-          Schnitt (bauliche Veränderung der Dachkonstruktion)

-          Darstellung Jahreshäufigkeit von Geruchsstunden (Auswertung in %) „genehmigter Zustand“ / „geänderter Zustand“ für alle relevanten Immissionsorte

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Sanierung, Wirtschaft, Verkehr und Umwelt beschließt gemäß § 36 BauGB i.V.m. § 35 BauGB die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens im Genehmigungsverfahren nach § 16 BImSchG zum Vorhaben „Wesentliche Änderung einer Schweinemastanlage mit 6.904 Mastschweineplätzen und 8.743 m³ Güllelagerkapazität“, Ascherslebener Str. 23, OT Neundorf / Stadt Staßfurt (Gemarkung Neundorf, Flur 5, Fl-St. 220, 221).