Sachverhalt:
Der Antragsteller betreibt gemäß Genehmigung
des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 27.12.2007 eine
Schweinemastanlage mit 6.904 Tierplätzen im Ortsteil Neundorf. Nunmehr wird
eine wesentliche Änderung der vorhandenen Schweinemastanlage beantragt. Es ist
vorgesehen:
-
die Ställe 1 und 2 mit einer
Abluftreinigungseinrichtung (ARE) auszustatten,
-
die Abluftführungssysteme der Ställe 3 und 4 zu
ändern (Multi-Step-Regelung),
-
die geplante Schweinemastanlage auf vertraglicher
Basis mit Flüssigfutter zu beliefern,
-
Erhöhung der Menge der gelagerten und verarbeiteten
Futterkomponenten und die Erhöhung der Anzahl der Futtertransportfahrten,
Es handelt sich hierbei um eine genehmigte
und bestandsgeschützte Schweinmastanlage gemäß § 35 (1) Nr. 4 BauGB.
Die vom Antragsteller beantragte Änderung
betrifft im Wesentlichen eine Änderung des vorhandenen Abluftregimes zur
Verbesserung der Immissionssituation am Standort sowie die Vorbereitungen zur
Futterbelieferung einer geplanten Mastanlage in unmittelbarer Betriebsnähe.
Durch die Änderung ergeben sich -
entsprechend der vorgelegten Gutachten - keine zusätzlichen unzumutbare
Beeinträchtigungen der benachbarten schutzbedürftigen Nutzungen. Öffentlichen
Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen und die Erschließung ist gesichert.
Das gemeindliche Einvernehmen ist zu
erteilen.
Der
Antragsteller erklärt, dass die Anlagenänderungen (Abluftregime) ausschließlich
im Rahmen der Genehmigung der geplanten Schweinmastanlage durchgeführt werden.
Sofern die Genehmigung versagt wird, werden die Maßnahmen nicht
durchgeführt.
Anlagenverzeichnis:
-
Stellungnahme der Gemeinde
-
Übersichtsplan Vorhabenstandort
-
Schnitt (bauliche Veränderung der Dachkonstruktion)
-
Darstellung Jahreshäufigkeit von Geruchsstunden
(Auswertung in %) „genehmigter Zustand“ / „geänderter Zustand“ für alle
relevanten Immissionsorte
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau, Sanierung,
Wirtschaft, Verkehr und Umwelt beschließt gemäß § 36 BauGB i.V.m. § 35 BauGB
die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens im Genehmigungsverfahren nach §
16 BImSchG zum Vorhaben „Wesentliche Änderung einer Schweinemastanlage mit
6.904 Mastschweineplätzen und 8.743 m³ Güllelagerkapazität“, Ascherslebener
Str. 23, OT Neundorf / Stadt Staßfurt (Gemarkung Neundorf, Flur 5, Fl-St. 220,
221).