Sachverhalt:
siehe beigefügte Stellungnahme der Gemeinde
Anlagenverzeichnis:
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Stellungnahme der Gemeinde
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Übersichtsplan Vorhabenstandort/Lageplan
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Darstellung Jahreshäufigkeit von Geruchsstunden
(Auswertung in %) „genehmigter Zustand“ / „Zustand Neuanlage und Bestand“ für
alle relevanten Immissionsorte
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau, Sanierung, Verkehr,
Wirtschaft und Umwelt beschließt gemäß § 36 BauGB i.V.m. § 35 BauGB die
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens im Genehmigungsverfahren nach § 4
BImSchG mit UVP zum Vorhaben „Errichtung und Betrieb einer Neuanlage zum Halten
und zur Aufzucht von Schweinen (Schweinemastanlage) mit 5.184
Mastschweineplätzen, sowie eines Güllelagerhochbehälters mit 4.082 m³ und den
erforderlichen Nebenanlagen“, Ascherslebener Str. 23, OT Neundorf / Stadt
Staßfurt (Gemarkung Neundorf, Flur 5, Fl-St. 221).