Betreff
Aufhebung der Gefahrenabwehrverordnung
Vorlage
0421/2011
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Die Gefahrenabwehrverordnung zu o.g. Beschluss gilt als nicht bei der
Kommunalaufsichtsbehörde angezeigt. Entsprechend der Aufforderung des
Salzlandkreises als zuständige Kommunalaufsichtsbehörde ist der Beschluss
aufzuheben.
Anlagenverzeichnis:
- Kopie Anschreiben Salzlandkreis
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Aufhebung des Beschlusses
Nr.: 297/2010 vom: 25.11.2010 (Gefahrenabwehrverordnung).