Betreff
Aufhebung der Gefahrenabwehrverordnung
Vorlage
0421/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Gefahrenabwehrverordnung zu o.g. Beschluss gilt als nicht bei der Kommunalaufsichtsbehörde angezeigt. Entsprechend der Aufforderung des Salzlandkreises als zuständige Kommunalaufsichtsbehörde ist der Beschluss aufzuheben.

 


Anlagenverzeichnis:

- Kopie Anschreiben Salzlandkreis

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Aufhebung des Beschlusses Nr.: 297/2010 vom: 25.11.2010 (Gefahrenabwehrverordnung).