Sachverhalt:
Stadträtinnen und Stadträten wollen den Kontakt zu ihren Wählern nicht
nur in der unmittelbaren Wahlvorbereitung halten, sondern bei vielfältigen
Gelegenheiten im städtischen Leben präsent sein.
Eine besondere Rolle spielen dabei Veranstaltungen in städtischer
Trägerschaft, für die die Mittel letztlich durch den Stadtrat bewilligt werden.
Stadträtinnen und Stadträten sowie Mitgliedern von Parteien und Gruppierungen
der im Stadtrat vertretenen Fraktionen sollte eine uneingeschränkte
Unterstützung solcher Veranstaltungen möglich sein.
Ein Ausschluss mit der Begründung einer Gleichbehandlung gegenüber
neonazistischen Parteien oder Gruppierungen, die derzeit nicht im Stadtrat
vertreten sind, käme einer Kapitulation vor Bestrebungen solcher Kräfte und dem
Verzicht auf die Propagierung demokratischer Werte gleich.
Anlagenverzeichnis:
- Sachantrag
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird für die V.
Wahlperiode beauftragt, die Unterstützung von Veranstaltungen in städtischer
Trägerschaft durch Mitglieder von Parteien und Gruppierungen der im Stadtrat
vertretenen Fraktionen uneingeschränkt zu ermöglichen. Art und Umfang der durch
letztere eingesetzten Sach- und Werbemittel dürfen nicht den Eindruck erwecken,
dass Träger der Veranstaltung nicht die Stadt Staßfurt ist.