Sachverhalt:
- Ziel der
Vorlage
Die Kindertageseinrichtung „Spatzennest“ im
Ortsteil Atzendorf wird umfassend saniert. Während der Bauausführung der Maßnahme
innerhalb des Objektes wurde unterhalb des vorhandenen Estrichs und im
Heizkanal im Erdgeschoss und im Obergeschoss Material vorgefunden, welches nach
den danach erfolgten chemischen Untersuchungen als stark gesundheitsgefährdend
eingestuft wurde. Die Baumaßnahme wurde bis zur Entsorgung und bis zur
Freigabe für alle anderen Gewerke gesperrt. Den Beauflagungen durch die
zuständigen Behörden war Folge zu leisten (Einsatz einer Schwarz/ Weiß-Anlage).
In Anbetracht der notwendigen zusätzlichen Leistungen für das Aufnehmen
und Entsorgen sowie nachfolgende Kosten für Abdichtungsarbeiten sowie den
Wiedereinbau des Estrichs im EG und OG erhöhen sich die Kosten um ca. 130,1 T€.
Diese zusätzlichen Leistungen waren nicht Bestandteil des ursprünglichen
Bauvolumens.
Weiterhin wurde festgestellt, dass der auf
dem Grundstück befindliche Schornstein aus Sicherheitsgründen abgerissen werden
muss. Die Kosten dafür betragen ca. 8 T€.
- Lösung
Um die Baumaßnahme weiterführen zu können,
sind die zusätzlichen Maßnahmen erforderlich. Die Finanzierung kann mit einem
Anteil von 55,5 T€ nur über eine überplanmäßige Ausgabe gedeckt werden.
- Alternativen
Alternative Vorgehensweisen sind nicht
gegeben.
- finanzielle
Auswirkungen
Trotz Reduzierung von Maßnahmen innerhalb
des Baukomplexes Gebäude und Freiflächen-gestaltung konnte der Mehraufwand
nicht gedeckt werden. Das verbleibende Defizit beträgt derzeit ca. 55,5 T€. Die
Anfrage bei der Bewilligungsbehörde zur Ausstockung der Fördermittel wurde
verneint. Die Mittel sind durch Einsparungen innerhalb der Maßnahme
auszugleichen oder aus Eigenmitteln zu finanzieren.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle 2.4644.940 in Höhe von 55,5 T€ für zusätzliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Fördermaßnahme in der Kindertagesstätte „Spatzennest“ in Staßfurt, OT Atzendorf.
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses
entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamtausgaben
in Höhe von |
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-
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Saldo
= Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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davon - Sachausgaben |
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- Personalausgaben |
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im
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Verwaltungshaushalt |
Haushaltsstelle: |
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Budget
Nr.: |
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einmalig |
laufend |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung |
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im
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Vermögenshaushalt |
Haushaltsstelle: |
2.4644.940 |
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einmalig |
laufend |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckungsmittel stehen
nicht zur Verfügung
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enthalten |
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nicht
enthalten |
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Folgeeinnahmen
in Höhe von |
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Folgeausgaben
in Höhe von |
-
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Saldo
= Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon
- Sachausgaben |
€ |
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- Personalausgaben |
€ |
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im
Verwaltungshaushalt |
Haushaltsstelle: |
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Budget
Nr.: |
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einmalig |
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laufend |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfg. |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung. |
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Die
Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss
erfolgen: |
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im
Verwaltungshaushalt durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung
Fehlbetrag) |
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einmalig |
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laufend |
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im
Vermögenshaushalt durch Entnahme aus der Rücklage |
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im
Vermögenshaushalt durch einen Nachtragshaushalt |
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