Betreff
4. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Stadtpflegebetrieb Staßfurt"
Vorlage
0487/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

 

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt hat am 25.11.2010 (BV- Nr. 344/2010) eine Erweiterung der Aufgaben des Eigenbetriebes „Stadtpflegebetrieb Staßfurt“ um die Aufgaben der Serviceeinheit Gebäudemanagement beschlossen. Das mit diesen Aufgaben betraute Personal wurde in den Eigenbetrieb „Stadtpflegebetrieb Staßfurt“ integriert. Deshalb ergibt sich die Notwendigkeit der Ergänzung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb.

 

Weiterhin weist der Landesrechnungshof darauf hin, dass in der Betriebssatzung Regelungen zum Stammkapital und zur Wirtschaftsführung fehlen.

 

  • Lösung

 

Mit den Satzungsänderungen wird die Betriebssatzung den gegenwärtigen Bedingungen und der aktuellen Rechtslage angepasst:

 

-          Ergänzung des § 1 „Gegenstand des Eigenbetriebes“ um gebäudewirtschaftliche Dienstleistungsaufgaben

 

-          Einfügen eines neuen § 3 „Stammkapital“ entsprechend der jetzigen (nicht in der Satzung enthaltenen) Regelung

 

-          Ergänzung des neuen § 4 „Betriebsleitung“ und des neuen § 5 „Betriebsausschuss“ um die Festlegungen zu Einstellungen, Eingruppierungen und Entlassungen

 

-          Einfügen eines neuen § 6 „Wirtschaftsführung“  wegen der Wahlmöglichkeit nach §110 GO LSA

 

Alternativen

 

keine

 

finanzielle Auswirkungen

 

keine

 

 


Anlagenverzeichnis:

-           4. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Stadtpflegebetrieb Staßfurt“

-           Lesefassung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Stadtpflegebetrieb Staßfurt“ vom 25.09.1998 in der Fassung der 1. Änderung vom 23.10.1998, der 2. Änderung vom 17.12.2001 sowie der 3. Änderung vom 21.12.2009

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die 4. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Stadtpflegebetrieb Staßfurt“.