Sachverhalt:
- Ziel der
Vorlage
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt hat am
25.11.2010 (BV- Nr. 344/2010) eine Erweiterung der Aufgaben des Eigenbetriebes
„Stadtpflegebetrieb Staßfurt“ um die Aufgaben der Serviceeinheit
Gebäudemanagement beschlossen. Das mit diesen Aufgaben betraute Personal wurde
in den Eigenbetrieb „Stadtpflegebetrieb Staßfurt“ integriert. Deshalb ergibt
sich die Notwendigkeit der Ergänzung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb.
Weiterhin weist der Landesrechnungshof
darauf hin, dass in der Betriebssatzung Regelungen zum Stammkapital und zur
Wirtschaftsführung fehlen.
- Lösung
Mit den Satzungsänderungen wird die
Betriebssatzung den gegenwärtigen Bedingungen und der aktuellen Rechtslage
angepasst:
-
Ergänzung des § 1 „Gegenstand des Eigenbetriebes“
um gebäudewirtschaftliche Dienstleistungsaufgaben
-
Einfügen eines neuen § 3 „Stammkapital“
entsprechend der jetzigen (nicht in der Satzung enthaltenen) Regelung
-
Ergänzung des neuen § 4 „Betriebsleitung“ und des
neuen § 5 „Betriebsausschuss“ um die Festlegungen zu Einstellungen,
Eingruppierungen und Entlassungen
-
Einfügen eines neuen § 6 „Wirtschaftsführung“ wegen der Wahlmöglichkeit nach §110 GO LSA
Alternativen
keine
finanzielle
Auswirkungen
keine
Anlagenverzeichnis:
-
4. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den
Eigenbetrieb „Stadtpflegebetrieb Staßfurt“
-
Lesefassung der Betriebssatzung für den
Eigenbetrieb „Stadtpflegebetrieb Staßfurt“ vom 25.09.1998 in der Fassung der 1.
Änderung vom 23.10.1998, der 2. Änderung vom 17.12.2001 sowie der 3. Änderung
vom 21.12.2009
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt
die 4. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb
„Stadtpflegebetrieb Staßfurt“.