Betreff
Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Staßfurt (Baumschutzsatzung)
Vorlage
0488/2011
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)
Sachverhalt:
- In der derzeitigen Fassung der
Förderstedter Baumschutzsatzung können Ordnungswidrigkeiten (§ 12) nicht
geahndet werden, weil unter § 12 Punkt 2 auf einen falschen
Paragraphen (§ 3) Bezug genommen wird.
- Die geforderten Ersatzpflanzungen im
Rahmen der Förderstedter BSchS sind zum Teil schwer nachvollziehbar und
umfangreich, insbesondere was Ersatz durch Heister betrifft. Heister in
dem Umfang innerorts zu pflanzen ist fachlich nicht sinnvoll, weil das
alles große und naturbelassene
Bäume werden.
- Das ersatzlose (und antraglose)
Entfernen von Nadelgehölzen (Tannen etc.) soll erleichtert werden, indem
der Umfang für geschützte Bäume von 0,50 m Stammumfang auf 1,20 m STU
erhöht wird. Ebenso bei Laubgehölzen von 0,50 m auf 0,70 m STU. Dadurch wird sicher gestellt, dass
wirklich wertvolle Bäume weiter unter Schutz stehen, die Bürger aber
dennoch eine bürokratische Erleichterung erfahren.
- Eine weitere Erleichterung betrifft die
Forderung nach Ersatzpflanzungen. Hier erfolgte eine Runterstufung in dem
Sinne, dass Ersatzpflanzungen einen Stammumfang von 14- 16 cm haben müssen
(vorher 18- 20 cm). Es wird damit begründet, dass kleinere Baumschulware
besser anwachsen kann und auch kostengünstiger ist.
- Grundsätzlich sollte nicht auf
Baumschutz und eventuelle Ersatzpflanzungen verzichtet werden. Baumschutz
hat einen wichtigen ökologischen Wert u. a. für Feinstaubbindung,
Klimaschutz, Naturschutz und Erhalt einer lebenswerten Stadt.
Anlagenverzeichnis:
- Textfassung Satzung zum Schutz des
Baumbestandes der Stadt Staßfurt
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt
die Satzung zum Schutz des Baumbestandes der
Stadt Staßfurt (Baumschutzsatzung).