Betreff
Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Staßfurt (Baumschutzsatzung)
Vorlage
0488/2011
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

  • In der derzeitigen Fassung der Förderstedter Baumschutzsatzung können Ordnungswidrigkeiten (§ 12) nicht geahndet werden, weil unter § 12 Punkt 2 auf einen  falschen  Paragraphen (§ 3) Bezug genommen wird.
  • Die geforderten Ersatzpflanzungen im Rahmen der Förderstedter BSchS sind zum Teil schwer nachvollziehbar und umfangreich, insbesondere was Ersatz durch Heister betrifft. Heister in dem Umfang innerorts zu pflanzen ist fachlich nicht sinnvoll, weil das alles große und naturbelassene  Bäume werden.
  • Das ersatzlose (und antraglose) Entfernen von Nadelgehölzen (Tannen etc.) soll erleichtert werden, indem der Umfang für geschützte Bäume von 0,50 m Stammumfang auf 1,20 m STU erhöht wird. Ebenso bei Laubgehölzen von 0,50 m auf 0,70 m STU.  Dadurch wird sicher gestellt, dass wirklich wertvolle Bäume weiter unter Schutz stehen, die Bürger aber dennoch eine bürokratische Erleichterung erfahren.
  • Eine weitere Erleichterung betrifft die Forderung nach Ersatzpflanzungen. Hier erfolgte eine Runterstufung in dem Sinne, dass Ersatzpflanzungen einen Stammumfang von 14- 16 cm haben müssen (vorher 18- 20 cm). Es wird damit begründet, dass kleinere Baumschulware besser anwachsen kann und auch kostengünstiger ist.
  • Grundsätzlich sollte nicht auf Baumschutz und eventuelle Ersatzpflanzungen verzichtet werden. Baumschutz hat einen wichtigen ökologischen Wert u. a. für Feinstaubbindung, Klimaschutz, Naturschutz und Erhalt einer lebenswerten Stadt.

 

 


Anlagenverzeichnis:

  • Textfassung Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Staßfurt

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Staßfurt (Baumschutzsatzung).