Sachverhalt:
Für die Friedhofsgebührensatzung war es
erforderlich den Satzungsinhalt mit den gegenwärtigen Gegebenheiten und den
aktuellen Rechtsverhältnissen in Übereinstimmung zu bringen.
Die Friedhofsgebühren wurde auf der
Grundlage des § 5 KAG –LSA in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.12.1996 und
des z. T. geänderten Gebührenmodells neu kalkuliert.
Für die Kalkulation der Gebühren wurden
Berechnungsmethodiken, angepasst an den geänderten Bedingungen hinsichtlich
Wirtschaftlichkeit, Haushaltssituation und Organisationsstruktur, angewandt.
Berücksichtigt bei der Kostenermittlung
wurden: Personalkosten im betriebswirtschaftlichen Sinn (d.h. nur im Bereich
der Friedhofsverwaltung, da die Leistungen der Friedhofsarbeiter als Kosten –
Innere Verrechnung – des Eigenbetriebes wirksam werden), Leistungen des
Eigenbetriebes, kalkulatorische Abschreibungen, kalkulatorische Zinsen, im
Haushalt ausgewiesene innere Verrechnungen und übrige Kosten.
Die Gebühren werden entsprechend den als
gebührenfähig ausgewiesenen Kosten vollständig kostendeckend kalkuliert.
Anlagenverzeichnis:
- Entwurf
Friedhofsgebührensatzung
- Übersicht Friedhofsgebühren
- Kalkulation
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Friedhofsgebührensatzung
für die Friedhöfe Hecklinger Straße und Hohenerxlebener Straße der Stadt
Staßfurt.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses
entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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(bei 100% Kostendeckung) |
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379.000
€ |
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Gesamtausgaben
in Höhe von |
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-
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Saldo
= Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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davon - Sachausgaben |
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- Personalausgaben |
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im
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Verwaltungshaushalt |
Haushaltsstelle: |
7500.110;
7501.110 |
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Budget
Nr.: |
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einmalig |
laufend |
(abhängig von
Sterbefälle) |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung |
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im
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Vermögenshaushalt |
Haushaltsstelle: |
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einmalig |
laufend |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckungsmittel stehen
nicht zur Verfügung
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enthalten |
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nicht
enthalten |
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Folgeeinnahmen
in Höhe von |
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Folgeausgaben
in Höhe von |
-
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Saldo
= Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon
- Sachausgaben |
€ |
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- Personalausgaben |
€ |
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im
Verwaltungshaushalt |
Haushaltsstelle: |
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Budget
Nr.: |
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einmalig |
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laufend |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfg. |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung. |
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Die
Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss
erfolgen: |
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im
Verwaltungshaushalt durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung
Fehlbetrag) |
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einmalig |
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laufend |
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im
Vermögenshaushalt durch Entnahme aus der Rücklage |
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im
Vermögenshaushalt durch einen Nachtragshaushalt |
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