Betreff
Friedhofsgebührensatzung der Stadt Staßfurt
Vorlage
0491/2011
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Für die Friedhofsgebührensatzung war es erforderlich den Satzungsinhalt mit den gegenwärtigen Gegebenheiten und den aktuellen Rechtsverhältnissen in Übereinstimmung zu bringen.

Die Friedhofsgebühren wurde auf der Grundlage des § 5 KAG –LSA in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.12.1996 und des z. T. geänderten Gebührenmodells neu kalkuliert.

Für die Kalkulation der Gebühren wurden Berechnungsmethodiken, angepasst an den geänderten Bedingungen hinsichtlich Wirtschaftlichkeit, Haushaltssituation und Organisationsstruktur, angewandt.

Berücksichtigt bei der Kostenermittlung wurden: Personalkosten im betriebswirtschaftlichen Sinn (d.h. nur im Bereich der Friedhofsverwaltung, da die Leistungen der Friedhofsarbeiter als Kosten – Innere Verrechnung – des Eigenbetriebes wirksam werden), Leistungen des Eigenbetriebes, kalkulatorische Abschreibungen, kalkulatorische Zinsen, im Haushalt ausgewiesene innere Verrechnungen und übrige Kosten.

 

Die Gebühren werden entsprechend den als gebührenfähig ausgewiesenen Kosten vollständig kostendeckend kalkuliert.

 

 


Anlagenverzeichnis:

- Entwurf Friedhofsgebührensatzung

- Übersicht Friedhofsgebühren

- Kalkulation

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Friedhofsgebührensatzung für die Friedhöfe Hecklinger Straße und Hohenerxlebener Straße der Stadt Staßfurt.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamteinnahmen in Höhe von

(bei 100% Kostendeckung)

 

379.000 €

Gesamtausgaben in Höhe von

 

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon    - Sachausgaben

     

 

 

 

                - Personalausgaben

     

 

 

 

im

Verwaltungshaushalt

Haushaltsstelle:

7500.110; 7501.110

 

 

 

Budget Nr.:

 

 

 

 

 

 

 

einmalig

laufend

(abhängig von Sterbefälle)

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

im

Vermögenshaushalt

Haushaltsstelle:

     

 

 

einmalig

laufend

 

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm 20  

enthalten

 

 

 

nicht enthalten

 

 

 

 

 

 

Folgeeinnahmen in Höhe von

 

     

 

Folgeausgaben in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon    - Sachausgaben

     

 

 

 

                - Personalausgaben

     

 

 

 

 

im Verwaltungshaushalt

Haushaltsstelle:

     

 

 

Budget Nr.:

     

 

 

einmalig

laufend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfg.

 

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

 

 

im Verwaltungshaushalt durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung Fehlbetrag)

 

einmalig

laufend

 

im Vermögenshaushalt durch Entnahme aus der Rücklage

im Vermögenshaushalt durch einen Nachtragshaushalt