Sachverhalt:
In
den Ortslagen Atzendorf, Brumby, Förderstedt, Glöthe und Löbnitz befinden sich
Grundstücke im Eigentum der „Separationsinteressenten“. Diese Eigentumsform
stellt einen Personenzusammenschluss alten Rechts dar, dessen Mitglieder nicht
namentlich im Grundbuch aufgeführt sind.
Gemäß
Art. 233 EGBGB, § 10(1) ist die Gemeinde, in der die Grundstücke liegen,
gesetzliche Vertreterin. Die Stadt Staßfurt ist demnach zuständig.
Gemäß
Art. 233 EGBGB, § 10(2) hat die Gemeinde die Vertretung so auszuüben, wie es
dem mutmaßlichen Willen der Mitglieder unter Berücksichtigung der Interessen
der Allgemeinheit entspricht.
In
der Vergangenheit wurden Flächen im Rahmen durchgeführter
Bodenordnungsverfahren für Herstellung des Wegenetzes und Umsetzung von
landschaftsgestalterischen Maßnahmen bereitgestellt bzw. veräußert.
Einnahmen
aus diesen Grundstücken befinden sich auf Verwahrkonten.
Der
Grundstücksbestand beinhaltet nunmehr fast ausschließlich Flächen öffentlichen
Charakters (Strassen, (Feld)Wege, Grünflächen), sodass zukünftig nur noch
geringe Einnahmen möglich sind.
Im
Eingemeindungsvertrag Staßfurt-Förderstedt
§ 9, Anlage 2 sind noch nicht
ausgebaute Straßen aufgelistet, die zeitnah realisiert werden sollen. Die sich
davon im Eigentum der Separationsinteressenten befindlichen Straßen sind in den
beigefügten Lagenplänen dargestellt. (siehe Anlage)
Die
Priorität von Maßnahmen sollte wie folgt gesehen werden:
In Atzendorf
besteht der größte, zusammenhängende Ausbaubedarf in Abhängigkeit der
Erneuerung der Entwässerung der Ortslage.
In Brumby
muss die letzte realisierte Maßnahme auf Grundlage wiederkehrender
Beiträge und erhobener Vorausleistungsbescheide abgerechnet werden. Nach
überschläglicher Berechnung müssten Kleinstbeträge zurückbezahlt werden (hoher
Verwaltungsaufwand). Eine Verrechnung mit der nächsten Maßnahme ist möglich
(Reduzierung Verwaltungsaufwand).
Ziel der Vorlage:
optimale,
nachhaltige Verwendung der Gelder unter Berücksichtigung von Allgemeininteresse
und technisch-zeitlichen Prioritäten,
Lösung:
Verwendung
der Gelder für Straßenausbau auf der Grundlage Eingemeindungsvertrag
§
9, Anlage2; dadurch anteilige Refinanzierung über Beiträge und Möglichkeit
weiterer Maßnahmen
Alternativen:
Verwendung
der Gelder für Feldwegeausbau bzw. Unterhaltung; ohne Refinanzierungsmöglichkeit, keine weiteren
Maßnahmen möglich, geringeres Allgemeininteresse
finanzielle Auswirkungen :
keine
Auswirkungen auf den Haushalt, da Verwahrkonten
Anlagenverzeichnis:
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Lageplan Ortslage Atzendorf
-
Lageplan Ortslage Brumby
-
Lageplan Ortslage Förderstedt
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Staßfurt beschließt, die auf den Verwahrkonten „Separation“ befindlichen
Gelder vorrangig für den Ausbau einer Straße in
Atzendorf und in Brumby
zu verwenden. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Projekte zu
erstellen.