Betreff
Mittelverwendung Verwahrkonten "Separation"
Vorlage
0492/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

In den Ortslagen Atzendorf, Brumby, Förderstedt, Glöthe und Löbnitz befinden sich Grundstücke im Eigentum der „Separationsinteressenten“. Diese Eigentumsform stellt einen Personenzusammenschluss alten Rechts dar, dessen Mitglieder nicht namentlich im Grundbuch aufgeführt sind.

Gemäß Art. 233 EGBGB, § 10(1) ist die Gemeinde, in der die Grundstücke liegen, gesetzliche Vertreterin. Die Stadt Staßfurt ist demnach zuständig.

Gemäß Art. 233 EGBGB, § 10(2) hat die Gemeinde die Vertretung so auszuüben, wie es dem mutmaßlichen Willen der Mitglieder unter Berücksichtigung der Interessen der Allgemeinheit entspricht.

In der Vergangenheit wurden Flächen im Rahmen durchgeführter Bodenordnungsverfahren für Herstellung des Wegenetzes und Umsetzung von landschaftsgestalterischen Maßnahmen bereitgestellt bzw. veräußert.

Einnahmen aus diesen Grundstücken befinden sich auf Verwahrkonten.

Der Grundstücksbestand beinhaltet nunmehr fast ausschließlich Flächen öffentlichen Charakters (Strassen, (Feld)Wege, Grünflächen), sodass zukünftig nur noch geringe Einnahmen möglich sind.

Im Eingemeindungsvertrag Staßfurt-Förderstedt   § 9, Anlage 2  sind noch nicht ausgebaute Straßen aufgelistet, die zeitnah realisiert werden sollen. Die sich davon im Eigentum der Separationsinteressenten befindlichen Straßen sind in den beigefügten Lagenplänen dargestellt. (siehe Anlage)

Die Priorität von Maßnahmen sollte wie folgt gesehen werden:

In  Atzendorf  besteht der größte, zusammenhängende Ausbaubedarf in Abhängigkeit der Erneuerung der Entwässerung der Ortslage.

In  Brumby  muss die letzte realisierte Maßnahme auf Grundlage wiederkehrender Beiträge und erhobener Vorausleistungsbescheide abgerechnet werden. Nach überschläglicher Berechnung müssten Kleinstbeträge zurückbezahlt werden (hoher Verwaltungsaufwand). Eine Verrechnung mit der nächsten Maßnahme ist möglich (Reduzierung Verwaltungsaufwand).

 

Ziel der Vorlage: 

optimale, nachhaltige Verwendung der Gelder unter Berücksichtigung von Allgemeininteresse und technisch-zeitlichen Prioritäten,

 

Lösung: 

Verwendung der Gelder für Straßenausbau auf der Grundlage Eingemeindungsvertrag

§ 9, Anlage2; dadurch anteilige Refinanzierung über Beiträge und Möglichkeit weiterer Maßnahmen

 

Alternativen:

Verwendung der Gelder für Feldwegeausbau bzw. Unterhaltung; ohne  Refinanzierungsmöglichkeit, keine weiteren Maßnahmen möglich, geringeres Allgemeininteresse                

 

finanzielle Auswirkungen :

keine Auswirkungen auf den Haushalt, da Verwahrkonten 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

- Lageplan Ortslage Atzendorf

- Lageplan Ortslage Brumby

- Lageplan Ortslage Förderstedt

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt, die auf den Verwahrkonten „Separation“ befindlichen Gelder vorrangig für den Ausbau einer Straße in  Atzendorf  und in  Brumby  zu verwenden. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Projekte zu erstellen.