Betreff
Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes Wohngebiet "Am Fuchsberg" OT Brumby/Stadt Staßfurt, Errichtung eines Einfamilienhauses
Vorlage
0498/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Antragsteller planen in der Gemarkung Brumby, Flur 1 die Flurstück 46/0 und 48/0 käuflich zu erwerben und mit einem Einfamilienhaus zu bebauen.

Entsprechend der zeichnerischen Festsetzungen des B-Planes sind auf diesen Flurstücken Doppelhäuser festgesetzt. Die Errichtung eines Doppelhauses ist nicht vorgesehen, da diese Festsetzung die mögliche bauliche Ausnutzbarkeit des gesamten Grundstücks für das beabsichtigte Vorhaben erheblich einschränkt. Bei einem Doppelhaus handelt es sich um zwei selbständige und aneinander gebaute Gebäude – somit um zwei separate Nutzungseinheiten mit i.R. separaten Nutzern oder Eigentümern – dieser Anforderung kann durch den Erwerb beider Flurstücke nicht mehr entsprochen werden.

Die geplante Bebauung mit einem Einzelhaus entspricht weiterhin der offenen Bauweise, die erforderlichen Abstandsflächen werden entsprechend eingehalten. Nachbarschützende Belange werden nicht beeinträchtigt.

Die Grundzüge der Planung werden durch die Befreiung nicht berührt und sind städtebaulich vertretbar.

 

Ziel der Vorlage

Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens herzustellen.

 

Lösung

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt stimmt dem Antrag auf Befreiung von der            Festsetzung des B-Planes gemäß § 31 (2) BauGB zu.

 

Alternativen

Es müssen die Festsetzungen des B-Planes eingehalten werden. In diesem Fall wird der Antragsteller auf ein anderes Baugrundstück ausweichen.

 

finanzielle Auswirkungen

keine

 


Anlagenverzeichnis:

- Einvernehmen der Gemeinde Nr. 61/ 2011 und Anlage 1

- Übersichtsplan und Lageplan (B-Plan Auszug)

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Befreiung gemäß § 36 BauGB i.V. mit § 30, 31 (2) BauGB von den Festsetzungen des B-Planes Wohngebiet „Am Fuchsberg“ für die Errichtung eines Einfamilienhauses, Ernst-Thälmann Straße, in Staßfurt, OT Brumby, Flur 1, Flurstücke 46/0 und 48/0, entsprechend der beigefügten Begründung