Betreff
Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Staßfurt
Vorlage
0504/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

  • Ziel der Vorlage

Zur Verbesserung der Mitgliederstruktur in den Ortsfeuerwehren ist das frühzeitige Werben und Heranziehen der Kindern und Jugendlichen für die Mitarbeit in der Feuerwehr erforderlich. In den Ortswehren sind aus genanntem Grund zahlreiche Kinder- und Jugendfeuerwehren gegründet worden. Zur Koordinierung der Jugendarbeit der einzelnen Ortswehren wird von Seiten der Ortswehrleiter die Einsetzung eines Stadtjugendwarts empfohlen.

Des Weiteren ist eine Korrektur der Satzung notwendig, da die Ortsfeuerwehr Löbnitz zwischenzeitlich aufgelöst wurde.

 

  • Lösung

Durch die Ergänzung der Satzung werden im § 5 die Aufgaben, die Wahl und die notwendigen Qualifikationen des Stadtjugendwarts bzw. seines Stellvertreters festgeschrieben. Streichung der Ofw Löbnitz in § 1.

 

  • Alternativen

 

  • finanzielle Auswirkungen

 

 


Anlagenverzeichnis:

  • Satzung der Freiwilligen Feuerwehr

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt auf der Grundlage der §§ 6 und 8 der Gemeindeordnung, in Ver-bindung mit dem § 2 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG) für das Land Sachsen- Anhalt  die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Staßfurt.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamteinnahmen in Höhe von

 

 

       

Gesamtausgaben in Höhe von

 Aufwandsentschädig.

-

900,00 €

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

       

 

davon    - Sachausgaben

     

 

 

 

                - Personalausgaben

     

 

 

 

im

Verwaltungshaushalt

Haushaltsstelle:

1310-400

 

 

 

Budget Nr.:

     

 

 

 

 

 

 

einmalig

laufend

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

im

Vermögenshaushalt

Haushaltsstelle:

     

 

 

einmalig

laufend

 

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm 20  

enthalten

 

 

 

nicht enthalten

 

 

 

 

 

 

Folgeeinnahmen in Höhe von

 

     

 

Folgeausgaben in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon    - Sachausgaben

     

 

 

 

                - Personalausgaben

     

 

 

 

 

im Verwaltungshaushalt

Haushaltsstelle:

     

 

 

Budget Nr.:

     

 

 

einmalig

laufend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfg.

 

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

 

 

im Verwaltungshaushalt durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung Fehlbetrag)

 

einmalig

laufend

 

im Vermögenshaushalt durch einen Nachtragshaushalt