Sachverhalt:
- Ziel der
Vorlage
Zur Verbesserung der Mitgliederstruktur in
den Ortsfeuerwehren ist das frühzeitige Werben und Heranziehen der Kindern und
Jugendlichen für die Mitarbeit in der Feuerwehr erforderlich. In den Ortswehren
sind aus genanntem Grund zahlreiche Kinder- und Jugendfeuerwehren gegründet
worden. Zur Koordinierung der Jugendarbeit der einzelnen Ortswehren wird von
Seiten der Ortswehrleiter die Einsetzung eines Stadtjugendwarts empfohlen.
Des Weiteren ist eine Korrektur der Satzung
notwendig, da die Ortsfeuerwehr Löbnitz zwischenzeitlich aufgelöst wurde.
- Lösung
Durch die Ergänzung der Satzung werden im §
5 die Aufgaben, die Wahl und die notwendigen Qualifikationen des
Stadtjugendwarts bzw. seines Stellvertreters festgeschrieben. Streichung der
Ofw Löbnitz in § 1.
- Alternativen
- finanzielle
Auswirkungen
Anlagenverzeichnis:
- Satzung der
Freiwilligen Feuerwehr
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt auf der Grundlage der §§ 6 und 8 der
Gemeindeordnung, in Ver-bindung mit dem § 2 des Brandschutz- und
Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG) für das Land Sachsen-
Anhalt die Satzung der Freiwilligen
Feuerwehr der Stadt Staßfurt.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamtausgaben
in Höhe von |
Aufwandsentschädig. |
-
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900,00
€ |
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Saldo
= Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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davon - Sachausgaben |
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- Personalausgaben |
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im
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Verwaltungshaushalt |
Haushaltsstelle: |
1310-400 |
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Budget
Nr.: |
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einmalig |
laufend |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung |
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im
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Vermögenshaushalt |
Haushaltsstelle: |
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einmalig |
laufend |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckungsmittel stehen
nicht zur Verfügung
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enthalten |
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nicht
enthalten |
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Folgeeinnahmen
in Höhe von |
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Folgeausgaben
in Höhe von |
-
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Saldo
= Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon
- Sachausgaben |
€ |
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- Personalausgaben |
€ |
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im
Verwaltungshaushalt |
Haushaltsstelle: |
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Budget
Nr.: |
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einmalig |
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laufend |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfg. |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung. |
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Die
Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss
erfolgen: |
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im
Verwaltungshaushalt durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung
Fehlbetrag) |
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einmalig |
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laufend |
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im
Vermögenshaushalt durch einen Nachtragshaushalt |
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