Sachverhalt:
Auf der Grundlage des §16 Absatz (1) des
Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) ist für jedes Wirtschaftsjahr rechtzeitig vor
dessen Beginn ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Der Wirtschaftsplan besteht
1.
aus dem Erfolgsplan, der alle voraussehbaren
Erträge und Aufwendungen enthält und entsprechend der Gewinn- und
Verlustrechnung nach § 275 des Handelsgesetzbuches zu gliedern ist
2.
aus dem Vermögensplan, der alle vermögenswirksamen
Einnahmen und Ausgaben aus Anlageänderungen und aus der Kreditwirtschaft im
Wirtschaftsjahr sowie die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält und
dessen Gliederung der des Finanzplanes der Gemeinde entspricht
3.
aus der Stellenübersicht, die alle im
Wirtschaftsjahr erforderlichen Stellen für Angestellte und Arbeiter enthält
Anlagenverzeichnis:
- Wirtschaftsplan 2012
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt
den Wirtschaftsplan des Stadtpflegebetriebes Staßfurt, Eigenbetrieb der Stadt
Staßfurt für das Wirtschaftsjahr 2012.