Betreff
Neubau eines gemeinsamen Gerätehauses für die Ortswehren Förderstedt, Glöthe und Üllnitz
Vorlage
0629/2012
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Durch Änderung der Verordnung über die Mindeststärke- und -ausrüstung für Freiwillige Feuerwehren Mindestausrüstungsverordnung für den Brandschutzbedarf war

die Stadt verpflichtet, eine Risikoanalyse zur Ermittlung des Brandschutzbedarfes zu erarbeiten.

Auf Grund der Komplexität und des spezifischen Aufgabenumfanges wurde ein Pla-nungsbüro mit der Erarbeitung einer Risikoanalyse und eines darauf aufbauenden Brandschutzbedarfsplanes beauftragt Fa. Forplan). Es galt, dass im Stadtgebiet vorhandenen Risiko, die vorhandenen und erforderlichen Einsatzkräfte sowie die Erfassung einschließlich Bewertung des vorhandenen und erforderlichen Bedarfes an Technik einschließlich der baulichen Zustände der Gerätehäuser zu ermitteln.

Unter Zugrundelegung der durch die Feuerwehrunfallkasse durchgeführten sicherheitstechnischen Überprüfungen zur Ermittlung des Zustandes der Gerätehäuser der Ofw. Glöthe, Üllnitz und Förderstedt empfahl die Fa. Forplan der Stadt die 3 Ortswehren an einem gemeinsamen Standort zusammen zu legen.

 

Rechtliche Grundlage

Eine Zusammenlegung von Feuerwehren ist im Brandschutzgesetz des Landes Sachen-Anhalt (BrSchG) nicht explizit aufgeführt. Der Stadt, welcher die Aufgabe des Brandschutzes und der Hilfeleistung gemäß § 1 BrSchG übertragen wurde, hat entsprechend § 2 Abs. 2 BrSchG eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten, einzusetzen und mit erforderliche bauliche Anlagen und Einrichtungen auszustatten.

Die Feuerwehr soll so organisiert werden, dass sie in der Regel zu jeder Zeit und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereiches, der über öffentliche Verkehrsflächen zu erreichen ist und unter gewöhnlichen Bedingungen innerhalb von 12 Minuten nach Alarmierung am Einsatzort eintreffen kann.

 

Standortprüfung

Unter Einhaltung der Maßgaben des § 2 Abs. 4 BrSchG wurde vom Oberbürgermeister der Stadt Staßfurt nach einem geeignetem Standort gesucht.

 

Kriterien:

-         Erreichbarkeit des Zuständigkeitsbereiches (Glöthe, Üllnitz und Förderstedt/ Löbnitz) innerhalb von 12 Minuten,

-         Der neue Standort sollte es der überwiegenden Anzahl der Kameraden aus allen Ortsteilen ermöglichen, innerhalb von 5 Minuten das Gerätehaus zu erreichen,

-         Anbindung an eine überregionalen Straße zur schnellen Erreichbarkeit des Ein-satzortes,

-         Zur Kostenminimierung sollte der Standort möglichst schon erschlossen sein.

 

Unter Berücksichtigung der angeführten Kriterien wurde vom Oberbürgermeister zunächst der Standort entlang der Zufahrt zum Albertine-See vorgeschlagen. Die Fa. Forplan wurde in diesem Zusammenhang beauftragt, eine Standortprüfung mittels Fahrzeitsimulation durchzuführen.

Die Prüfung hat ergeben, dass vom vorgeschlagenen Standort aus der Zuständig-keitsbereich innerhalb der Hilfsfrist vollständig versorgt werden kann.

Ungeachtet dessen, dass bei der Standortprüfung auch der Ortsteil Löbnitz mit einbezogen wurde, wird der Versorgung des Ortsteiles auf Grund der vorhandenen Seniorenheime ein erhöhtes Sicherheitsniveau bei gemessen.

Zur Verbesserung des Schutzzieles im OT Löbnitz wurde geprüft, die Ortswehr Neugattersleben im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit für den 1. Abmarsch mit einzubeziehen.

Eine entsprechende Anfrage an die Gemeinde Neugattersleben wurde positiv beantwortet, so dass für den Ortsteil Löbnitz die Ortswehren Förderstedt und Hohenerxleben sowie Neugattersleben für den 1. Abmarsch zur Verfügung stünden.

 

 

Tatsächliche Verfügbarkeit der Einsatzkräfte

Im Rahmen der Erstellung der Risikoanalyse wurde alle Ortswehrleiter aufgefordert eine Übersicht über die aktiven Mitglieder abzugeben.

Des Weiteren erfolgt jedes Jahr eine statistische Abfrage des Landes.

 

Feu 2011

Ofw Förderstedt          38 Kameraden

Ofw Glöthe                  13 Kameraden

Ofw Üllnitz                  38 Kameraden

 

Die tägliche Einsatzpraxis hat gezeigt, dass die Anzahl der aktiven Kameraden keinen Aufschluss über die tatsächlich tägliche Verfügbarkeit der Kameraden gibt, welche bei Alarmierungen regelmäßig zu Einsätzen kommen.

Die statistische Auswertung der Einsatzdaten der Leitstelle der Jahre 2010 und 2011 zeigen im Ergebnis, dass die Ortswehren Glöthe und Üllnitz in der Regel die erforderliche Staffelstärke 1/5/6 (Staffel = ein Staffelführer, der die Ausbildung eines Gruppenführers benötigt, einem Maschinisten, sowie Angriffstrupp und Wassertrupp, Mindeststärke 6) sicherstellen können.

Die erforderliche Sicherstellung einer Gruppenstärke 1/8/9 (Gruppe = ein Gruppenführer, einem Maschinisten und einem Melder, sowie den drei Trupps Angriffstrupp, Wassertrupp und Schlauchtrupp, Mindeststärke 9) sowie einer Staffelstärke ist in der Ortswehr Förderstedt nur bedingt gegeben.

Die Einsatzdaten der Leitstelle sowie die Einsatzberichte der Einsatzleiter geben keine Auskunft darüber, ob auch die entsprechenden Funktionen der Staffel oder Gruppe gemäß der Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 3 ausreichend besetzt sind.

 

Unter Zugrundelegung der Einsatzdaten der Leitstelle wird eingeschätzt, dass es in den Ortswehren Üllnitz und Förderstedt erhebliche Abweichungen von den gemeldeten aktiven zu den tatsächlich verfügbaren Kameraden gibt.

Diese Einschätzung spiegelt sich auch in der Anwesenheit der Kameraden zu den Dienstabenden wieder. Entsprechend der FwDV 2 sollte jeder Feuerwehrangehörige nach Abschluss der Truppausbildung jährlich mindestens 40 Stunden Fortbildung am Standort absolvieren.

 

 

Kostenermittlung Neubau Gerätehäuser

Im Rahmen der geplanten Umstrukturierung der Ortswehren wurde von Seiten des Ort-schaftsrates Förderstedt eine konzeptionelle Investitionsuntersuchung gefordert.

Ermittelt werden sollten die Kosten für zwei Einzelstandorte a.) Üllnitz/Glöthe und
b.) Förderstedt sowie für ein Gemeinschaftsobjekt aller drei Ortswehren.

 

Für die Ermittlung der Kosten wurde die Raumprogrammempfehlung gemäß E DIN 14092 und die notwendigen Fahrzeugeinstellflächen für die vorhandenen Fahrzeuge zugrunde gelegt.

 

Derzeit nicht ermittelbar sind die Kosten für den Grundstückserwerb, sowie für die notwendi-ge Erschließung.

Die Überschlägig ermittelten Baukosten (nur Bauwerk ohne Innenausstattung nach alter DIN) würden sich für die Einzelstandort auf

447.860,00 €              +          494.000,00 €              = 941.860,00 €

(Glöthe/Üllnitz)                      (Förderstedt)

belaufen.

 

Die Kosten für das Gemeinschaftobjekt würden sich auf                          874.720,00 € belaufen.

 

Daraus resultierend würde sich bei der Realisierung des Gemeinschaftsobjektes eine Ersparnis von 67.140,00 € ergeben.

 

Weitere erhebliche Einsparungen würden sich bei einem Gemeinschaftsobjekt in der Ausstattung des Gerätehauses ergeben, da Ausrüstungsgegenstände und Inventar nur einmal beschafft werden müssen, wie: Abgasabsauganlage, Stiefelwaschanlage, Kompressoranlage, Ausstattung Teeküche, Ausstattung Schulungsraum, Ausstattung Kinder- und Jugendfeuerwehr e.t.c..

Auch im Hinblick auf die Betriebs- und sonstigen Folgekosten, würden diese nur einmal anfallen.

 

·        Ziel der Vorlage

Umsetzung der Ziele des Brandschutzbedarfsplanes

 

  • Lösung

Errichtung eines gemeinsamen Gerätehauses entsprechend der DIN 14092-1 mit gleichzeitiger Bündelung der Einsatztechnik und Einsatzkräfte

 

  • Alternativen

Errichtung von zwei Gerätehäusern

 

  • finanzielle Auswirkungen

 

Die Maßnahme ist als Verpflichtungsermächtigung in das Investitionsprogramm (2014/15) mit aufzunehmen. Die Realisierung kann nur vorbehaltlich einer Förderung durch das Land erfolgen.

 

 


Anlagenverzeichnis:

- keine Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes im Gebiet der Ortsteile Förderstedt, Glöthe und Üllnitz die Ortswehren an einem Standort zusammenzufassen.