Sachverhalt:
Durch Änderung der Verordnung über die Mindeststärke- und -ausrüstung
für Freiwillige Feuerwehren Mindestausrüstungsverordnung für den
Brandschutzbedarf war
die Stadt verpflichtet, eine Risikoanalyse zur Ermittlung des
Brandschutzbedarfes zu erarbeiten.
Auf Grund der Komplexität und des spezifischen Aufgabenumfanges wurde
ein Pla-nungsbüro mit der Erarbeitung einer Risikoanalyse und eines darauf
aufbauenden Brandschutzbedarfsplanes beauftragt Fa. Forplan). Es galt, dass im
Stadtgebiet vorhandenen Risiko, die vorhandenen und erforderlichen
Einsatzkräfte sowie die Erfassung einschließlich Bewertung des vorhandenen und
erforderlichen Bedarfes an Technik einschließlich der baulichen Zustände der
Gerätehäuser zu ermitteln.
Unter Zugrundelegung der durch die Feuerwehrunfallkasse durchgeführten
sicherheitstechnischen Überprüfungen zur Ermittlung des Zustandes der Gerätehäuser
der Ofw. Glöthe, Üllnitz und Förderstedt empfahl die Fa. Forplan der Stadt die
3 Ortswehren an einem gemeinsamen Standort zusammen zu legen.
Rechtliche Grundlage
Eine Zusammenlegung von Feuerwehren ist im Brandschutzgesetz des Landes
Sachen-Anhalt (BrSchG) nicht explizit aufgeführt. Der Stadt, welcher die
Aufgabe des Brandschutzes und der Hilfeleistung gemäß § 1 BrSchG übertragen
wurde, hat entsprechend § 2 Abs. 2 BrSchG eine leistungsfähige Feuerwehr
aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten, einzusetzen und mit erforderliche
bauliche Anlagen und Einrichtungen auszustatten.
Die Feuerwehr soll so organisiert werden, dass sie in der Regel zu jeder
Zeit und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereiches, der über öffentliche
Verkehrsflächen zu erreichen ist und unter gewöhnlichen Bedingungen innerhalb
von 12 Minuten nach Alarmierung am Einsatzort eintreffen kann.
Standortprüfung
Unter Einhaltung der Maßgaben des § 2 Abs. 4 BrSchG wurde vom
Oberbürgermeister der Stadt Staßfurt nach einem geeignetem Standort gesucht.
Kriterien:
-
Erreichbarkeit
des Zuständigkeitsbereiches (Glöthe, Üllnitz und Förderstedt/ Löbnitz)
innerhalb von 12 Minuten,
-
Der
neue Standort sollte es der überwiegenden Anzahl der Kameraden aus allen
Ortsteilen ermöglichen, innerhalb von 5 Minuten das Gerätehaus zu erreichen,
-
Anbindung
an eine überregionalen Straße zur schnellen Erreichbarkeit des Ein-satzortes,
-
Zur
Kostenminimierung sollte der Standort möglichst schon erschlossen sein.
Unter Berücksichtigung der angeführten Kriterien wurde vom
Oberbürgermeister zunächst der Standort entlang der Zufahrt zum Albertine-See
vorgeschlagen. Die Fa. Forplan wurde in diesem Zusammenhang beauftragt, eine
Standortprüfung mittels Fahrzeitsimulation durchzuführen.
Die Prüfung hat ergeben, dass vom vorgeschlagenen Standort aus der
Zuständig-keitsbereich innerhalb der Hilfsfrist vollständig versorgt werden
kann.
Ungeachtet dessen, dass bei der Standortprüfung auch der Ortsteil
Löbnitz mit einbezogen wurde, wird der Versorgung des Ortsteiles auf Grund der
vorhandenen Seniorenheime ein erhöhtes Sicherheitsniveau bei gemessen.
Zur Verbesserung des Schutzzieles im OT Löbnitz wurde geprüft, die
Ortswehr Neugattersleben im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit für den
1. Abmarsch mit einzubeziehen.
Eine entsprechende Anfrage an die Gemeinde Neugattersleben wurde positiv
beantwortet, so dass für den Ortsteil Löbnitz die Ortswehren Förderstedt und
Hohenerxleben sowie Neugattersleben für den 1. Abmarsch zur Verfügung stünden.
Tatsächliche Verfügbarkeit
der Einsatzkräfte
Im Rahmen der Erstellung der Risikoanalyse wurde alle Ortswehrleiter
aufgefordert eine Übersicht über die aktiven Mitglieder abzugeben.
Des Weiteren erfolgt jedes Jahr eine statistische Abfrage des Landes.
Feu 2011
Ofw Förderstedt 38
Kameraden
Ofw Glöthe 13
Kameraden
Ofw Üllnitz 38
Kameraden
Die tägliche Einsatzpraxis hat gezeigt, dass die Anzahl der aktiven
Kameraden keinen Aufschluss über die tatsächlich tägliche Verfügbarkeit der
Kameraden gibt, welche bei Alarmierungen regelmäßig zu Einsätzen kommen.
Die statistische Auswertung der Einsatzdaten der Leitstelle der Jahre
2010 und 2011 zeigen im Ergebnis, dass die Ortswehren Glöthe und Üllnitz in der
Regel die erforderliche Staffelstärke 1/5/6
(Staffel = ein Staffelführer, der die Ausbildung eines Gruppenführers benötigt,
einem Maschinisten, sowie Angriffstrupp und Wassertrupp, Mindeststärke 6)
sicherstellen können.
Die erforderliche Sicherstellung einer Gruppenstärke 1/8/9 (Gruppe = ein
Gruppenführer, einem Maschinisten und einem Melder, sowie den drei Trupps
Angriffstrupp, Wassertrupp und Schlauchtrupp, Mindeststärke 9) sowie einer
Staffelstärke ist in der Ortswehr Förderstedt nur bedingt gegeben.
Die Einsatzdaten der Leitstelle sowie die Einsatzberichte der
Einsatzleiter geben keine Auskunft darüber, ob auch die entsprechenden
Funktionen der Staffel oder Gruppe gemäß der Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 3
ausreichend besetzt sind.
Unter Zugrundelegung der Einsatzdaten der Leitstelle wird eingeschätzt,
dass es in den Ortswehren Üllnitz und Förderstedt erhebliche Abweichungen von
den gemeldeten aktiven zu den tatsächlich verfügbaren Kameraden gibt.
Diese Einschätzung spiegelt sich auch in der Anwesenheit der Kameraden
zu den Dienstabenden wieder. Entsprechend der FwDV 2 sollte jeder
Feuerwehrangehörige nach Abschluss der Truppausbildung jährlich mindestens 40
Stunden Fortbildung am Standort absolvieren.
Kostenermittlung Neubau
Gerätehäuser
Im Rahmen der geplanten Umstrukturierung der Ortswehren wurde von Seiten
des Ort-schaftsrates Förderstedt eine konzeptionelle Investitionsuntersuchung
gefordert.
Ermittelt werden sollten die Kosten für zwei Einzelstandorte a.)
Üllnitz/Glöthe und
b.) Förderstedt sowie für ein Gemeinschaftsobjekt aller drei Ortswehren.
Für die Ermittlung der Kosten wurde die Raumprogrammempfehlung gemäß E
DIN 14092 und die notwendigen Fahrzeugeinstellflächen für die vorhandenen
Fahrzeuge zugrunde gelegt.
Derzeit nicht ermittelbar sind die Kosten für den Grundstückserwerb,
sowie für die notwendi-ge Erschließung.
Die Überschlägig ermittelten Baukosten (nur Bauwerk ohne
Innenausstattung nach alter DIN) würden sich für die Einzelstandort auf
447.860,00 € + 494.000,00
€ = 941.860,00 €
(Glöthe/Üllnitz) (Förderstedt)
belaufen.
Die Kosten für das
Gemeinschaftobjekt würden sich auf 874.720,00
€ belaufen.
Daraus resultierend würde sich bei der Realisierung des
Gemeinschaftsobjektes eine Ersparnis von 67.140,00 € ergeben.
Weitere erhebliche Einsparungen würden sich bei einem Gemeinschaftsobjekt
in der Ausstattung des Gerätehauses ergeben, da Ausrüstungsgegenstände und
Inventar nur einmal beschafft werden müssen, wie: Abgasabsauganlage,
Stiefelwaschanlage, Kompressoranlage, Ausstattung Teeküche, Ausstattung
Schulungsraum, Ausstattung Kinder- und Jugendfeuerwehr e.t.c..
Auch im Hinblick auf die Betriebs- und sonstigen Folgekosten, würden
diese nur einmal anfallen.
·
Ziel der Vorlage
Umsetzung der Ziele des Brandschutzbedarfsplanes
- Lösung
Errichtung eines gemeinsamen Gerätehauses entsprechend der DIN 14092-1
mit gleichzeitiger Bündelung der Einsatztechnik und Einsatzkräfte
- Alternativen
Errichtung von zwei Gerätehäusern
- finanzielle Auswirkungen
Die Maßnahme ist als Verpflichtungsermächtigung in das
Investitionsprogramm (2014/15) mit aufzunehmen. Die Realisierung kann nur
vorbehaltlich einer Förderung durch das Land erfolgen.
Anlagenverzeichnis:
- keine Anlagen
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes
im Gebiet der Ortsteile Förderstedt, Glöthe und Üllnitz die Ortswehren an einem
Standort zusammenzufassen.