Sachverhalt:
Die betroffene
Öffentlichkeit sowie Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden
im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
sowie im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2
und § 4 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom
11.06.2012 bis einschließlich 10.07.2012 angehört.
Die eingegangenen
Stellungnahmen (sowie Hinweise / Einwände) der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit werden gemäß Anlage
berücksichtigt bzw. zurückgewiesen.
Ziel der Vorlage
Abwägungsbeschluss
zum Bebauungsplan Nr. 50/12 „Freiflächen-Photovoltaikanlage - Alte Kalkhalde
Sodawerk Staßfurt“ gemäß BauGB (Abwägungsgebot)
Lösung
Der Stadtrat folgt
den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung und fasst den Abwägungsbeschluss.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange,
die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in
Kenntnis zu setzen.
Alternativen
-keine-
finanzielle
Auswirkungen
Die mit der städtebaulichen Planung
entstehenden Kosten werden in vollem Umfang vom Antragsteller übernommen.
Anlagenverzeichnis:
§
Abwägungstabelle
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Staßfurt beschließt gemäß § 1 Abs. 7 BauGB und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB,
den Abwägungsvorschlägen des Oberbürgermeisters zu den zum Entwurf des
Bebauungsplanentwurfes Nr. 50/12 „Freiflächen-Photovoltaikanlage - Alte
Kalkhalde Sodawerk Staßfurt“ eingegangenen Stellungnahmen zuzustimmen.
Finanzierung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
-keine-