Betreff
Abwägungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 50/12 "Freiflächen-Photovoltaikanlage - Alte Kalkhalde Sodawerk Staßfurt"
Vorlage
0645/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die betroffene Öffentlichkeit sowie Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2  BauGB im Zeitraum vom 11.06.2012 bis einschließlich 10.07.2012 angehört.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen (sowie Hinweise / Einwände) der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit werden gemäß Anlage berücksichtigt bzw. zurückgewiesen.

 

Ziel der Vorlage

Abwägungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 50/12 „Freiflächen-Photovoltaikanlage - Alte Kalkhalde Sodawerk Staßfurt“ gemäß BauGB (Abwägungsgebot)

 

Lösung

Der Stadtrat folgt den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung und fasst den Abwägungsbeschluss.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Alternativen

-keine-

 

finanzielle Auswirkungen

Die mit der städtebaulichen Planung entstehenden Kosten werden in vollem Umfang vom Antragsteller übernommen.

 


Anlagenverzeichnis:

§     Abwägungstabelle

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt gemäß § 1 Abs. 7 BauGB und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB, den Abwägungsvorschlägen des Oberbürgermeisters zu den zum Entwurf des Bebauungsplanentwurfes Nr. 50/12 „Freiflächen-Photovoltaikanlage - Alte Kalkhalde Sodawerk Staßfurt“ eingegangenen Stellungnahmen  zuzustimmen.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

-keine-