Sachverhalt:
Das Bauleitplanverfahren wurde ordnungsgemäß
durchgeführt. Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB ist der Bebauungsplan als Satzung zu
beschließen.
Die vorgebrachten Anregungen und Bedenken
wurden geprüft und durch Beschluss abgewogen. Gemäß Abwägung sind Hinweise in
den Entwurf der Satzung eingearbeitet worden.
Der vorliegende Bebauungsplan Nr. 50/12 -
bestehend aus dem Planwerk mit zeichnerischen Festsetzungen (Teil A) und
textlichen Festsetzungen (Teil B) kann als Satzung beschlossen werden.
Ziel der Vorlage
Der Bebauungsplanentwurf wird als Satzung
beschlossen. Damit ist das Baurecht innerhalb dessen räumlichen
Geltungsbereiches zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaik- Anlage
hergestellt.
Lösung
Der Stadtrat fasst den Satzungsbeschluss.
Die Verwaltung wird beauftragt, den
Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der
Bebauungsplan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den
Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Voraussetzung für die Bekanntmachung
(In-Kraft-Treten der Satzung) ist der
Verfahrensabschluss der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Staßfurt (Entwicklungsgebot).
Alternativen
-keine-
finanzielle Auswirkungen
Die mit der städtebaulichen Planung entstehenden Kosten werden in vollem
Umfang vom Antragsteller übernommen.
Anlagenverzeichnis:
§
Planwerk mit zeichnerischen und textlichen
Festsetzungen (Teil A und B)
§
Begründung mit Umweltbericht (mit zusammenfassender
Erklärung)
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt
gemäß § 10 (1) BauGB i.V.m. §§ 6 u. 44 (3) Nr. 1 GO LSA den Bebauungsplan Nr.
50/12 „Freiflächen-Photovoltaikanlage - Alte Kalkhalde Sodawerk Staßfurt“ in
Staßfurt als Satzung, bestehend aus dem Planwerk mit den zeichnerischen
Festsetzungen (Teil A) und den
textlichen Festsetzungen (Teil B) in der vorliegenden Fassung.
Die Begründung mit dem Umweltbericht und der
zusammenfassenden Erklärung zum Bebauungsplan wird gebilligt.
Finanzierung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
-keine-