Betreff
Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 50/12 "Freiflächen-Photovoltaikanlage - Alte Kalkhalde Sodawerk Staßfurt"
Vorlage
0646/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Das Bauleitplanverfahren wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB ist der Bebauungsplan als Satzung zu beschließen.

Die vorgebrachten Anregungen und Bedenken wurden geprüft und durch Beschluss abgewogen. Gemäß Abwägung sind Hinweise in den Entwurf der Satzung eingearbeitet worden.

Der vorliegende Bebauungsplan Nr. 50/12 - bestehend aus dem Planwerk mit zeichnerischen Festsetzungen (Teil A) und textlichen Festsetzungen (Teil B) kann als Satzung beschlossen werden.

 

Ziel der Vorlage

Der Bebauungsplanentwurf wird als Satzung beschlossen. Damit ist das Baurecht innerhalb dessen räumlichen Geltungsbereiches zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaik- Anlage hergestellt.

 

Lösung

Der Stadtrat fasst den Satzungsbeschluss.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Voraussetzung für die Bekanntmachung (In-Kraft-Treten der Satzung) ist  der Verfahrensabschluss der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Staßfurt (Entwicklungsgebot).

 

Alternativen

-keine-

 

finanzielle Auswirkungen

Die mit der städtebaulichen Planung entstehenden Kosten werden in vollem Umfang vom Antragsteller übernommen.

 

 


Anlagenverzeichnis:

§            Planwerk mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen (Teil A und B)

§            Begründung mit Umweltbericht (mit zusammenfassender Erklärung)

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt gemäß § 10 (1) BauGB i.V.m. §§ 6 u. 44 (3) Nr. 1 GO LSA den Bebauungsplan Nr. 50/12 „Freiflächen-Photovoltaikanlage - Alte Kalkhalde Sodawerk Staßfurt“ in Staßfurt als Satzung, bestehend aus dem Planwerk mit den zeichnerischen Festsetzungen  (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der vorliegenden Fassung.

 

Die Begründung mit dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung zum Bebauungsplan wird gebilligt.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

-keine-