Betreff
Räumliche Abgrenzung des Mittelzentrums Staßfurt - im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Magdeburg
Vorlage
M/0010/2012
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg (Zweckverband) hat am 03.03.2010 die Neuaufstellung des Regionalen Entwicklungsplan für die Planungsregion Magdeburg (REP MD) beschlossen. Die Regionale Planungsgemeinschaft erarbeitet derzeit die 1. Entwurfsfassung des REP MD.

Der regionale Entwicklungsplan ist gemäß § 6 LPlG LSA aus dem Landesentwicklungsplan (LEP LSA 2010) zu entwickeln. Die darin festgelegten landesbedeutsamen Ziele (Z) und Grundsätze (G) der Raumordnung sind zu übernehmen und, soweit erforderlich, zu konkretisieren und zu ergänzen […].

Der Landesentwicklungsplan legt im Hinblick auf die anzustrebende Siedlungsstruktur u.a. die zentralen Orte der oberen (Oberzentren) und mittleren Stufe (Mittelzentren) fest.

Diese Festlegung erfolgte bereits im LEP LSA 2010, Nr. 2./2.1, Z 36 und Z 37. Der zentrale Ort i.S.d. § 2b LPlG LSA soll zudem gemäß Z 37 durch die Regionalplanung (hier: Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg) im Einvernehmen mit den jeweiligen Städten räumlich abgegrenzt werden.

 

Im Rahmen vorausgegangener konstruktiver Abstimmungs- und Beratungsgespräche mit der Regionalen Planungsgemeinschaft und allen Mittelzentren der Planungsregion Magdeburg wurden entsprechende Kriterien für die Abgrenzung erörtert und entsprechende Arbeitskarten und Abgrenzungsvorschläge auf ihre Genehmigungsfähigkeit diskutiert. Das Arbeitsergebnis (Anlage 1) liegt dieser Vorlage bei.

 

Ziel der Vorlage

Die räumliche Abgrenzung des Mittelzentrums Staßfurt (zentrales Siedlungsgebiet) im Rahmen der Neuaufstellung des REP MD unter Berücksichtigung der Vorgaben des LEP LSA 2010.

 

Lösungsansätze

I.                    Der Stadtrat der Stadt Staßfurt stimmt dem Abgrenzungsvorschlag mit den Erläuterungen der Verwaltung zu. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung eine entsprechende Beschlussvorlage zur erarbeiten.

II.                 Die Regionalplanung soll die räumliche Abgrenzung im Einvernehmen mit den Städten vornehmen. Kann das erforderliche Einvernehmen nicht hergestellt werden, hört die oberste Landesplanungsbehörde die Beteiligten an. Kann auch hier keine Einigung erzielt werden, nimmt der Träger der Planung die räumliche Abgrenzung vor.

 


Anlagenverzeichnis:

- Übersichtskarte (Anlage 1) mit Erläuterungen

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

-keine-