Sachverhalt:
Die
Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg
(Zweckverband) hat am 03.03.2010 die Neuaufstellung des Regionalen
Entwicklungsplan für die Planungsregion Magdeburg (REP MD) beschlossen. Die
Regionale Planungsgemeinschaft erarbeitet derzeit die 1. Entwurfsfassung des
REP MD.
Der regionale Entwicklungsplan
ist gemäß § 6 LPlG LSA aus dem Landesentwicklungsplan (LEP LSA 2010) zu
entwickeln. Die darin festgelegten landesbedeutsamen Ziele (Z) und Grundsätze
(G) der Raumordnung sind zu übernehmen und, soweit erforderlich, zu
konkretisieren und zu ergänzen […].
Der
Landesentwicklungsplan legt im Hinblick auf die anzustrebende Siedlungsstruktur
u.a. die zentralen Orte der oberen (Oberzentren) und mittleren Stufe
(Mittelzentren) fest.
Diese Festlegung
erfolgte bereits im LEP LSA 2010, Nr. 2./2.1, Z 36 und Z 37. Der zentrale Ort
i.S.d. § 2b LPlG LSA soll zudem gemäß Z 37 durch die Regionalplanung (hier:
Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg) im Einvernehmen mit den jeweiligen
Städten räumlich abgegrenzt werden.
Im Rahmen vorausgegangener konstruktiver Abstimmungs-
und Beratungsgespräche mit der Regionalen Planungsgemeinschaft und allen
Mittelzentren der Planungsregion Magdeburg wurden entsprechende Kriterien für
die Abgrenzung erörtert und entsprechende Arbeitskarten und
Abgrenzungsvorschläge auf ihre Genehmigungsfähigkeit diskutiert. Das
Arbeitsergebnis (Anlage 1) liegt dieser Vorlage bei.
Ziel der Vorlage
Die räumliche
Abgrenzung des Mittelzentrums Staßfurt (zentrales Siedlungsgebiet) im Rahmen
der Neuaufstellung des REP MD unter Berücksichtigung der Vorgaben des LEP LSA
2010.
Lösungsansätze
I.
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt stimmt dem
Abgrenzungsvorschlag mit den Erläuterungen der Verwaltung zu. Der Stadtrat
beauftragt die Verwaltung eine entsprechende Beschlussvorlage zur erarbeiten.
II.
Die Regionalplanung soll die räumliche Abgrenzung
im Einvernehmen mit den Städten vornehmen. Kann das erforderliche Einvernehmen
nicht hergestellt werden, hört die oberste Landesplanungsbehörde die
Beteiligten an. Kann auch hier keine Einigung erzielt werden, nimmt der Träger
der Planung die räumliche Abgrenzung vor.
Anlagenverzeichnis:
- Übersichtskarte (Anlage 1) mit
Erläuterungen
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
-keine-