Betreff
2. Rate an den Unterhaltungsverband "Untere Bode"
Vorlage
0651/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Ziel der Vorlage:

Aufgrund gestiegener Betriebskosten (Gewässerunterhaltung) des UHV „Untere Bode“ hat sich der Beitragssatz 2012 von 6,59 €/ha auf 8,09 €/ha erhöht. Grund dafür sind weggefallene Zuschüsse vom Land, erhöhter Unterhaltungsaufwand, starke Vernässungserscheinungen sowie sinkende Einwohnerzahlen.

 

Die Grundlage für die Ermittlung der Verbandsbeiträge ist § 55(3) des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA), welches 2012 neu gefasst worden ist.

 

Lösung:

Durch eine überplanmäßige Ausgabe die Mehrausgaben decken.

 

Alternativen:

Keine

 

finanzielle Auswirkungen:

Die Finanzierung der Mehrausgaben soll durch die Haushaltstellen 1.6900.542 sowie 1.5721.542  (Stromkosten) gedeckt werden, die sich aus einer Stromkosteneinsparung ergeben.

 


Anlagenverzeichnis:

-         keine Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung und Vergaben beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 1.6900.713 in Höhe von 21.625,68 €.

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamteinnahmen in Höhe von

 

 

            

X

Gesamtausgaben in Höhe von

 

 -

21.625,68 €

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

-

21.625,68 €

 

davon    - Sachausgaben

21.625,68

 

 

 

                - Personalausgaben

            

 

 

 

im

Verwaltungshaushalt

Haushaltsstelle:

1.6900.713

 

 

 

Budget Nr.:

     

 

 

 

 

 

 

einmalig

laufend

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen auf den HHSt. 5721.542 und 6900.542 zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

im

Vermögenshaushalt

Haushaltsstelle:

     

 

 

einmalig

laufend

 

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm 20  

enthalten

 

 

 

nicht enthalten

 

 

 

 

 

 

Folgeeinnahmen in Höhe von

 

     

 

Folgeausgaben in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon    - Sachausgaben

     

 

 

 

                - Personalausgaben

     

 

 

 

 

im Verwaltungshaushalt

Haushaltsstelle:

     

 

 

Budget Nr.:

     

 

 

einmalig

laufend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfg.

 

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

 

 

im Verwaltungshaushalt durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung Fehlbetrag)

 

einmalig

laufend

 

 

im Vermögenshaushalt durch Entnahme aus der Rücklage

im Vermögenshaushalt durch einen Nachtragshaushalt