Sachverhalt:
Ziel der Vorlage:
Aufgrund gestiegener Betriebskosten
(Gewässerunterhaltung) des UHV „Untere Bode“ hat sich der Beitragssatz 2012 von
6,59 €/ha auf 8,09 €/ha erhöht. Grund dafür sind weggefallene Zuschüsse vom
Land, erhöhter Unterhaltungsaufwand, starke Vernässungserscheinungen sowie
sinkende Einwohnerzahlen.
Die Grundlage für die Ermittlung der Verbandsbeiträge
ist § 55(3) des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA), welches
2012 neu gefasst worden ist.
Lösung:
Durch eine überplanmäßige Ausgabe die
Mehrausgaben decken.
Alternativen:
Keine
finanzielle Auswirkungen:
Die Finanzierung der Mehrausgaben soll durch
die Haushaltstellen 1.6900.542 sowie 1.5721.542
(Stromkosten) gedeckt werden, die sich aus einer Stromkosteneinsparung
ergeben.
Anlagenverzeichnis:
-
keine Anlagen
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung und Vergaben beschließt
eine überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 1.6900.713 in Höhe von
21.625,68 €.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
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Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamtausgaben
in Höhe von |
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- |
21.625,68
€ |
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Saldo =
Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
- |
21.625,68
€ |
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davon - Sachausgaben |
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- Personalausgaben |
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im |
Verwaltungshaushalt |
Haushaltsstelle: |
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Budget
Nr.: |
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einmalig |
laufend |
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Deckungsmittel stehen auf den HHSt. 5721.542 und 6900.542 zur
Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung |
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im |
Vermögenshaushalt |
Haushaltsstelle: |
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einmalig |
laufend |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckungsmittel stehen
nicht zur Verfügung
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enthalten |
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nicht
enthalten |
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Folgeeinnahmen
in Höhe von |
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Folgeausgaben
in Höhe von |
- |
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Saldo =
Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - Sachausgaben |
€ |
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- Personalausgaben |
€ |
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im
Verwaltungshaushalt |
Haushaltsstelle: |
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Budget
Nr.: |
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einmalig |
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laufend |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfg. |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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im
Verwaltungshaushalt durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung
Fehlbetrag) |
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einmalig |
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laufend |
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im
Vermögenshaushalt durch Entnahme aus der Rücklage |
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im
Vermögenshaushalt durch einen Nachtragshaushalt |
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