Betreff
Benutzungs- und Entgeltordnung für die Bürger- und Dorfgemeinschaftshäuser der Stadt Staßfurt
Vorlage
0652/2012
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

·                     Ziel der Vorlage

 

Die Stadt Staßfurt betreibt in den Ortsteilen Rathmannsdorf, Hohenerxleben, Neundorf (Anhalt), Förderstedt, Athensleben, Brumby, Glöthe und Löbnitz (Bode) Bürger- bzw. Dorfgemeinschaftshäuser, in denen Räume sowohl zur Nutzung durch die ansässigen Vereine als auch zu Vermietung für private Zwecke der Einwohner bereitgehalten werden. Die Konditionen der Nutzung sowie die Höhe des Nutzungsentgeltes werden derzeit individuell vertraglich vereinbart. Es ist erforderlich, die Nutzungsbedingungen und -entgelte vergleichbar zu gestalten. Wegen der grundlegenden Bedeutung sollte der Stadtrat dazu einen Beschluss fassen.

 

·                     Lösung

 

Durch die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Bürger- und Dorfgemeinschaftshäuser der Stadt Staßfurt werden die Nutzung und die Vermietung der jeweiligen Räumlichkeit vergleichbar geregelt. Die Nutzungsentgelte wurden anhand der Raumgröße bzw. der maximalen Anzahl der Nutzer und der Ausstattung ermittelt

 

·                     Alternativen

 

keine

 

·                     finanzielle Auswirkungen

 

Durch die Erhöhung des für die Nutzung zu erhebenden Entgelts entstehen Mehreinnahmen, die, bedingt durch das nicht vorherzusehende Nutzungsverhalten, in ihrer Höhe nicht benannt werden können.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Bürger- und Dorfgemeinschaftshäuser der Stadt Staßfurt.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamteinnahmen in Höhe von (Veränderungen nicht abschätzbar)

 

 

     

Gesamtausgaben in Höhe von

 

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon    - Sachausgaben

     

 

 

 

                - Personalausgaben

     

 

 

 

im

Verwaltungshaushalt

Haushaltsstelle:

1.360x.110/140

 

 

 

Budget Nr.:

     

 

 

 

 

 

 

einmalig

laufend

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

im

Vermögenshaushalt

Haushaltsstelle:

     

 

 

einmalig

laufend

 

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm 20  

enthalten

 

 

 

nicht enthalten

 

 

 

 

 

 

Folgeeinnahmen in Höhe von

 

     

 

Folgeausgaben in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon    - Sachausgaben

     

 

 

 

                - Personalausgaben

     

 

 

 

 

im Verwaltungshaushalt

Haushaltsstelle:

     

 

 

Budget Nr.:

     

 

 

einmalig

laufend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfg.

 

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

 

 

im Verwaltungshaushalt durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung Fehlbetrag)

 

einmalig

laufend

 

 

im Vermögenshaushalt durch Entnahme aus der Rücklage

im Vermögenshaushalt durch einen Nachtragshaushalt