Sachverhalt:
·
Ziel der Vorlage
Die Stadt Staßfurt betreibt in den
Ortsteilen Rathmannsdorf, Hohenerxleben, Neundorf (Anhalt), Förderstedt,
Athensleben, Brumby, Glöthe und Löbnitz (Bode) Bürger- bzw.
Dorfgemeinschaftshäuser, in denen Räume sowohl zur Nutzung durch die ansässigen
Vereine als auch zu Vermietung für private Zwecke der Einwohner bereitgehalten
werden. Die Konditionen der Nutzung sowie die Höhe des Nutzungsentgeltes werden
derzeit individuell vertraglich vereinbart. Es ist erforderlich, die
Nutzungsbedingungen und -entgelte vergleichbar zu gestalten. Wegen der
grundlegenden Bedeutung sollte der Stadtrat dazu einen Beschluss fassen.
·
Lösung
Durch die Benutzungs- und Entgeltordnung für
die Bürger- und Dorfgemeinschaftshäuser der Stadt Staßfurt werden die Nutzung
und die Vermietung der jeweiligen Räumlichkeit vergleichbar geregelt. Die
Nutzungsentgelte wurden anhand der Raumgröße bzw. der maximalen Anzahl der
Nutzer und der Ausstattung ermittelt
·
Alternativen
keine
·
finanzielle Auswirkungen
Durch die Erhöhung des für die Nutzung zu
erhebenden Entgelts entstehen Mehreinnahmen, die, bedingt durch das nicht
vorherzusehende Nutzungsverhalten, in ihrer Höhe nicht benannt werden können.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Benutzungs- und
Entgeltordnung für die Bürger- und Dorfgemeinschaftshäuser der Stadt Staßfurt.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamtausgaben
in Höhe von |
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- |
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Saldo =
Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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davon - Sachausgaben |
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- Personalausgaben |
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im |
Verwaltungshaushalt |
Haushaltsstelle: |
1.360x.110/140 |
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Budget
Nr.: |
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einmalig |
laufend |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung |
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im |
Vermögenshaushalt |
Haushaltsstelle: |
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einmalig |
laufend |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckungsmittel stehen
nicht zur Verfügung
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enthalten |
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nicht
enthalten |
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Folgeeinnahmen
in Höhe von |
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Folgeausgaben
in Höhe von |
- |
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Saldo =
Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - Sachausgaben |
€ |
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- Personalausgaben |
€ |
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im
Verwaltungshaushalt |
Haushaltsstelle: |
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Budget
Nr.: |
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einmalig |
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laufend |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfg. |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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im
Verwaltungshaushalt durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung
Fehlbetrag) |
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einmalig |
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laufend |
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im
Vermögenshaushalt durch Entnahme aus der Rücklage |
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im
Vermögenshaushalt durch einen Nachtragshaushalt |
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