Sachverhalt:
Ziel der Vorlage
In der Sitzung des Stadtrates vom 19.07.2012
wurde die Planungs- und Investitionsabsichten zweier Investoren (McDonalds
GmbH, München und Deutsche Shell Holding GmbH, Hamburg) am Standort Brumby
vorgestellt und mit dem Beschluss über die Willensbekundung zur Ansiedlung
befürwortet (Beschl.-Nr. 0648/2012).
Planungsziele 14. Änderung Flächennutzungsplan:
Die Stadt Staßfurt beabsichtigt im Ortsteil Brumby an der
Anschlussstelle Calbe östlich der BAB 14 und nördlich der L63 (Üllnitzer
Straße) den Flächennutzungsplan zu ändern. Das Plangebiet hat eine Größe von
ca. 6,79 ha. Mit der 14. Änderung des Flächennutzungsplans sollen die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Autohofes an der
BAB 14 geschaffen werden. Zum Erreichen der Planungsziele ist die Darstellung
einer Sonderbaufläche (derzeit: Fläche für die Landwirtschaft) vorgesehen.
Lösung
Der Stadtrat beschließt die Einleitung des
Änderungsverfahrens.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den
Einleitungsbeschluss und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ortsüblich
bekanntzumachen.
Alternativen
Gemäß § 1 (3) Satz 2 BauGB besteht keine
Anspruch auf Bauleitplanung. Der Stadtrat kann den Einleitungsbeschluss zur
Änderung ablehnen oder das Verfahren einstellen bzw. ändern.
finanzielle Auswirkungen
Für das Bauleitplanverfahren soll ein städtebaulicher Vertrag mit den
Investoren geschlossen werden, der u.a. detaillierte Regelungen zur
Kostenübernahme enthält.
Der Stadt Staßfurt entstehen dadurch keine Kosten.
Anlagenverzeichnis:
-
künftiger Geltungsbereich der 14. Änderung
des Flächennutzungsplanes
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt
gemäß § 2 (1) BauGB i.V.m. § 1 (8) BauGB die Einleitung der 14. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Staßfurt im Bereich des / OT Brumby und die Einleitung der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB.