Betreff
Einleitung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Staßfurt im Bereich OT Brumby
Vorlage
0653/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Ziel der Vorlage

In der Sitzung des Stadtrates vom 19.07.2012 wurde die Planungs- und Investitionsabsichten zweier Investoren (McDonalds GmbH, München und Deutsche Shell Holding GmbH, Hamburg) am Standort Brumby vorgestellt und mit dem Beschluss über die Willensbekundung zur Ansiedlung befürwortet (Beschl.-Nr. 0648/2012).

 

Planungsziele 14. Änderung Flächennutzungsplan:

Die Stadt Staßfurt beabsichtigt im Ortsteil Brumby an der Anschlussstelle Calbe östlich der BAB 14 und nördlich der L63 (Üllnitzer Straße) den Flächennutzungsplan zu ändern. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 6,79 ha. Mit der 14. Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Autohofes an der BAB 14 geschaffen werden. Zum Erreichen der Planungsziele ist die Darstellung einer Sonderbaufläche (derzeit: Fläche für die Landwirtschaft) vorgesehen.

 

Lösung

Der Stadtrat beschließt die Einleitung des Änderungsverfahrens.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Einleitungsbeschluss und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ortsüblich bekanntzumachen.

 

Alternativen

Gemäß § 1 (3) Satz 2 BauGB besteht keine Anspruch auf Bauleitplanung. Der Stadtrat kann den Einleitungsbeschluss zur Änderung ablehnen oder das Verfahren einstellen bzw. ändern.

 

finanzielle Auswirkungen

Für das Bauleitplanverfahren soll ein städtebaulicher Vertrag mit den Investoren geschlossen werden, der u.a. detaillierte Regelungen zur Kostenübernahme enthält.

 

Der Stadt Staßfurt entstehen dadurch keine Kosten.

 


Anlagenverzeichnis:

-          künftiger Geltungsbereich der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt gemäß § 2 (1) BauGB i.V.m. § 1 (8) BauGB die Einleitung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Staßfurt im Bereich des  / OT Brumby und die Einleitung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB.