Betreff
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 52-I/12 "Autohof Brumby / BAB 14 AS Calbe" Staßfurt / OT Brumby
Vorlage
0654/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Ziel der Vorlage

In der Sitzung des Stadtrates vom 19.07.2012 wurde die Planungs- und Investitionsabsichten zweier Investoren (McDonalds GmbH, München und Deutsche Shell Holding GmbH, Hamburg) am Standort Brumby vorgestellt und mit dem Beschluss über die Willensbekundung zur Ansiedlung befürwortet (Beschl.-Nr. 0648/2012).

                                       

Planungsziele Bebauungsplan:

Die in der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes dargestellten Sonderbaufläche soll in mehreren Abschnitten mit Bebauungsplänen überplant werden. Für einen Teilbereich der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes bestehen bereits konkrete Investitionsabsichten (McDonalds GmbH, München und Deutsche Shell Holding GmbH, Hamburg).

Die Stadt Staßfurt beabsichtigt für den Bereich unmittelbar östlich der BAB 14 und nördlich der L63 (Üllnitzer Straße) den Bebauungsplan Nr. 52-I/12 aufzustellen. Die Plangebietsgröße beträgt ca. 2,49 ha. Mit dem Bebauungsplan Nr. 52-I/12  sollen, in diesem ersten Abschnitt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedelung einer Tankstelle und eines Schnellrestaurants geschaffen werden, die als Initiativprojekte den Grundstein für die Entwicklung des Autohofes darstellen.

 

Zur Umsetzung der Planungsziele werden die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 52-I/12 im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB durchgeführt.

 

Lösung

Der Stadtrat beschließt die Einleitung des Bauleitplanverfahrens.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ortsüblich bekanntzumachen. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren zu ändern.

 

Alternativen

Gemäß § 1 (3) Satz 2 BauGB besteht keine Anspruch auf Bauleitplanung. Der Stadtrat kann den Aufstellungsbeschluss ablehnen oder das Verfahren einstellen bzw. ändern.

 

Finanzielle Auswirkungen

Für das Bauleitplanverfahren sollen städtebauliche Verträge und ein Erschließungsvertrag mit den Investoren geschlossen werden, die u.a. detaillierte Regelungen zur Kostenübernahme, zur Bauverpflichtung und zur Durchführung von Erschließungs-/  Ausgleichs-/Ersatzmaßnahmen  enthalten.

Der Stadt Staßfurt entstehen dadurch keine Kosten.

 

 


Anlagenverzeichnis:

-          Künftiger räumlicher Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 52-I/12

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52-I/12 „Autohof Brumby / BAB 14 AS Calbe“ in Staßfurt / OT Brumby und die Einleitung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB.