Sachverhalt:
Ziel der Vorlage
In der Sitzung des Stadtrates vom 19.07.2012
wurde die Planungs- und Investitionsabsichten zweier Investoren (McDonalds
GmbH, München und Deutsche Shell Holding GmbH, Hamburg) am Standort Brumby
vorgestellt und mit dem Beschluss über die Willensbekundung zur Ansiedlung
befürwortet (Beschl.-Nr. 0648/2012).
Planungsziele Bebauungsplan:
Die in der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes dargestellten
Sonderbaufläche soll in mehreren Abschnitten mit Bebauungsplänen überplant
werden. Für einen Teilbereich der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
bestehen bereits konkrete Investitionsabsichten (McDonalds GmbH, München und
Deutsche Shell Holding GmbH, Hamburg).
Die Stadt Staßfurt beabsichtigt für den Bereich unmittelbar östlich der
BAB 14 und nördlich der L63 (Üllnitzer Straße) den Bebauungsplan Nr. 52-I/12
aufzustellen. Die Plangebietsgröße beträgt ca. 2,49 ha. Mit dem Bebauungsplan
Nr. 52-I/12 sollen, in diesem ersten
Abschnitt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedelung einer
Tankstelle und eines Schnellrestaurants geschaffen werden, die als
Initiativprojekte den Grundstein für die Entwicklung des Autohofes darstellen.
Zur Umsetzung der Planungsziele werden die 14. Änderung des
Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 52-I/12 im
Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB durchgeführt.
Lösung
Der Stadtrat beschließt die Einleitung des
Bauleitplanverfahrens.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den
Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ortsüblich
bekanntzumachen. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren zu ändern.
Alternativen
Gemäß § 1 (3) Satz 2 BauGB besteht keine
Anspruch auf Bauleitplanung. Der Stadtrat kann den Aufstellungsbeschluss
ablehnen oder das Verfahren einstellen bzw. ändern.
Finanzielle Auswirkungen
Für das Bauleitplanverfahren sollen städtebauliche Verträge und ein
Erschließungsvertrag mit den Investoren geschlossen werden, die u.a.
detaillierte Regelungen zur Kostenübernahme, zur Bauverpflichtung und zur
Durchführung von Erschließungs-/
Ausgleichs-/Ersatzmaßnahmen
enthalten.
Der Stadt Staßfurt entstehen dadurch keine Kosten.
Anlagenverzeichnis:
-
Künftiger räumlicher Geltungsbereich
Bebauungsplan Nr. 52-I/12
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt
gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52-I/12 „Autohof
Brumby / BAB 14 AS Calbe“ in Staßfurt / OT Brumby und die Einleitung der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB.