Sachverhalt:
Mit Wirkung vom 01.05.1993 wurde in der Stadt Staßfurt der Staßfurter
Pass eingeführt. Für den Personenkreis der Empfänger von laufender Hilfe zum
Lebensunterhalt und deren in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen und
Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, wurden
besondere Vergünstigungen angeboten. Diese beinhalten kostenlose Besuche des
Museums, des Tiergartens und des Theaters sowie die Nutzung der Schwimmhalle.
Der Stadtrat fasste letztmalig in seiner Sitzung am 25.09.2003 folgenden
Beschluss zum Staßfurter Pass:
„Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Erweiterung des Leistungskataloges
„Staßfurt Pass“ um folgende Regelung:
-
kostenfreier
Besuch der zwei Staßfurter Freibäder „Strandsolbad“, „Tourismuszentrum
Löderburger See“ (10 x pro Saison, mit Nachweis)
Weiterhin wird beschlossen, die Regelung „Kostenloser Besuch des Staßfurter
Tiergartens“ aus dem Staßfurter Pass zu streichen.“
In seiner Sitzung am 15.03.2012 fasste der Stadtrat der Stadt Staßfurt
folgenden Beschluss:
„Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beauftragt den Oberbürgermeister die
Regelungen des Staßfurter Passes zu überarbeiten und die Neubeschlussfassung
eines Staßfurter Sozial- und Familienpasses vorzubereiten.
Der neue Pass sollte ab September 2012 gelten und als fortlaufend
gestaltbares Angebot fixiert sein.“
Zur Begründung heißt es:
„Die Regelungen des Staßfurter Passes sind seit Einführung der Hartz
IV-Gesetzgebung in 2005 nicht überarbeitet worden. Aktuell können nur noch
SozialhilfeempfängerInnen die Regelungen des Staßfurter Passes nutzen. Somit
wird die ursprüngliche Zielsetzung des Staßfurter Passes, Menschen mit geringem
Einkommen, MitbürgerInnen mit Migrationshintergrund und Familien mit besonderen
Belastungen Erleichterungen bei Teilhabe und Integration zu ermöglichen, nicht
erreicht.
Die Fraktion DIE LINKE/offene Liste vertritt die Auffassung, dass die
Schaffung eines Staßfurter Sozial- und Familienpasses, der sowohl
Einkommensdefizite als auch Familien fördernde Aspekt berücksichtigt und
auffängt, einem Teil des noch in der Stadt zu erarbeitenden kommunalen
Leitbildes entspricht. Der neue Pass soll sowohl öffentliche, private,
kulturelle, freizeitorientierte, touristische u. a. Aspekte der Teilhabe
berücksichtigen und integrieren.
So bietet der Theaterförderverein an, einen noch zu besprechenden
Eintrittskartenanteil Menschen und Familien mit geringem Einkommen
kostengünstig zur Verfügung zu stellen und damit dem angesprochenen
Personenkreis einen weiteren kulturellen Zugang zu eröffnen. Eintrittspreise in
Bädern und Einrichtungen, der Zugang zur Staßfurter Tafel u. a. Angeboten des
kommunalen Miteinanders sollten in das neue Passkonzept einfließen.
Der neue Staßfurter Sozial- und Familienpass sollte mithelfen, die Stadt
Staßfurt lebens- und liebenswert zu
gestalten.“
Zur Umsetzung des o. g. Beschlusses, die Neubeschlussfassung eines
Staßfurter Sozial- und Familienpasses vorzubereiten, könnte die Richtlinie zur
Vergabe des Sozial- und Familienpasses der Stadt Staßfurt (Anlage) beschlossen
werden.
Mit Umsetzung der Richtlinie könnten Anspruchsberechtigte kulturelle und
sportliche Einrichtungen der Stadt Staßfurt bei einem um 50 % ermäßigten
Entgelt nutzen. Für Vereine und Träger von Einrichtungen besteht die
Möglichkeit, Inhabern des Staßfurter Sozial- und Familienpasses Vergünstigungen
zu gewähren.
Nach den Erfahrungen anderer Städte wird für diese Verwaltungsaufgabe
eine zusätzliche Stelle, EG 6, benötigt. Dies führt zu zusätzlichen
Personalkosten in Höhe von 42.000 € sowie Sachkosten.
Anlagenverzeichnis:
Richtlinie zur Vergabe des Sozial- und Familienpasses der Stadt Staßfurt
Antrag auf Ausstellung eines Sozial- und Familienpasses
Sozial- und Familienpass
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen |
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X |
Gesamtausgaben in Höhe von |
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42.000,00 € |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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davon - Sachausgaben |
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-
Personalausgaben |
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X |
im |
Verwaltungshaushalt |
Haushaltsstelle: |
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Budget Nr.: |
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einmalig |
X |
laufend |
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Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur
Verfügung |
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Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets |
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X |
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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im |
Vermögenshaushalt |
Haushaltsstelle: |
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einmalig |
laufend |
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Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur
Verfügung |
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Deckungsmittel stehen
nicht zur Verfügung
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enthalten |
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nicht enthalten |
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Folgeeinnahmen in Höhe von |
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Folgeausgaben in Höhe von |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - Sachausgaben |
€ |
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-
Personalausgaben |
€ |
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im Verwaltungshaushalt |
Haushaltsstelle: |
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Budget Nr.: |
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einmalig |
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laufend |
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Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfg. |
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Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
muss erfolgen: |
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X |
im Verwaltungshaushalt durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung
Fehlbetrag) |
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einmalig |
X |
laufend |
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im Vermögenshaushalt durch Entnahme aus der Rücklage |
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im Vermögenshaushalt durch einen Nachtragshaushalt |
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