Betreff
Richtlinie zur Vergabe des Sozial- und Familienpasses der Stadt Staßfurt
Vorlage
M/0012/2012
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Mit Wirkung vom 01.05.1993 wurde in der Stadt Staßfurt der Staßfurter Pass eingeführt. Für den Personenkreis der Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt und deren in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen und Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, wurden besondere Vergünstigungen angeboten. Diese beinhalten kostenlose Besuche des Museums, des Tiergartens und des Theaters sowie die Nutzung der Schwimmhalle.

 

Der Stadtrat fasste letztmalig in seiner Sitzung am 25.09.2003 folgenden Beschluss zum Staßfurter Pass:

 

„Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Erweiterung des Leistungskataloges „Staßfurt Pass“ um folgende Regelung:

 

-          kostenfreier Besuch der zwei Staßfurter Freibäder „Strandsolbad“, „Tourismuszentrum Löderburger See“ (10 x pro Saison, mit Nachweis)

 

Weiterhin wird beschlossen, die Regelung „Kostenloser Besuch des Staßfurter Tiergartens“ aus dem Staßfurter Pass zu streichen.“

 

In seiner Sitzung am 15.03.2012 fasste der Stadtrat der Stadt Staßfurt folgenden Beschluss:

 

„Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beauftragt den Oberbürgermeister die Regelungen des Staßfurter Passes zu überarbeiten und die Neubeschlussfassung eines Staßfurter Sozial- und Familienpasses vorzubereiten.

Der neue Pass sollte ab September 2012 gelten und als fortlaufend gestaltbares Angebot fixiert sein.“

 

Zur Begründung heißt es:

„Die Regelungen des Staßfurter Passes sind seit Einführung der Hartz IV-Gesetzgebung in 2005 nicht überarbeitet worden. Aktuell können nur noch SozialhilfeempfängerInnen die Regelungen des Staßfurter Passes nutzen. Somit wird die ursprüngliche Zielsetzung des Staßfurter Passes, Menschen mit geringem Einkommen, MitbürgerInnen mit Migrationshintergrund und Familien mit besonderen Belastungen Erleichterungen bei Teilhabe und Integration zu ermöglichen, nicht erreicht.

 

Die Fraktion DIE LINKE/offene Liste vertritt die Auffassung, dass die Schaffung eines Staßfurter Sozial- und Familienpasses, der sowohl Einkommensdefizite als auch Familien fördernde Aspekt berücksichtigt und auffängt, einem Teil des noch in der Stadt zu erarbeitenden kommunalen Leitbildes entspricht. Der neue Pass soll sowohl öffentliche, private, kulturelle, freizeitorientierte, touristische u. a. Aspekte der Teilhabe berücksichtigen und integrieren.

 

So bietet der Theaterförderverein an, einen noch zu besprechenden Eintrittskartenanteil Menschen und Familien mit geringem Einkommen kostengünstig zur Verfügung zu stellen und damit dem angesprochenen Personenkreis einen weiteren kulturellen Zugang zu eröffnen. Eintrittspreise in Bädern und Einrichtungen, der Zugang zur Staßfurter Tafel u. a. Angeboten des kommunalen Miteinanders sollten in das neue Passkonzept einfließen.

 

Der neue Staßfurter Sozial- und Familienpass sollte mithelfen, die Stadt Staßfurt lebens- und  liebenswert zu gestalten.“

 

Zur Umsetzung des o. g. Beschlusses, die Neubeschlussfassung eines Staßfurter Sozial- und Familienpasses vorzubereiten, könnte die Richtlinie zur Vergabe des Sozial- und Familienpasses der Stadt Staßfurt (Anlage) beschlossen werden.

 

Mit Umsetzung der Richtlinie könnten Anspruchsberechtigte kulturelle und sportliche Einrichtungen der Stadt Staßfurt bei einem um 50 % ermäßigten Entgelt nutzen. Für Vereine und Träger von Einrichtungen besteht die Möglichkeit, Inhabern des Staßfurter Sozial- und Familienpasses Vergünstigungen zu gewähren.

 

Nach den Erfahrungen anderer Städte wird für diese Verwaltungsaufgabe eine zusätzliche Stelle, EG 6, benötigt. Dies führt zu zusätzlichen Personalkosten in Höhe von 42.000 € sowie Sachkosten.

 


Anlagenverzeichnis:

Richtlinie zur Vergabe des Sozial- und Familienpasses der Stadt Staßfurt

Antrag auf Ausstellung eines Sozial- und Familienpasses

Sozial- und Familienpass

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamteinnahmen in Höhe von

 

 

 

X

Gesamtausgaben in Höhe von

 

 

42.000,00 €

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon    - Sachausgaben

     

 

 

 

                - Personalausgaben                  

42.000,00

 

 

 

X

im

Verwaltungshaushalt

Haushaltsstelle:

     

 

 

 

Budget Nr.:

     

 

 

 

 

 

 

einmalig

X

laufend

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

 

X

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

im

Vermögenshaushalt

Haushaltsstelle:

     

 

 

einmalig

laufend

 

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm 20  

enthalten

 

 

 

nicht enthalten

 

 

 

 

 

 

Folgeeinnahmen in Höhe von

 

     

 

Folgeausgaben in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon    - Sachausgaben

     

 

 

 

                - Personalausgaben

     

 

 

 

 

im Verwaltungshaushalt

Haushaltsstelle:

     

 

 

Budget Nr.:

     

 

 

einmalig

laufend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfg.

 

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

 

 

X

im Verwaltungshaushalt durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung Fehlbetrag)

 

einmalig

X

laufend

 

im Vermögenshaushalt durch Entnahme aus der Rücklage

im Vermögenshaushalt durch einen Nachtragshaushalt