Betreff
Aufhebung des Sperrvermerkes in der HHSt. 2.4644.9402 - Kindertagesstätte "Spatzennest" Atzendorf, Planungskosten Obergeschoss
Vorlage
0658/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

 

Mit Beschluss über die Haushaltssatzung der Stadt Staßfurt für das Jahr 2012 sind im Haushaltsplan unter der Haushaltsstelle 2.4644.9402 – Kindertagesstätte „Spatzennest“ Atzendorf, Planungskosten Obergeschoss – Mittel in Höhe von 31,2 T€ für Planungskosten zum Ausbau des Obergeschosses vorgesehen. Der Beginn der Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der Erzielung der Einnahmen (Zuwendung von der Bürgerstiftung) in der HHSt. 2.4644.367 in gleicher Höhe. Die Einnahmen stehen nicht zur Verfügung. Um die Planungsmaßnahme beginnen zu können, ist die Aufhebung des Sperrvermerkes unter Inanspruchnahme entsprechender Deckungsmittel erforderlich.

 

  • Lösung

 

Da die Einnahmen nicht zur Verfügung stehen, sollen die Ausgaben durch Mittel aus der HHSt. 2.5612.940 – Neubau Sporthalle – gedeckt werden. Die Planungsleistungen werden nicht ausgeführt, da der Neubau der Sporthalle im Zusammenhang mit den Sanierungsmaßnahmen am Bildungszentrum Nord erfolgen soll.

 

  • Alternativen

 

keine

 

  • finanzielle Auswirkungen

 

Für die Maßnahme ist eine Deckungsquelle vorhanden. Insofern ergibt sich für den Haushalt keine Mehrbelastung. Gleichwohl wird, sobald möglich, ein Antrag auf Zuwendung bei der Bürgerstiftung gestellt.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

-keine-

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Aufhebung des Sperrvermerkes in der HHSt. 2.4644.9402 - Kindertagesstätte „Spatzennest“ Atzendorf, Planungskosten Obergeschoss.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamteinnahmen in Höhe von

 

 

     

X

Gesamtausgaben in Höhe von

 

-

31.200,00 €

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

-    

31.200,00

 

davon    - Sachausgaben

31.200,00 €

 

 

 

                - Personalausgaben

     

 

 

 

im

Verwaltungshaushalt

Haushaltsstelle:

     

 

 

 

Budget Nr.:

     

 

 

 

 

 

 

einmalig

laufend

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle  zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

X

im

Vermögenshaushalt

Haushaltsstelle:

2.4644.9402

 

 

X

einmalig

laufend

 

 

 

X

Deckungsmittel stehen bei der Haushaltsstelle 2.5612.940 zur Verfügung

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm 20  

enthalten

 

 

 

nicht enthalten

 

 

 

 

 

 

Folgeeinnahmen in Höhe von

 

     

 

Folgeausgaben in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon    - Sachausgaben

     

 

 

 

                - Personalausgaben

     

 

 

 

 

im Verwaltungshaushalt

Haushaltsstelle:

     

 

 

Budget Nr.:

     

 

 

einmalig

laufend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfg.

 

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

 

 

im Verwaltungshaushalt durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung Fehlbetrag)

 

einmalig

laufend

 

im Vermögenshaushalt durch einen Nachtragshaushalt