Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Mit Beschluss über die Haushaltssatzung der Stadt Staßfurt für das Jahr
2012 sind im Haushaltsplan unter der Haushaltsstelle 2.4644.9402 –
Kindertagesstätte „Spatzennest“ Atzendorf, Planungskosten Obergeschoss – Mittel
in Höhe von 31,2 T€ für Planungskosten zum Ausbau des Obergeschosses
vorgesehen. Der Beginn der Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der Erzielung der
Einnahmen (Zuwendung von der Bürgerstiftung) in der HHSt. 2.4644.367 in
gleicher Höhe. Die Einnahmen stehen nicht zur Verfügung. Um die
Planungsmaßnahme beginnen zu können, ist die Aufhebung des Sperrvermerkes unter
Inanspruchnahme entsprechender Deckungsmittel erforderlich.
- Lösung
Da die Einnahmen nicht zur Verfügung stehen, sollen die Ausgaben durch
Mittel aus der HHSt. 2.5612.940 – Neubau Sporthalle – gedeckt werden. Die
Planungsleistungen werden nicht ausgeführt, da der Neubau der Sporthalle im
Zusammenhang mit den Sanierungsmaßnahmen am Bildungszentrum Nord erfolgen soll.
- Alternativen
keine
- finanzielle Auswirkungen
Für die Maßnahme ist eine Deckungsquelle vorhanden. Insofern ergibt sich
für den Haushalt keine Mehrbelastung. Gleichwohl wird, sobald möglich, ein
Antrag auf Zuwendung bei der Bürgerstiftung gestellt.
Anlagenverzeichnis:
-keine-
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Aufhebung des
Sperrvermerkes in der HHSt. 2.4644.9402 - Kindertagesstätte „Spatzennest“
Atzendorf, Planungskosten Obergeschoss.
Finanzierung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen |
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X |
Gesamtausgaben in Höhe von |
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- |
31.200,00 € |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
- |
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davon - Sachausgaben |
31.200,00 € |
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-
Personalausgaben |
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im |
Verwaltungshaushalt |
Haushaltsstelle: |
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Budget Nr.: |
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einmalig |
laufend |
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Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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X |
im |
Vermögenshaushalt |
Haushaltsstelle: |
2.4644.9402 |
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X |
einmalig |
laufend |
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X |
Deckungsmittel stehen bei der Haushaltsstelle 2.5612.940 zur Verfügung |
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Deckungsmittel stehen
nicht zur Verfügung
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enthalten |
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nicht enthalten |
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Folgeeinnahmen in Höhe von |
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Folgeausgaben in Höhe von |
- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - Sachausgaben |
€ |
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-
Personalausgaben |
€ |
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im Verwaltungshaushalt |
Haushaltsstelle: |
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Budget Nr.: |
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einmalig |
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laufend |
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Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfg. |
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Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
muss erfolgen: |
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im Verwaltungshaushalt durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung
Fehlbetrag) |
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einmalig |
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laufend |
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im Vermögenshaushalt durch einen Nachtragshaushalt |
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