Sachverhalt:
·
Ziel der Vorlage
Im Jahr 1995 wurde
der erste Kinder- und Jugendentwicklungsplan für den Zeitraum 1996 - 2000
beschlossen. Er enthielt die Festlegung, dass er alle fünf Jahre entsprechend
dem jeweiligen Kenntnisstand, den jeweiligen gültigen gesetzlichen Bestimmungen
unter Berücksichtigung der tendenziellen Entwicklung und den sozialen Belangen
der Jugendlichen zu überarbeiten ist. Die letzte Fortschreibung für einen
Fünfjahreszeitraum erfolgte mit Beschluss des Stadtrates vom 06.05.2010.
Um zusätzlich zu
dieser mittelfristigen Planung eine Aussage zur kurzfristigen Entwicklung der
offenen Kinder- und Jugendarbeit treffen zu können, ist eine jährliche
Überarbeitung des Entwicklungsplans notwendig. Eine solche Fortschreibung
erfolgte im Jahr 2011.
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Lösung
Durch Beschluss
der Fortschreibung des Kinder- und Jugendentwicklungsplans für den Zeitraum
2012/2013 wird die Grundlage für eine zielgerichtete Arbeit im Bereich der
offenen Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Staßfurt geschaffen.
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Alternativen
keine
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finanzielle
Auswirkungen
Bei Umsetzung der
in Punkt 4.2.1 genannten Lösungsansätze entsteht ein zusätzlicher Aufwand für
Personal-, Fortbildungs- und Dienstreisekosten in Höhe von ca. 32,0 T€
Anlagenverzeichnis:
- Fortschreibung
Kinder- und Jugendentwicklungsplan 2012/2013
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Fortschreibung des
Kinder- und Jugendentwicklungsplans der Stadt Staßfurt für die Jahre 2012/2013.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamtausgaben
in Höhe von |
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-
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32,0
T € |
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Saldo
= Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
- |
32,0
T € |
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davon - Sachausgaben |
29,5
T€ |
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- Personalausgaben |
2,5 T€ |
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im
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Verwaltungshaushalt |
Haushaltsstelle: |
4600
diverse |
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Budget
Nr.: |
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einmalig und |
laufend |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung |
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im
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Vermögenshaushalt |
Haushaltsstelle: |
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einmalig |
laufend |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckungsmittel stehen
nicht zur Verfügung
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enthalten |
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nicht
enthalten |
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Folgeeinnahmen
in Höhe von |
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Folgeausgaben
in Höhe von |
-
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Saldo
= Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon
- Sachausgaben |
€ |
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- Personalausgaben |
€ |
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im
Verwaltungshaushalt |
Haushaltsstelle: |
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Budget
Nr.: |
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einmalig |
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laufend |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfg. |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung. |
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Die
Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss
erfolgen: |
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im
Verwaltungshaushalt durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung
Fehlbetrag) |
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einmalig |
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laufend |
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im
Vermögenshaushalt durch Entnahme aus der Rücklage |
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im
Vermögenshaushalt durch einen Nachtragshaushalt |
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