Betreff
Fortschreibung Kinder- und Jugendentwicklungsplan der Stadt Staßfurt 2012/2013
Vorlage
0662/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

·                    Ziel der Vorlage

 

Im Jahr 1995 wurde der erste Kinder- und Jugendentwicklungsplan für den Zeitraum 1996 - 2000 beschlossen. Er enthielt die Festlegung, dass er alle fünf Jahre entsprechend dem jeweiligen Kenntnisstand, den jeweiligen gültigen gesetzlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung der tendenziellen Entwicklung und den sozialen Belangen der Jugendlichen zu überarbeiten ist. Die letzte Fortschreibung für einen Fünfjahreszeitraum erfolgte mit Beschluss des Stadtrates vom 06.05.2010.

 

Um zusätzlich zu dieser mittelfristigen Planung eine Aussage zur kurzfristigen Entwicklung der offenen Kinder- und Jugendarbeit treffen zu können, ist eine jährliche Überarbeitung des Entwicklungsplans notwendig. Eine solche Fortschreibung erfolgte im Jahr 2011.

 

·                    Lösung

 

Durch Beschluss der Fortschreibung des Kinder- und Jugendentwicklungsplans für den Zeitraum 2012/2013 wird die Grundlage für eine zielgerichtete Arbeit im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Staßfurt geschaffen.

 

·                    Alternativen

 

keine

 

·                    finanzielle Auswirkungen

 

Bei Umsetzung der in Punkt 4.2.1 genannten Lösungsansätze entsteht ein zusätzlicher Aufwand für Personal-, Fortbildungs- und Dienstreisekosten in Höhe von ca. 32,0 T€

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

  • Fortschreibung Kinder- und Jugendentwicklungsplan 2012/2013

           

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Fortschreibung des Kinder- und Jugendentwicklungsplans der Stadt Staßfurt für die Jahre 2012/2013.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamteinnahmen in Höhe von

 

 

     

Gesamtausgaben in Höhe von

 

-

32,0 T €

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

-

32,0 T €

 

davon    - Sachausgaben

29,5 T€

 

 

 

                - Personalausgaben

  2,5 T€

 

 

 

im

Verwaltungshaushalt

Haushaltsstelle:

4600 diverse

 

 

 

Budget Nr.:

     

 

 

 

 

 

 

einmalig  und

laufend

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

im

Vermögenshaushalt

Haushaltsstelle:

     

 

 

einmalig

laufend

 

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm 20  

enthalten

 

 

 

nicht enthalten

 

 

 

 

 

 

Folgeeinnahmen in Höhe von

 

     

 

Folgeausgaben in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon    - Sachausgaben

     

 

 

 

                - Personalausgaben

     

 

 

 

 

im Verwaltungshaushalt

Haushaltsstelle:

     

 

 

Budget Nr.:

     

 

 

einmalig

laufend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfg.

 

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

 

 

im Verwaltungshaushalt durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung Fehlbetrag)

 

einmalig

laufend

 

im Vermögenshaushalt durch Entnahme aus der Rücklage

im Vermögenshaushalt durch einen Nachtragshaushalt