Sachverhalt:
Laut Auflage der Feuerwehrunfallkasse (FUK)
Sachsen-Anhalt ist der Einbau einer Abgassauganlage für die weitere Nutzung des
Feuerwehrgerätehauses der OFW Brumby zwingend erforderlich.
Bisher wurden für den Einbau 10 T €
eingestellt, diese reichen nicht aus. Die Maßnahme wird 2012 durchgeführt. Um
den Einbau nach DIN planen und ausführen zu können, ist eine überplanmäßige
Ausgabe für zusätzliche Kosten der Planung und dem Einbau dringend notwendig.
Deckungsquelle: 2.1305-940
Anlagenverzeichnis:
- Antrag auf
eine überplanmäßige Ausgabe
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung
und Vergaben der Stadt Staßfurt beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe
von 10.000,00 € in der Haushaltsstelle 2.1308-940.
Diese Mittel werden zum Einbau einer
Abgassauganlage in das Feuerwehrgerätehaus der OFW Brumby benötigt.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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x |
Gesamtausgaben
in Höhe von |
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-
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10000,00
€ |
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Saldo
= Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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davon - Sachausgaben |
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- Personalausgaben |
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im
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Verwaltungshaushalt |
Haushaltsstelle: |
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Budget
Nr.: |
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einmalig |
laufend |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung |
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x |
im
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Vermögenshaushalt |
Haushaltsstelle: |
2.1308.940 |
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x |
einmalig |
laufend |
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x |
Deckungsmittel
stehen bei der Haushaltsstelle 2.1305-940 zur Verfügung |
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Deckungsmittel stehen
nicht zur Verfügung
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enthalten |
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nicht
enthalten |
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Folgeeinnahmen
in Höhe von |
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Folgeausgaben
in Höhe von |
-
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Saldo
= Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon
- Sachausgaben |
€ |
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- Personalausgaben |
€ |
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im
Verwaltungshaushalt |
Haushaltsstelle: |
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Budget
Nr.: |
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einmalig |
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laufend |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfg. |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung. |
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Die
Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss
erfolgen: |
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im
Verwaltungshaushalt durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung
Fehlbetrag) |
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einmalig |
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laufend |
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im
Vermögenshaushalt durch einen Nachtragshaushalt |
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