Sachverhalt:
Auf Grundlage des RdErl. des MI vom
03.08.2009 (43.21-13002-1) sowie der Mindest-
Ausrüstungsverordnung für Freiwillige
Feuerwehren vom 13.07.2009 sind Einheits- und Verbandsgemeinden verpflichtet,
eine Risikoanalyse zu erstellen und den Brandschutzbedarf zu ermitteln. Der
Brandschutzbedarfsplan ist ständig (bei jeder relevanten Veränderung), jedoch
spätestens zwei Jahre nach Beschluss zu überprüfen und fortzuschreiben.
Die Mehreinnahmen auf der Hauhaltsstelle
1.1130-1150 rechtfertigen die Auftragserteilung zur
Fortschreibung/Überarbeitung der Risikoanalyse bereits in diesem Jahr und
belasten somit dann nicht zusätzlich als Aufwand den Ergebnisplan 2013.
Deckungsquelle: 1.1130-150 (Mehreinnahmen)
Anlagenverzeichnis:
- Antrag auf
eine überplanmäßige Ausgabe
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung
und Vergaben der Stadt Staßfurt beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe
von 6.550,00 € in der Haushaltsstelle 1.1130-655.
Diese Mittel werden zur Überarbeitung bzw.
Fortschreibung der Risikoanalyse zur Ermittlung des Brandschutzbedarfs in der
Stadt Staßfurt benötigt.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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x |
Gesamtausgaben
in Höhe von |
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-
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6550,00
€ |
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Saldo
= Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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davon - Sachausgaben |
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- Personalausgaben |
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x |
im
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Verwaltungshaushalt |
Haushaltsstelle: |
1.1130-655 |
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Budget
Nr.: |
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einmalig |
laufend |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt durch die Haushaltsstelle 1.1130-150 (Mehreinnahmen) |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung |
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im
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Vermögenshaushalt |
Haushaltsstelle: |
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einmalig |
laufend |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckungsmittel stehen
nicht zur Verfügung
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enthalten |
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nicht
enthalten |
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Folgeeinnahmen
in Höhe von |
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Folgeausgaben
in Höhe von |
-
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Saldo
= Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon
- Sachausgaben |
€ |
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- Personalausgaben |
€ |
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im
Verwaltungshaushalt |
Haushaltsstelle: |
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Budget
Nr.: |
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einmalig |
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laufend |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfg. |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung. |
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Die
Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss
erfolgen: |
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im
Verwaltungshaushalt durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung
Fehlbetrag) |
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einmalig |
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laufend |
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im
Vermögenshaushalt durch einen Nachtragshaushalt |
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