Betreff
Überplanmäßige Ausgabe zur Fortschreibung/Überarbeitung der Risikoanalyse zur Ermittlung des Brandschutzbedarfs in der Stadt Staßfurt
Vorlage
0665/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Auf Grundlage des RdErl. des MI vom 03.08.2009 (43.21-13002-1) sowie der Mindest-

Ausrüstungsverordnung für Freiwillige Feuerwehren vom 13.07.2009 sind Einheits- und Verbandsgemeinden verpflichtet, eine Risikoanalyse zu erstellen und den Brandschutzbedarf zu ermitteln. Der Brandschutzbedarfsplan ist ständig (bei jeder relevanten Veränderung), jedoch spätestens zwei Jahre nach Beschluss zu überprüfen und fortzuschreiben.

Die Mehreinnahmen auf der Hauhaltsstelle 1.1130-1150 rechtfertigen die Auftragserteilung zur Fortschreibung/Überarbeitung der Risikoanalyse bereits in diesem Jahr und belasten somit dann nicht zusätzlich als Aufwand den Ergebnisplan 2013.

 

 

Deckungsquelle: 1.1130-150 (Mehreinnahmen)

 

 


Anlagenverzeichnis:

  • Antrag auf eine überplanmäßige Ausgabe

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung und Vergaben der Stadt Staßfurt beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 6.550,00 € in der Haushaltsstelle 1.1130-655.

Diese Mittel werden zur Überarbeitung bzw. Fortschreibung der Risikoanalyse zur Ermittlung des Brandschutzbedarfs in der Stadt Staßfurt benötigt.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamteinnahmen in Höhe von

 

 

     

x

Gesamtausgaben in Höhe von

 

-

6550,00 €

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon    - Sachausgaben

     

 

 

 

                - Personalausgaben

     

 

 

 

x

im

Verwaltungshaushalt

Haushaltsstelle:

1.1130-655

 

 

 

Budget Nr.:

     

 

 

 

 

 

 

x

einmalig

laufend

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

x

Deckung erfolgt durch die Haushaltsstelle 1.1130-150 (Mehreinnahmen)

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

im

Vermögenshaushalt

Haushaltsstelle:

     

 

 

einmalig

laufend

 

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm 20  

enthalten

 

 

 

nicht enthalten

 

 

 

 

 

 

Folgeeinnahmen in Höhe von

 

     

 

Folgeausgaben in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon    - Sachausgaben

     

 

 

 

                - Personalausgaben

     

 

 

 

 

im Verwaltungshaushalt

Haushaltsstelle:

     

 

 

Budget Nr.:

     

 

 

einmalig

laufend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfg.

 

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

 

 

im Verwaltungshaushalt durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung Fehlbetrag)

 

einmalig

laufend

 

im Vermögenshaushalt durch einen Nachtragshaushalt