Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Der Theaterförderverein e. V. als Betreiber des
"Salzlandtheaters" muss infolge einer durch den Salzlandkreis
durchgeführten Brandschutzschau zahlreiche brandschutztechnische Maßnahmen
durchführen, um die Sicherheit der Besucher im Falle eines Brandes zu
gewährleisten. Um die Maßnahmen durchführen zu können, wurden in den
Wirtschaftsplan 2012 Ausgaben in Höhe von ca. 35 T€ u. a. für notwendige
Investitionen aufgenommen. Durch die hohen Nebenkosten in Höhe von 30 T€
beantragt der Verein mit Schreiben vom 08.02.2012 neben dem Zuschuss für die
Personalkosten des Theaterleiters und des Haustechnikers (Bühnenmeister) einen
weiteren Zuschuss in Höhe von 32 T€ zu erhalten. Mit Schreiben vom 06.03.2012
wird als Zuschuss der Stadt ein Betrag von 30 T€ benannt.
Der Stadtrat beauftragte mit Beschluss vom 15.03.2012 den
Oberbürgermeister, mit dem Theaterförderverein einen Vertrag mit einer Laufzeit
von 5 Jahren abzuschließen, in dem die Zuschüsse für die Personal- und
Betriebskosten geregelt werden. Für das Jahr 2012 wäre für den Zuschuss zu den
Betriebskosten eine außerplanmäßige Ausgabe zu beschließen.
Da die Anträge des Theaterfördervereins nicht untersetzt waren, wurde
dieser mit Schreiben vom 30.03.2012 gebeten, weitere Unterlagen zur Verfügung
zu stellen. Mit Schreiben vom 19.04.2012 legte der Theaterförderverein einen
Wirtschaftsplan vor, der für das Jahr 2012 ein zu erwartendes Defizit von ca.
43,5 T€ auswies.
Die Stadt Staßfurt verfügt im Rahmen des Haushalts für das Jahr 2012
(Haushaltssperre!) und die Folgejahre nicht über die finanziellen Mittel, um
den beantragten Zuschuss zu gewähren.
Zwischenzeitlich wurden mit der Vorsitzenden des Theaterfördervereins
zwei Gespräche zur finanziellen Lage des Vereins bzw. des Theaterbetriebes
geführt. Die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben für das Jahr 2012 wurden
geprüft (Anlage). Daraus ergibt sich ein Zuschussbedarf in Höhe von 15.858 €,
um dessen Übernahme gebeten wird.
- Lösung
Die Gewährung des Zuschusses an den Theaterförderverein stellt eine
überplanmäßige Ausgabe dar, deren Leistung nur beim Vorhandensein einer
Deckungsquelle möglich ist. Die Mehrausgaben können durch Mehreinahmen in der
Haushaltsstelle 1.8130.220 (Konzessionsabgaben) gedeckt werden. Eine Mitteilung
über die Mehreinnahme erhielt die Stadt von der EMS mit Schreiben vom
16.10.2012.
- Alternativen
keine
- finanzielle Auswirkungen
Die Mehrausgaben werden durch Mehreinahmen gedeckt, so dass keine
zusätzliche Belastung des Haushaltes entsteht.
Anlagenverzeichnis:
- Schriftverkehr zum Antrag des
Theaterfördervereins auf Zahlung eines Betriebskostenzuschusses
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung und Vergaben des Stadtrates
der Stadt Staßfurt beschließt die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle
1.3000.7181 in Höhe von 15.858 € für einen Zuschuss für den Betrieb des
Theaters an den Theaterförderverein Salzlandtheater Staßfurt e.V.. Die Deckung
erfolgt aus der Haushaltsstelle 1.8130.220 (Konzessionsabgaben).
Finanzierung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen |
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X |
Gesamtausgaben in Höhe von |
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- |
15.858 € |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
- |
15.858 € |
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davon - Sachausgaben |
15.858 € |
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-
Personalausgaben |
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X |
im |
Verwaltungshaushalt |
Haushaltsstelle: |
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Budget Nr.: |
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X |
einmalig |
laufend |
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X |
Deckungsmittel stehen bei der Haushaltsstelle 1.8130.220 zur Verfügung |
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Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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im |
Vermögenshaushalt |
Haushaltsstelle: |
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einmalig |
Laufend |
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Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur
Verfügung |
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Deckungsmittel stehen
nicht zur Verfügung
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enthalten |
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nicht enthalten |
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Folgeeinnahmen in Höhe von |
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Folgeausgaben in Höhe von |
- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - Sachausgaben |
€ |
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-
Personalausgaben |
€ |
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im Verwaltungshaushalt |
Haushaltsstelle: |
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Budget Nr.: |
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einmalig |
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laufend |
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Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfg. |
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Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
muss erfolgen: |
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im Verwaltungshaushalt durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung
Fehlbetrag) |
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einmalig |
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Laufend |
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im Vermögenshaushalt durch einen Nachtragshaushalt |
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