Betreff
Antrag des Theaterfördervereins auf Gewährung eines Betriebskosten-zuschusses in Höhe von 43,5 T€.
Vorlage
0666/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

 

Der Theaterförderverein e. V. als Betreiber des "Salzlandtheaters" muss infolge einer durch den Salzlandkreis durchgeführten Brandschutzschau zahlreiche brandschutztechnische Maßnahmen durchführen, um die Sicherheit der Besucher im Falle eines Brandes zu gewährleisten. Um die Maßnahmen durchführen zu können, wurden in den Wirtschaftsplan 2012 Ausgaben in Höhe von ca. 35 T€ u. a. für notwendige Investitionen aufgenommen. Durch die hohen Nebenkosten in Höhe von 30 T€ beantragt der Verein mit Schreiben vom 08.02.2012 neben dem Zuschuss für die Personalkosten des Theaterleiters und des Haustechnikers (Bühnenmeister) einen weiteren Zuschuss in Höhe von 32 T€ zu erhalten. Mit Schreiben vom 06.03.2012 wird als Zuschuss der Stadt ein Betrag von 30 T€ benannt.

 

Der Stadtrat beauftragte mit Beschluss vom 15.03.2012 den Oberbürgermeister, mit dem Theaterförderverein einen Vertrag mit einer Laufzeit von 5 Jahren abzuschließen, in dem die Zuschüsse für die Personal- und Betriebskosten geregelt werden. Für das Jahr 2012 wäre für den Zuschuss zu den Betriebskosten eine außerplanmäßige Ausgabe zu beschließen.

 

Da die Anträge des Theaterfördervereins nicht untersetzt waren, wurde dieser mit Schreiben vom 30.03.2012 gebeten, weitere Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Mit Schreiben vom 19.04.2012 legte der Theaterförderverein einen Wirtschaftsplan vor, der für das Jahr 2012 ein zu erwartendes Defizit von ca. 43,5 T€ auswies.

 

Die Stadt Staßfurt verfügt im Rahmen des Haushalts für das Jahr 2012 (Haushaltssperre!) und die Folgejahre nicht über die finanziellen Mittel, um den beantragten Zuschuss zu gewähren.

 

Zwischenzeitlich wurden mit der Vorsitzenden des Theaterfördervereins zwei Gespräche zur finanziellen Lage des Vereins bzw. des Theaterbetriebes geführt. Die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben für das Jahr 2012 wurden geprüft (Anlage). Daraus ergibt sich ein Zuschussbedarf in Höhe von 15.858 €, um dessen Übernahme gebeten wird.

 

  • Lösung

               

Die Gewährung des Zuschusses an den Theaterförderverein stellt eine überplanmäßige Ausgabe dar, deren Leistung nur beim Vorhandensein einer Deckungsquelle möglich ist. Die Mehrausgaben können durch Mehreinahmen in der Haushaltsstelle 1.8130.220 (Konzessionsabgaben) gedeckt werden. Eine Mitteilung über die Mehreinnahme erhielt die Stadt von der EMS mit Schreiben vom 16.10.2012.

 

  • Alternativen

 

keine

 

  • finanzielle Auswirkungen

 

Die Mehrausgaben werden durch Mehreinahmen gedeckt, so dass keine zusätzliche Belastung des Haushaltes entsteht.

 

 


Anlagenverzeichnis:

  • Schriftverkehr zum Antrag des Theaterfördervereins auf Zahlung eines Betriebskostenzuschusses

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung und Vergaben des Stadtrates der Stadt Staßfurt beschließt die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 1.3000.7181 in Höhe von 15.858 € für einen Zuschuss für den Betrieb des Theaters an den Theaterförderverein Salzlandtheater Staßfurt e.V.. Die Deckung erfolgt aus der Haushaltsstelle 1.8130.220 (Konzessionsabgaben).

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamteinnahmen in Höhe von

 

 

     

X

Gesamtausgaben in Höhe von

 

-

15.858

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

-

15.858

 

davon    - Sachausgaben

15.858 €

 

 

 

                - Personalausgaben

     

 

 

 

X

im

Verwaltungshaushalt

Haushaltsstelle:

1.3000.7181

 

 

 

Budget Nr.:

     

 

 

 

 

 

 

X

einmalig

laufend

 

 

 

 

X

Deckungsmittel stehen bei der Haushaltsstelle 1.8130.220 zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

im

Vermögenshaushalt

Haushaltsstelle:

     

 

 

einmalig

Laufend

 

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm 20  

enthalten

 

 

 

nicht enthalten

 

 

 

 

 

 

Folgeeinnahmen in Höhe von

 

     

 

Folgeausgaben in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon    - Sachausgaben

     

 

 

 

                - Personalausgaben

     

 

 

 

 

im Verwaltungshaushalt

Haushaltsstelle:

     

 

 

Budget Nr.:

     

 

 

einmalig

laufend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfg.

 

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

 

 

im Verwaltungshaushalt durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung Fehlbetrag)

 

einmalig

Laufend

 

im Vermögenshaushalt durch einen Nachtragshaushalt