Betreff
Antrag der "Stiftung Staßfurter Waisenhaus" auf Anerkennung der Kosten für eine Vogelnestschaukel für die Kita "Struwwelpeter" im Rahmen des Defizitausgleichs gem. § 11 KiFöG.
Vorlage
0667/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

  • Ziel der Vorlage

 

Analog der für die Bewirtschaftung des Haushalts der Stadt Staßfurt im Rahmen der Haushaltssperre geltenden Vorschriften wurde im Jahr 2012 von den Freien Trägen der Kindereinrichtungen eine Antragstellung für Maßnahmen, die im Rahmen des Defizitausgleichs gem. § 11 KiFöG erstattet werden sollen, gefordert. Mit Antrag vom 29.05.2012 beantragte die "Stiftung Staßfurter Waisenhaus" die Erstattung von Kosten für die Ersatzbeschaffung einer Vogelnestschaukel in Höhe von 1700,00 € für die Kita "Struwwelpeter".

 

Die Anschaffung der Schaukel stellt eine Investition dar und kann somit nicht im Rahmen des Defizitausgleichs durch die Stadt Staßfurt finanziert werden. Ein gesonderter Investitionszuschuss ist nicht möglich, da im Haushalt 2012 dafür keine Mittel vorgesehen sind.

 

  • Lösung

               

Der Antrag der Stiftung ist abzulehnen.

 

  • Alternativen

 

keine

 

  • finanzielle Auswirkungen

 

Bei Ablehnung des Antrages entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

 

 


Anlagenverzeichnis:

  • Antrag der Stiftung Staßfurter Waisenhaus  vom 29.05.2012

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Ablehnung des Antrages der "Stiftung Staßfurter Waisenhaus" auf Anerkennung der Kosten in Höhe von 1700,00 € für eine Vogelnestschaukel für die Kita "Struwwelpeter" im Rahmen des Defizitausgleichs gem. § 11 KiFöG.