Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Analog der für die Bewirtschaftung des Haushalts der Stadt Staßfurt im
Rahmen der Haushaltssperre geltenden Vorschriften wurde im Jahr 2012 von den
Freien Trägen der Kindereinrichtungen eine Antragstellung für Maßnahmen, die im
Rahmen des Defizitausgleichs gem. § 11 KiFöG erstattet werden sollen,
gefordert. Mit Antrag vom 29.05.2012 beantragte die "Stiftung Staßfurter
Waisenhaus" die Erstattung von Kosten für die Ersatzbeschaffung einer
Vogelnestschaukel in Höhe von 1700,00 € für die Kita "Struwwelpeter".
Die Anschaffung der Schaukel stellt eine Investition dar und kann somit
nicht im Rahmen des Defizitausgleichs durch die Stadt Staßfurt finanziert
werden. Ein gesonderter Investitionszuschuss ist nicht möglich, da im Haushalt
2012 dafür keine Mittel vorgesehen sind.
- Lösung
Der Antrag der Stiftung ist abzulehnen.
- Alternativen
keine
- finanzielle Auswirkungen
Bei Ablehnung des Antrages entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Anlagenverzeichnis:
- Antrag der Stiftung Staßfurter
Waisenhaus vom 29.05.2012
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Ablehnung des Antrages
der "Stiftung Staßfurter Waisenhaus" auf Anerkennung der Kosten in
Höhe von 1700,00 € für eine Vogelnestschaukel für die Kita
"Struwwelpeter" im Rahmen des Defizitausgleichs gem. § 11 KiFöG.