Betreff
Grundsatzbeschluss zur geplanten Biogasanlage in Staßfurt
Vorlage
0672/2012
Art
Sachantrag

Sachverhalt:

Im September 2011 begann in Staßfurt die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Thema Errichtung einer Bioraffinerie zur Erzeugung von Biomethan in Staßfurt.

Seither fand nicht nur in den Fraktionen, sondern auch in der Staßfurter Bevölkerung und in der öffentlichen Wissenschaft bundesweit eine umfangreiche Auseinandersetzung zum Thema statt.

Parallel gründete sich in Staßfurt eine Bürgerinitiative gegen die geplante Biogasanlage in Staßfurt, die zahlreiche Argumente gegen die geplante Anlage formuliert.

Ernährungs-, Umwelt-, energiepolitische, Belastungs-, städtebauliche und landwirtschaftliche Aspekte wurden gegen die geplante Anlage zusammengetragen. Zahlreiche Meinungen,  auch aus den Staßfurter Ratsfraktionen, sprechen sich ebenfalls klar gegen die geplant Biogasanlage aus, bestimmen die fortlaufende Diskussion, die nicht nur mit einer Staßfurter Sicht, sondern auch gesamtgesellschaftlich zu betrachten ist.

Dieser Beschluss ist wegen der bisher nicht erfolgten Umsetzung der geplanten Biogasanlage im Industrie und Gewerbegebiet Nord-Ost und in Würdigung der Gesamtsituation der aktuell kontrovers diskutierten Positionen zum Thema Biogasanlage als Grundsatzbeschluss formuliert, um daraus für Oberbürgermeister und Verwaltung effektives Handeln ableiten zu können.

 

 


Anlagenverzeichnis:

keine

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt stellt mit diesem Grundsatzbeschluss fest, dass er sich gegen die Errichtung der geplanten Biogasanlage in Staßfurt (im Industrie und Gewerbegebiet Nord-Ost) ausspricht und  beauftragt den Oberbürgermeister diese Position entsprechend zu vertreten bzw. im Verwaltungshandeln umzusetzen.