Sachverhalt:
Im September 2011 begann in Staßfurt die inhaltliche
Auseinandersetzung mit dem Thema Errichtung einer Bioraffinerie zur Erzeugung
von Biomethan in Staßfurt.
Seither fand nicht nur in den Fraktionen, sondern
auch in der Staßfurter Bevölkerung und in der öffentlichen Wissenschaft
bundesweit eine umfangreiche Auseinandersetzung zum Thema statt.
Parallel gründete sich in Staßfurt eine
Bürgerinitiative gegen die geplante Biogasanlage in Staßfurt, die zahlreiche
Argumente gegen die geplante Anlage formuliert.
Ernährungs-, Umwelt-, energiepolitische, Belastungs-,
städtebauliche und landwirtschaftliche Aspekte wurden gegen die geplante Anlage
zusammengetragen. Zahlreiche Meinungen,
auch aus den Staßfurter Ratsfraktionen, sprechen sich ebenfalls klar
gegen die geplant Biogasanlage aus, bestimmen die fortlaufende Diskussion, die
nicht nur mit einer Staßfurter Sicht, sondern auch gesamtgesellschaftlich zu
betrachten ist.
Dieser Beschluss ist wegen der bisher nicht erfolgten
Umsetzung der geplanten Biogasanlage im Industrie und Gewerbegebiet Nord-Ost
und in Würdigung der Gesamtsituation der aktuell kontrovers diskutierten
Positionen zum Thema Biogasanlage als Grundsatzbeschluss formuliert, um daraus
für Oberbürgermeister und Verwaltung effektives Handeln ableiten zu können.
Anlagenverzeichnis:
keine
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt stellt mit diesem
Grundsatzbeschluss fest, dass er sich gegen die Errichtung der geplanten
Biogasanlage in Staßfurt (im Industrie und Gewerbegebiet Nord-Ost) ausspricht
und beauftragt den Oberbürgermeister
diese Position entsprechend zu vertreten bzw. im Verwaltungshandeln
umzusetzen.