Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Nach § 19 (4) Eigenbetriebsgesetz LSA ist der Stadtrat zuständig für die
Behandlung des
Jahresverlustes 2011 des Stadtpflegebetriebes, Eigenbetrieb der Stadt Staßfurt.
Laut Prüfbericht zum Jahresabschluss 2011 der PKF Fasselt Schlage
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist ein Jahresverlust in Höhe von 21.354,59 €
festgestellt worden. Dieser Verlust ist durch den Aufgabenträger auszugleichen.
- Lösung
Entsprechend § 13 (5) des Eigenbetriebsgesetzes LSA ist der Verlust
durch den Aufgabenträger auszugleichen.
- Alternativen
keine
- finanzielle Auswirkungen
Durch die Ausführung des Beschlusses entstehen Auswirkungen auf den
Haushalt der Stadt Staßfurt.
Anlagenverzeichnis:
-
Formblatt 7 zu § 19 EigBG LSA
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt, den Jahresverlust 2011 des
Stadtpflegebetriebes, Eigenbetrieb der Stadt Staßfurt, in Höhe von 21.354,59 €
aus dem Haushalt des Aufgabenträgers auszugleichen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamtausgaben
in Höhe von |
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- |
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Saldo =
Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
- |
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davon - Sachausgaben |
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- Personalausgaben |
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im |
Verwaltungshaushalt |
Haushaltsstelle: |
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Budget
Nr.: |
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einmalig |
laufend |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung |
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im |
Vermögenshaushalt |
Haushaltsstelle: |
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einmalig |
laufend |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckungsmittel stehen
nicht zur Verfügung
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enthalten |
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nicht
enthalten |
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Folgeeinnahmen
in Höhe von |
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Folgeausgaben
in Höhe von |
- |
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Saldo =
Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - Sachausgaben |
€ |
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- Personalausgaben |
€ |
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im
Verwaltungshaushalt |
Haushaltsstelle: |
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Budget
Nr.: |
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einmalig |
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laufend |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfg. |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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im
Verwaltungshaushalt durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung
Fehlbetrag) |
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einmalig |
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laufend |
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im
Vermögenshaushalt durch Entnahme aus der Rücklage |
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im
Vermögenshaushalt durch einen Nachtragshaushalt |
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