Betreff
Behandlung des Verlustes des Stadtpflegebetriebes, Eigenbetrieb der Stadt Staßfurt, für das Geschäftsjahr 2011
Vorlage
0674/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

 

Nach § 19 (4) Eigenbetriebsgesetz LSA ist der Stadtrat zuständig für die Behandlung             des Jahresverlustes 2011 des Stadtpflegebetriebes, Eigenbetrieb der Stadt Staßfurt.

Laut Prüfbericht zum Jahresabschluss 2011 der PKF Fasselt Schlage Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist ein Jahresverlust in Höhe von 21.354,59 € festgestellt worden. Dieser Verlust ist durch den Aufgabenträger auszugleichen.

 

  • Lösung

               

Entsprechend § 13 (5) des Eigenbetriebsgesetzes LSA ist der Verlust durch den Aufgabenträger auszugleichen.

 

  • Alternativen

               

keine

 

  • finanzielle Auswirkungen

 

Durch die Ausführung des Beschlusses entstehen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Staßfurt.

 

 


Anlagenverzeichnis:

-         Formblatt 7 zu § 19 EigBG LSA

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt, den Jahresverlust 2011 des Stadtpflegebetriebes, Eigenbetrieb der Stadt Staßfurt, in Höhe von 21.354,59 € aus dem Haushalt des Aufgabenträgers auszugleichen.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamteinnahmen in Höhe von

 

 

     

Gesamtausgaben in Höhe von

 

-

21.354,59

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

-

21.354,59

 

davon    - Sachausgaben

     

 

 

 

                - Personalausgaben

     

 

 

 

im

Verwaltungshaushalt

Haushaltsstelle:

1.7720.679.5

 

 

 

Budget Nr.:

     

 

 

 

 

 

 

einmalig

laufend

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

im

Vermögenshaushalt

Haushaltsstelle:

     

 

 

einmalig

laufend

 

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm 20  

enthalten

 

 

 

nicht enthalten

 

 

 

 

 

 

Folgeeinnahmen in Höhe von

 

     

 

Folgeausgaben in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon    - Sachausgaben

     

 

 

 

                - Personalausgaben

     

 

 

 

 

im Verwaltungshaushalt

Haushaltsstelle:

     

 

 

Budget Nr.:

     

 

 

einmalig

laufend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfg.

 

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

 

 

im Verwaltungshaushalt durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung Fehlbetrag)

 

einmalig

laufend

 

 

im Vermögenshaushalt durch Entnahme aus der Rücklage

im Vermögenshaushalt durch einen Nachtragshaushalt