Sachverhalt:
Ziele der Vorlage
Der Bedarf an schnellen Breitbandverbindungen steigt allgemein, ein schneller Breitbandanschluss wird für private Haushalte immer wichtiger und ist bereits ein bedeutender Infrastrukturfaktor für ansässige Firmen. Aus diesem Grund ist Staßfurt an einer Verbesserung des Angebots auf seinem Gebiet sehr interessiert und startete eine Initiative zum Breitbandausbau bereits im Jahr 2009.
Aktuell erfolgt durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Sachsen-Anhalt die Prüfung zur generellen Förderwürdigkeit der geplanten Ausbauvorhaben in den Ortsteilen Glöthe, Üllnitz, Brumby und Löbnitz. Werden die Vorhaben als förderfähig eingestuft, können gemäß der Breitband-Fördergrundsätze Sachsen-Anhalt die notwendigen Ausschreibungen durchgeführt werden. Die Antragsstellungen auf Fördermittel können im Nachgang erfolgen.
Nach Bereitstellung der Fördermittel kann der Ausbau der Breitbandinfrastruktur in den Ortsteilen Glöthe, Üllnitz, Brumby und Löbnitz realisiert werden.
Lösung
Beantragung von Fördermitteln, um die aktuell sehr günstigen Förderkonditionen des Landes (Eigenmitteleinsatz bei ca. 12,5 %) für den Breitbandausbau zu nutzen.
Alternativen
keine
finanzielle Auswirkungen
Entsprechend der Kostenschätzung wurden Ausgaben in Höhe von ca. 381.000,00 € berechnet. Bei einer mgl. Förderquote von 87,5 % ist mit Einnahmen von 333.385,- € zu rechnen.
Einnahme- und Ausgabepositionen für die Breitbandinitiative der Stadt sind im Haushaltsplan 2012 entsprechend vorgesehen.
Anlagenverzeichnis:
keine
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt, die Breitbandausbau-Vorhaben in den Ortsteilen Glöthe, Üllnitz, Brumby und Löbnitz im Rahmen der Breitbandinitiative der Stadt durchzuführen.
Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister hierzu die notwendigen Schritte zur Beantragung der Fördermittel beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte einzuleiten.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine finanziellen
Auswirkungen |
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Gesamteinnahmen in Höhe von |
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333.385,00 € (Fördermittel) |
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Gesamtausgaben in Höhe von |
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- |
381.000,00 € |
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Saldo =
Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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47.615,00 € (-) |
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davon - Sachausgaben |
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- Personalausgaben |
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im |
Verwaltungshaushalt |
Haushaltsstelle: |
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Budget Nr.: |
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einmalig |
laufend |
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Deckungsmittel stehen bei
der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung erfolgt im Rahmen
des zugehörigen Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht
zur Verfügung |
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im |
Vermögenshaushalt |
Haushaltsstelle: |
7910.987 |
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x |
einmalig |
laufend |
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Deckungsmittel stehen bei
der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Maßnahme ist im
Investitionsprogramm 2012 |
enthalten |
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nicht enthalten |
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Folgeeinnahmen in Höhe von |
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Folgeausgaben in Höhe von |
- |
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Saldo =
Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - Sachausgaben |
€ |
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- Personalausgaben |
€ |
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im Verwaltungshaushalt |
Haushaltsstelle: |
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Budget Nr.: |
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einmalig |
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laufend |
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Deckungsmittel stehen bei
der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfg. |
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Deckung erfolgt im Rahmen
des zugehörigen Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht
zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei
nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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im Verwaltungshaushalt
durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung Fehlbetrag) |
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einmalig |
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laufend |
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im Vermögenshaushalt durch
einen Nachtragshaushalt |
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