Betreff
Planungskosten Obergeschoss Kita Atzendorf
Vorlage
0718/2013
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

·                     Ziel der Vorlage

 

Im Haushalt der Stadt Staßfurt für das Jahr 2012 waren 31.200,00 € für Planungsleistungen bis zur Genehmigungsplanung für den Ausbau des Obergeschosses des Gebäudes der Kita "Spatzennest" Atzendorf eingestellt. Nach vorliegender Kostenschätzung wären für die Planung bis zu 34.200 € notwendig. Da diese Mittel nicht im gesamten Umfang zur Verfügung standen, konnte die Planung im Jahr 2012 nicht beauftragt werden. Die Stadt Staßfurt verfügt derzeit noch nicht über einen Haushalt für das Jahr 2013. Die Beauftragung des Planungsbüros soll zeitnah erfolgen.

 

  • Lösung

 

Für die Beauftragung des Planungsbüros und die daraus resultierende Auszahlung für die Fortführung der Maßnahme nach § 96 GO LSA in Verbindung mit den gestiegenen Kosten ist ein Beschluss des Stadtrates erforderlich. 

 

  • Alternativen

 

keine

 

  • finanzielle Auswirkungen

 

Die im Haushaltsjahr 2012 eingeplanten Planungskosten in Höhe von 31.200 € wurden nicht in Anspruch genommen und damit eingespart und stehen im Haushaltsjahr 2013 noch zur Verfügung. Diese finanziellen Mittel reichen für die Planungskosten nicht aus. Die Mehrausgaben in Höhe von 3.000 € werden gedeckt durch Einnahmen aus einem Sponsoringvertrag, abgeschlossen zwischen der ehemaligen Gemeinde Förderstedt und einem Staßfurter Unternehmen.

 

 


Anlagenverzeichnis:

keine

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt, für Planungsleistungen bis zur Genehmigungsplanung für das Obergeschoss des Gebäudes der Kita „Spatzennest“ Atzendorf im Haushaltsjahr 2013 34.2000 € zur Verfügung zu stellen.