Sachverhalt:
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Ziel der Vorlage
Im Haushalt der Stadt Staßfurt für das Jahr 2012 waren 31.200,00 € für
Planungsleistungen bis zur Genehmigungsplanung für den Ausbau des
Obergeschosses des Gebäudes der Kita "Spatzennest" Atzendorf
eingestellt. Nach vorliegender Kostenschätzung wären für die Planung bis zu
34.200 € notwendig. Da diese Mittel nicht im gesamten Umfang zur Verfügung
standen, konnte die Planung im Jahr 2012 nicht beauftragt werden. Die Stadt
Staßfurt verfügt derzeit noch nicht über einen Haushalt für das Jahr 2013. Die
Beauftragung des Planungsbüros soll zeitnah erfolgen.
- Lösung
Für die Beauftragung des Planungsbüros und die daraus resultierende
Auszahlung für die Fortführung der Maßnahme nach § 96 GO LSA in Verbindung mit
den gestiegenen Kosten ist ein Beschluss des Stadtrates erforderlich.
- Alternativen
keine
- finanzielle Auswirkungen
Die im Haushaltsjahr 2012 eingeplanten Planungskosten in Höhe von 31.200
€ wurden nicht in Anspruch genommen und damit eingespart und stehen im
Haushaltsjahr 2013 noch zur Verfügung. Diese finanziellen Mittel reichen für
die Planungskosten nicht aus. Die Mehrausgaben in Höhe von 3.000 € werden
gedeckt durch Einnahmen aus einem Sponsoringvertrag, abgeschlossen zwischen der
ehemaligen Gemeinde Förderstedt und einem Staßfurter Unternehmen.
Anlagenverzeichnis:
keine
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt, für Planungsleistungen bis
zur Genehmigungsplanung für das Obergeschoss des Gebäudes der Kita
„Spatzennest“ Atzendorf im Haushaltsjahr 2013 34.2000 € zur Verfügung zu
stellen.