Sachverhalt:
Gemäß § 45 Abs. 1 Satz 1 GO LSA kann der Stadtrat zur Erfüllung seiner
Aufgaben zeitweilige beratende Ausschüsse bilden. Für die Ausschussbildung ist
der Stadtrat gem. § 44 Abs. 3 Nr. 3 GO LSA zuständig.
Die Zusammensetzung des Ausschusses erfolgt gem. § 46 Abs. 1 GO LSA. Es
stehen somit der CDU-Fraktion 2 Sitze, der Fraktion DIE LINKE/o.L. 2 Sitze, der
SPD -Fraktion 1 Sitz, der FDP/o.L.-Fraktion 1 Sitz, der UBvS-Fraktion 1 Sitz
und der UWGn-Fraktion 1-Sitz zu. Der Ausschussvorsitz wird gem. § 48 Abs. 4 GO
LSA vom Oberbürgermeister wahrgenommen.
Anlagenverzeichnis:
keine
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Bildung eines
zeitweiligen beratenden Ausschusses „Entwicklung der Wohnungs- und
Baugesellschaft Staßfurt mbH“. Der Ausschuss besteht aus 8 Mitgliedern des
Stadtrates und dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden. Der Ausschuss wird
beauftragt, auf der Grundlage der Analyse der Unternehmenssituation dem Stadtrat
eine Empfehlung zur Beschlussfassung für die Unternehmensentwicklung der
Gesellschaft zum frühestmöglichen
Zeitpunkt zu geben.