Betreff
Bildung eines zeitweiligen beratenden Ausschusses "Entwicklung der Wohnungs- und Baugesellschaft Staßfurt mbH"
Vorlage
0719/2013
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Gemäß § 45 Abs. 1 Satz 1 GO LSA kann der Stadtrat zur Erfüllung seiner Aufgaben zeitweilige beratende Ausschüsse bilden. Für die Ausschussbildung ist der Stadtrat gem. § 44 Abs. 3 Nr. 3 GO LSA zuständig.

 

Die Zusammensetzung des Ausschusses erfolgt gem. § 46 Abs. 1 GO LSA. Es stehen somit der CDU-Fraktion 2 Sitze, der Fraktion DIE LINKE/o.L. 2 Sitze, der SPD -Fraktion 1 Sitz, der FDP/o.L.-Fraktion 1 Sitz, der UBvS-Fraktion 1 Sitz und der UWGn-Fraktion 1-Sitz zu. Der Ausschussvorsitz wird gem. § 48 Abs. 4 GO LSA vom Oberbürgermeister wahrgenommen.

 

 


Anlagenverzeichnis:

keine

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Bildung eines zeitweiligen beratenden Ausschusses „Entwicklung der Wohnungs- und Baugesellschaft Staßfurt mbH“. Der Ausschuss besteht aus 8 Mitgliedern des Stadtrates und dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden. Der Ausschuss wird beauftragt, auf der Grundlage der Analyse der Unternehmenssituation dem Stadtrat eine Empfehlung zur Beschlussfassung für die Unternehmensentwicklung der Gesellschaft  zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu geben.