Betreff
1. Satzung zur Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung der Freiwilligen Feu-erwehr der Stadt Staßfurt
Vorlage
M/0014/2013
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Am 12.06.2012 wurde in der Beratung der Stadtwehrleitung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Staßfurt im TOP 7 durch die Stadtwehrleitung ein Antrag auf Aufwandsentschädigung in Höhe von 40,00 Euro für die Leiter der Kinderfeuerwehren gestellt.

 

Im TOP 10 wurde angefragt, ob auch die Gerätewarte und Atemschutzgerätewarte in den einzelnen Ortsfeuerwehren jeweils eine Aufwandsentschädigung erhalten sollten. Die Höhe der Aufwandsentschädigung sollte auch hier bei 40,00 Euro liegen. 

 

Für die Einbringung der Vorschläge in die Aufwandsentschädigungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Staßfurt ist es erforderlich die Satzung vom 02.02.2012 zu ändern.

 


Anlagenverzeichnis:

- Protokoll zur Beratung der Stadtwehrleitung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt  

  Staßfurt 03-2012 (Sitzung am 12.06.2012)

- Tabelle Aufschlüsselung der Kosten mit namentlicher Benennung und Qualifikation

  der Feuerwehrkameraden

- Synopse der Aufwandsentschädigungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr der

  Stadt Staßfurt mit eingearbeiteten Änderungen

- Beispiele für Entschädigungssatzungen in anderen Gemeinden

 

 


Finanzierung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamteinnahmen in Höhe von

 

 

     

Gesamtausgaben in Höhe von

 

-

13.440,00

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon    - Sachausgaben

     

 

 

 

                - Personalausgaben

     

 

 

 

im

Verwaltungshaushalt

Haushaltsstelle:

     

 

 

 

Budget Nr.:

     

 

 

 

 

 

 

einmalig

laufend

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

im

Vermögenshaushalt

Haushaltsstelle:

     

 

 

einmalig

laufend

 

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm 20  

enthalten

 

 

 

nicht enthalten

 

 

 

 

 

 

Folgeeinnahmen in Höhe von

 

     

 

Folgeausgaben in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon    - Sachausgaben

     

 

 

 

                - Personalausgaben

     

 

 

 

 

im Verwaltungshaushalt

Haushaltsstelle:

     

 

 

Budget Nr.:

     

 

 

einmalig

laufend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfg.

 

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

 

 

im Verwaltungshaushalt durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung Fehlbetrag)

 

einmalig

laufend

 

im Vermögenshaushalt durch Entnahme aus der Rücklage

im Vermögenshaushalt durch einen Nachtragshaushalt