Sachverhalt:
Am 12.06.2012
wurde in der Beratung der Stadtwehrleitung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt
Staßfurt im TOP 7 durch die Stadtwehrleitung ein Antrag auf
Aufwandsentschädigung in Höhe von 40,00 Euro für die Leiter der
Kinderfeuerwehren gestellt.
Im TOP 10 wurde angefragt, ob auch die
Gerätewarte und Atemschutzgerätewarte in den einzelnen Ortsfeuerwehren jeweils
eine Aufwandsentschädigung erhalten sollten. Die Höhe der Aufwandsentschädigung
sollte auch hier bei 40,00 Euro liegen.
Für die Einbringung der Vorschläge in die
Aufwandsentschädigungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Staßfurt ist
es erforderlich die Satzung vom 02.02.2012 zu ändern.
Anlagenverzeichnis:
- Protokoll zur Beratung der Stadtwehrleitung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt
Staßfurt 03-2012 (Sitzung am 12.06.2012)
- Tabelle Aufschlüsselung der Kosten mit namentlicher Benennung und Qualifikation
der Feuerwehrkameraden
- Synopse der Aufwandsentschädigungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr der
Stadt Staßfurt mit eingearbeiteten Änderungen
- Beispiele für Entschädigungssatzungen in anderen Gemeinden
Finanzierung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen
Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamtausgaben
in Höhe von |
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-
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Saldo
= Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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davon - Sachausgaben |
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- Personalausgaben |
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im
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Verwaltungshaushalt |
Haushaltsstelle: |
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Budget
Nr.: |
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einmalig |
laufend |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung |
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im
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Vermögenshaushalt |
Haushaltsstelle: |
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einmalig |
laufend |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckungsmittel stehen
nicht zur Verfügung
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enthalten |
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nicht
enthalten |
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Folgeeinnahmen
in Höhe von |
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Folgeausgaben
in Höhe von |
-
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Saldo
= Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon
- Sachausgaben |
€ |
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- Personalausgaben |
€ |
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im
Verwaltungshaushalt |
Haushaltsstelle: |
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Budget
Nr.: |
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einmalig |
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laufend |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfg. |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung. |
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Die
Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss
erfolgen: |
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im
Verwaltungshaushalt durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung
Fehlbetrag) |
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einmalig |
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laufend |
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im
Vermögenshaushalt durch Entnahme aus der Rücklage |
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im
Vermögenshaushalt durch einen Nachtragshaushalt |
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