Sachverhalt:
Ziel
der Vorlage
Billigung und Offenlage des Entwurfes zur 2. Änderung des Bebauungsplans
Nr. 17/92 „Gewerbegebiet - Berlepsch“ mit der Begründung.
Lösung
Der Stadtrat billigt den ausgearbeiteten Entwurf zur 2. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 17/92 „Gewerbegebiet - Berlepsch“ mit der Begründung und
beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2
BauGB öffentlichen auszulegen.
Ort und Dauer der Auslegung sind
eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass
Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können und dass
verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den
Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden parallel gemäß § 4 Abs.
2 BauGB beteiligt (bzw. von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt).
Die 2. Änderung wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren wird von einer Umweltprüfung und von
einem Umweltbericht (§ 2 Abs. 4, § 2a BauGB) abgesehen - in der Bekanntmachung
ist entsprechend darauf hinzuweisen (§ 13a Abs. 3 BauGB).
Alternativen
-keine-
finanzielle Auswirkungen
Die mit der städtebaulichen Planung entstehenden Kosten werden in vollem
Umfang vom Antragsteller übernommen.
Anlagenverzeichnis:
- Entwurf
Planzeichnung
- Entwurf
Begründung
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Staßfurt beschließt die Billigung und öffentliche Auslegung des Entwurfs
der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17/92 „Gewerbegebiet - Berlepsch“.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
- keine