Sachverhalt:
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Ziel der Vorlage
Umsetzung des Brandschutzbedarfsplanes der
Stadt Staßfurt
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Lösung
Errichtung eines gemeinsamen Gerätehauses
entsprechend der DIN 14092-1 an einem neuen Standort unter der Prämisse der Gleichbehandlung aller
drei Ortswehren in der Erreichbarkeit des neuen Standortes und der Einhaltung
der Hilfsfrist bei gleichzeitiger Bündelung der Einsatztechnik und Einsatzkräfte.
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Alternativen
Alternativ kann das unmittelbar
gegenüberliegende Grundstück (Flurstück 10016) in
Erwägung gezogen werden, da hier die
gleichen Voraussetzungen in der Erreichbarkeit und Einhaltung der Hilfsfristen
gegeben sind.
Weitere von der CDU-Fraktion aufgeführte
Alternativstandorte wie:
1. Wiese am Anger - hinter der Sporthalle, Flur
2, Flurstück 209,
2. Wiese am Anger – Hinter dem Wohnhaus Fa.
Wendel, Flur 2, Flurstück 217/218,
3. Wiese hinter dem Sozialwohnblock, Flur 2,
Flurstück 67/5
4. Trifftweg in der Gartenanlage, Flur 2,
Flurstück 1014,
erfüllen nicht die Bedingungen der
Gleichbehandlung aller Ortswehren im Rahmen der Erreichbarkeit des Gerätehauses
und der Einhaltung der Hilfsfristen gemäß
BRSchG-LSA.
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finanzielle
Auswirkungen
Ankauf in Höhe von
33.943,00 € (Darstellung der
Auswirkungen s. Vorlage 0726/2013)
Anlagenverzeichnis:
- Aufstellung von Herrn Borchardt
- Standortvergleich
- E-Mail FORPLAN
- Flurkartenauszug
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt im Zuge der Zusammenlegung der Ortswehren
Förderstedt, Üllnitz und Glöthe den Neubau des Gerätehauses auf dem Grundstück
Flur 5, Flurstück 555/56 zu errichten und beauftragt die Verwaltung mit dem
Grundstückserwerb
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen |
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Gesamtaufwendungen oder
-auszahlungen in Höhe von |
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- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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davon - sächlicher Aufwand |
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- Personalaufwand |
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Ergebnisplan |
Kostenstelle: |
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einmalig |
laufend |
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Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Investitionstätigkeit |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
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enthalten |
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nicht enthalten |
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Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl Auszahlung) |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge in Höhe von |
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€ |
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Folgeaufwand in Höhe von |
- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - sächliche Aufwand |
€ |
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- Personalaufwand |
€ |
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Ergebnisplan - Kostenstelle: |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
muss erfolgen: |
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durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung
liquide Mittel) |
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einmalig |
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laufend |
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durch einen Nachtragshaushalt |
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