Betreff
Standortfestlegung für das neu zu errichtende gemeinsame Gerätehaus der Ortswehren Förderstedt, Üllnitz und Glöthe
Vorlage
0725/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

·       Ziel der Vorlage

Umsetzung des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Staßfurt

 

·       Lösung

Errichtung eines gemeinsamen Gerätehauses entsprechend der DIN 14092-1 an einem neuen Standort  unter der Prämisse der Gleichbehandlung aller drei Ortswehren in der Erreichbarkeit des neuen Standortes und der Einhaltung der Hilfsfrist bei gleichzeitiger Bündelung der Einsatztechnik und Einsatzkräfte.

 

·       Alternativen

Alternativ kann das unmittelbar gegenüberliegende Grundstück (Flurstück 10016) in

Erwägung gezogen werden, da hier die gleichen Voraussetzungen in der Erreichbarkeit und Einhaltung der Hilfsfristen gegeben sind.

Weitere von der CDU-Fraktion aufgeführte Alternativstandorte wie:

1.       Wiese am Anger - hinter der Sporthalle, Flur 2, Flurstück 209,

2.       Wiese am Anger – Hinter dem Wohnhaus Fa. Wendel, Flur 2, Flurstück 217/218,

3.       Wiese hinter dem Sozialwohnblock, Flur 2, Flurstück 67/5

4.       Trifftweg in der Gartenanlage, Flur 2, Flurstück 1014, 

erfüllen nicht die Bedingungen der Gleichbehandlung aller Ortswehren im Rahmen der Erreichbarkeit des Gerätehauses und der Einhaltung der Hilfsfristen gemäß

BRSchG-LSA.  

 

·       finanzielle Auswirkungen

Ankauf in Höhe von 33.943,00 €  (Darstellung der Auswirkungen s. Vorlage 0726/2013)

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

  • Aufstellung von Herrn Borchardt
  • Standortvergleich
  • E-Mail FORPLAN
  • Flurkartenauszug

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt im Zuge der Zusammenlegung der Ortswehren Förderstedt, Üllnitz und Glöthe den Neubau des Gerätehauses auf dem Grundstück Flur 5, Flurstück 555/56 zu errichten und beauftragt die Verwaltung mit dem Grundstückserwerb 

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

     

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon    - sächlicher Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Kostenstelle:

     

 

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Investitionstätigkeit

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon    - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

Ergebnisplan - Kostenstelle:

     

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 97 GO LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel)

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt