Sachverhalt:
Der Kamerad Danny Rasehorn wurde entsprechend § 15 Abs. 4 BrSchG-LSA
i.V. mit den §§ 6 und 10 Abs.1 Buchst. c der Satzung der Feuerwehr der Stadt
Staßfurt, in der Mitgliederversammlung am 08.02.2013 durch die aktiven
Kameraden und die Alterskameraden der Ortswehr Atzendorf als Ortswehrleiter gewählt.
Nach den erfolgreichen Abschlüssen des Gruppenführerlehrganges sowie des
Leiters einer Feuerwehr an der Feuerwehrfachschule Heyrothsberge erfüllt der
Kamerad D. Rasehorn die gesetzlichen und fachlichen Voraussetzungen zur
Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis.
Die Anhörung des Kreisbrandmeisters wurde an den Landkreis verschickt.
Eine Antwort liegt
noch nicht vor, von der Zustimmung wird ausgegangen.
Anlagenverzeichnis:
keine
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Berufung des Kameraden
Danny Rasehorn in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von 6 Jahren mit der
Funktion des Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Atzendorf.