Betreff
Berufung des Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Atzendorf
Vorlage
0727/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Kamerad Danny Rasehorn wurde entsprechend § 15 Abs. 4 BrSchG-LSA i.V. mit den §§ 6 und 10 Abs.1 Buchst. c der Satzung der Feuerwehr der Stadt Staßfurt, in der Mitgliederversammlung am 08.02.2013 durch die aktiven Kameraden und die Alterskameraden der Ortswehr Atzendorf als  Ortswehrleiter gewählt.

Nach den erfolgreichen Abschlüssen des Gruppenführerlehrganges sowie des Leiters einer Feuerwehr an der Feuerwehrfachschule Heyrothsberge erfüllt der Kamerad D. Rasehorn die gesetzlichen und fachlichen Voraussetzungen zur Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis.

 

Die Anhörung des Kreisbrandmeisters wurde an den Landkreis verschickt.

Eine Antwort liegt noch nicht vor, von der Zustimmung wird ausgegangen.

 

 


Anlagenverzeichnis:

keine

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Berufung des Kameraden Danny Rasehorn in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von 6 Jahren mit der Funktion des Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Atzendorf.