Sachverhalt:
Ziele der Vorlage
Das Thema der Ansiedlung einer Biomethananlage wird in Staßfurt seit
2011 diskutiert.
Das Konzept der Firma Baywa r.e
bietet dabei sehr gute Chancen.
Besonders aber
•
das
regionale Wertschöpfungskonzept
•
das
regionale Energiekonzept und
•
das
regionale Landwirtschafts- und Substratkonzept
bedeuten eine Bereicherung für die Stadt.
Am 29.11.2011 wurde die
Ansiedlung im Industriegebiet „Nord/ Ost“ durch den Stadtrat abgelehnt.
Während der Diskussion in dieser Stadtratssitzung war
erkennbar, dass insbesondere die damit verbundenen Möglichkeiten für
Staßfurt über die reine Industrieansiedlung
hinaus bis dato vermutlich nicht ausreichend bekannt waren. Das Forum am 16.01.2013 in der Staßfurter Urania gab daher die Möglichkeit, sich zur
Thematik „Bioenergie als Standortfaktor“ auszutauschen. Hier wurden aus der
Sicht von Vertretern der Politik, Wissenschaft und Wirtschaft Chancen der
Ansiedlung einer Biomethananlage diskutiert. Weiterhin wurde die Untersuchung
der Standortalternativen präsentiert, bei der das Industriegebiet Staßfurt
„Nord Ost“ als Vorzugsstandort identifiziert wurde. Dies hatten bereits zuvor
die beiden Gutachten des TÜV Nord zu den prognostizierten Schall- und
Geruchsemissionen ergeben.
Darüber hinaus haben Vertreter der Hochschule Anhalt/ Fachbereich
Angewandte Biowissenschaften und Prozesstechnik (Prof. Dr. Pätz und Prof. Dr.
Kästner) eine 3-stufige Kooperation mit
dem Investor und der Stadt Staßfurt vorgeschlagen, durch die sich der Standort
Staßfurt zu einem Forschungsstandort für Bioenergie entwickeln kann.
Um auch den Mitgliedern des Stadtrats, die nicht an der Diskussion in
der Urania anwesend waren, die Möglichkeit zu verschaffen, sich noch einmal
umfassend zur Thematik zu informieren
und selbst auch Hinweise und Anregungen zu geben, lud der Oberbürgermeister die
Fraktionen zu Gesprächen vom 28. bis 30.01.2013 ein.
Die Hinweise und Anregungen aus den Fraktionen wurden daraufhin in eine
„Vereinbarung zur Errichtung und dem Betrieb einer Biomethananlage in Staßfurt“
eingearbeitet, die dieser Beschlussvorlage als Anhang beigefügt ist. Baywa r.e.
bioenergy GmbH verpflichtet sich darin in mehreren Punkten freiwillig wie
folgt:
Kerninhalte der Vereinbarung sind:
§ 2: Regelungen zu Schallimmissionen (die
freiwillige (erhebliche) Unterschreitung des am Standort gesetzlich erlaubten
Grenzwerts für Schallimmissionen)
§ 3: Regelungen zu Geruchsimmissionen (die
freiwillige (erhebliche) Unterschreitung des am Standort gesetzlich erlaubten
Grenzwerts für Geruchsimmissionen)
§ 4: Regelungen zur Verkehrsführung (Die Einhaltung des geplanten
Verkehrswege-konzepts, bei dem ca. 90 % der Transporte über den Staßfurter
Nordbereich des Gewerbe-rings erfolgen werden)
Weiterhin wurden die Punkte: Regelungen zur Bauausführung, Regelung für
Silomais, Reduzierung für Mais als
Inputstoff, energetische Synergieeffekte, Regionale Wert-schöpfung/
Energiegenossenschaft, Regelung zur Entrichtung der Gewerbesteuer am Standort
Staßfurt, Planungsbeirat und Kooperation mit der Hochschule-Anhalt in die
Vereinbarung aufgenommen. Zusätzlich wurden Maßnahmen bei Verstößen des
Anlagenbetreibers gegen Kernregelungen festgelegt.
Die Unterzeichnung der Vereinbarung soll nach Optionierung der
Industriefläche an Baywa r.e. bioenergy GmbH erfolgen. Die Regelungen
(insbesondere § 2-4) ersetzen nicht die
notwendige Prüfung des Vorhabens nach den Vorschriften des
Bundes-Immissions-schutzgesetzes, die durch den Betreiber beantragt werden
muss.
An dieser Stelle sollen über die bereits benannten Chancen durch die
Ansiedlung der Anlage hinaus noch einmal weitere benannt werden:
•
Intelligente
Umsetzung der Energiewende direkt vor Ort
•
offener
Gesellschaftsansatz - Unternehmen aus Staßfurt profitieren von Beteiligung
•
Gesellschafter
haben Einfluss auf Betrieb der Anlage
•
Gewinne
verbleiben anteilig der ansässigen Gesellschafter im städtischen Wirtschaftskreislauf
•
Einnahmen
der Stadt durch Grundstücksverkauf
•
lfd.
Einnahmen durch Gewerbesteuern
•
Unterstützung
der Stabilität des durch Wind-und Solarstrom stark schwankenden Energienetzes
in Staßfurt (Regelenergie)
•
innovativer
„Power to Gas Ansatz“ durch mgl. Landesförderprojekt
•
direkte
und indirekte Arbeitsplätze
•
weitere
Arbeitsplätze durch mögliche Nachfolgeinvestitionen (durch verbesserte
Standortbedingungen – Wärme und CO2 aus der Biomethananlage)
Lösung
- Votum des Stadtrats für das geplante
Investitions- und Forschungsvorhaben „Bioenergie“ am Wirtschaftsstandort
Staßfurt, Industrie- und Gewerbegebiet „Nord/ Ost“
- weitere Stärkung des
Wirtschaftsstandorts im Bereich der Erneuerbaren Energien
Alternativen
·
keine
absehbare Vermarktung dieser und weiterer Industrieflächen im Industrie- und
Gewerbegebiet „Nord/ Ost“
finanzielle Auswirkungen
•
Einnahmen
der Stadt durch Grundstücksverkauf: 401.700,- €
•
Einnahmen der Stadt durch
Optionsentgelt: 20.000,- €
•
lfd.
Einnahmen durch Gewerbesteuer
•
Gewinne
verbleiben anteilig der in Staßfurt ansässigen Gesellschafter im städtischen
Wirtschaftskreislauf
Anlagenverzeichnis:
·
Vereinbarung
zur Errichtung und dem Betrieb einer Biomethananlage in Staßfurt
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die Aufhebung des Beschlusses (Nr.
0672/2012) vom 29.11.2012 „Grundsatzbeschluss zur geplanten Biogasanlage in
Staßfurt“ und gibt zugleich ein positives Votum für die Ansiedlung einer
Biomethananlage durch die Fa. Baywa r.e. bioenergy GmbH am Standort Staßfurt,
Industrie- und Gewerbegebiet „Nord-Ost“ in Staßfurt.
Der Stadtrat bekennt sich weiterhin zur Förderung von
wissenschaftlichen Betätigungen im Feld der Bioenergieforschung- und
Entwicklung und somit zur nachhaltigen Entwicklung eines Forschungsstandorts
mit dieser Thematik.