Betreff
Haushaltsplanentwurf 2013
Vorlage
M/0016/2013
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

In der Sitzung des Stadtrates am 27.09.2012 wurde den Mitgliedern des Stadtrates ein Haushaltsplanentwurf nach den Bestimmungen für das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) für das Jahr 2013 übergeben. Der Haushalt war im Ergebnisplan nicht ausgeglichen. Insofern bestand die Aufgabe, nach § 92 Abs. 3 GO LSA ein Haushaltskonsolidierungskonzept zu erstellen und dies gemeinsam mit dem überarbeiteten Haushaltsplanentwurf dem Stadtrat vorzulegen.

 

Nunmehr liegt mit Datum vom 20.12.2012 ein Erlass des Ministeriums für Inneres und Sport vor, in dem die vorgesehenen Änderungen der GemHVO Doppik zur vorübergehenden Erleichterung des Haushaltsausgleichs erläutert werden (Anlage). Danach ist es im ersten Haushaltsjahr nach Einführung des NKHR möglich, den Fehlbetrag bis zur Höhe der planmäßigen Abschreibungen mit der Rücklage (Eigenkapital) zu verrechnen. Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht ist die Aufstellung eines förmlichen Konsolidierungskonzeptes nicht erforderlich. Gleichwohl sind zeitnah Konsolidierungsmaßnahmen zu veranlassen, die den Ausgleich des Ergebnisplans in den Folgejahren ermöglichen, da die Erleichterungsregelungen im zweiten und dritten Jahr nach der Einführung des NKHR verschärft werden und im vierten Jahr entfallen.

 

Der vorliegende Haushaltsplanentwurf enthält Konsolidierungsmaßnahmen. Dazu wird auf den Vorbericht verwiesen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Erlass des Ministeriums für Inneres und Sport vom 20.12.2012