Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Nach
§ 4 (1) der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2014 (SEPl-VO – 2014) vom
15.05.2013 haben Grundschulen ab dem Schuljahr 2014/15 mindestens 60
Schülerinnen und Schüler, ab dem Schuljahr 2017/18 mindestens 80 Schülerinnen
und Schüler aufzuweisen. Nach Auswertung der Zahlen des Einwohnermeldewesens
und vorläufigen Planzahlen des Trägers der Schulentwicklungsplanung, dem
Salzlandkreis, ist festzustellen, dass die Grundschule Neundorf (Anhalt) ab dem
Schuljahr 2014/15 nicht über die erforderliche Anzahl von Schülerinnen und
Schülern verfügt.
Der
Stadtrat der Stadt Staßfurt hat in seiner Sitzung am 06.06.2013 beschlossen,
den Oberbürgermeister zu beauftragen, durch eine Anpassung von Schulbezirken
den Grundschulstandort Neundorf (Anhalt) über das Jahr 2014 hinaus zu erhalten.
- Lösung
Bei
der Untersuchung, ob und inwieweit Schulbezirke verändert werden müssen, um die
Grundschule in Neundorf (Anhalt) weiterhin zu erhalten, ist von einem
mittelfristigen Planungszeitraum ausgegangen worden (2014/15 – 2019/20), da
hier von den in den einzelnen Schulbezirken wohnenden Kindern ausgegangen
werden kann.
Der
Übergang von einem Schulbezirk zum anderen soll aufwachsend erfolgen, d. h. die
Einschulung der Schülerinnen und Schüler erfolgt entsprechend der geänderten
Schulbezirke. Somit ist die Änderung der Schulbezirke im 4. Jahr ihrer Änderung
für alle Schuljahrgänge vollzogen.
Zum
Erhalt der Grundschule Neundorf (Anhalt) über das Jahr 2014 hinaus ist es
erforderlich, dass die Anzahl der Schülerinnen und Schüler ab 2014/15 60 und ab
2017/18 80 beträgt. Für die erforderliche Erhöhung der Zahl der Schülerinnen
und Schüler wird vorgeschlagen, den OT Rathmannsdorf und folgende Straßen der
Kernstadt dem Schulbezirk der Grundschule Neundorf (Anhalt) zuzuordnen.
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Am Anger
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Am Tierpark
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Damaschke Promenade
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Friedensstraße
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Güstener Straße
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Güstener Weg
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Im Moore
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Moorstraße
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Neundorfer Straße
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Ritterflur
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Salinenstraße
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Salzhofstraße
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Südstraße
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Uhlandweg
Unter
Berücksichtigung der geänderten Schulbezirke ergeben sich Schülerzahlen für den
Betrachtungszeitraum lt. Anlage.
Trotz
der geringer werdenden Zahl der Schülerinnen und Schüler ist der Bestand der
Grundschule „L. Uhland“ nicht gefährdet.
Die
entsprechende Veränderung der Schulbezirke ist zum Schuljahr 2014/15
vorzusehen. Zum Schuljahr 2017/18 ist die Veränderung der Schulbezirke für alle
Jahrgänge abgeschlossen.
Schulbezirke
können nach § 41 SchulG LSA nur mit Zustimmung der Schulbehörde, also des
Landesschulamtes, festgelegt bzw. geändert werden.
Bei
der Beurteilung des Sachverhaltes sind auch die Schülerbeförderung und die
Hortbetreuung zu berücksichtigen.
Hinsichtlich
der Schülerbeförderung erklärte der Landkreis bei einer Besprechung am
26.08.2013, dass grundsätzlich auch die Beförderung der Schüler aus der
Kernstadt in die Ortsteile möglich wäre. Für eine endgültige Aussage ist aber
eine detailliertere Betrachtung durch den für die Schülerbeförderung
zuständigen Salzlandkreis erforderlich.
Für
die durch die Änderung der Schulbezirke betroffenen Kindertageseinrichtungen
(Horte) würde sich ein Mehraufwand ergeben, da dann nicht nur die Kinder auf
dem Weg zur Grundschule L. Uhland begleitet werden müssten, sondern auch die
Kinder, die die Grundschule Neundorf (Anhalt) besuchen (Begleitung zur und von
der Bushaltestelle). Folgende Kindertageseinrichtungen wären betroffen, wenn
die Kinder dann vom Kindergarten in den Hort der Einrichtung wechseln.
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Struwwelpeter, Berliner Str. – 1 Kind aus
Rathmannsdorf
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Rappelkiste, Rathmannsdorf – 1 Kind
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Leop. Spatzennest, Bernburger Str. – 2 Kinder
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Kinderland, Hohenerxlebener Str. – 1 Kind
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Regenbogenland, Am Tierpark – 8 Kinder
- Alternativen
Alternativen
zu den vorgeschlagenen Veränderungen der Schulbezirke sind möglich, indem
andere Straßen der Kernstadt oder Ortsteile in die Veränderung der Schulbezirke
einbezogen werden.
- finanzielle Auswirkungen
Die
Schließung der Grundschule Neundorf (Anhalt) führt zu entsprechenden
Einsparungen von ca. 72,0 T€ pro Haushaltsjahr. Beim Erhalt der Grundschule
sind aus dem Haushalt der Stadt Staßfurt diese finanziellen Mittel
bereitzustellen.
Anlagenverzeichnis:
- Schulbezirke der Grundschulen Neundorf
(Anhalt) und L. Uhland
-
Schülerzahlen unter Berücksichtigung der geänderten Schulbezirke
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt, die Schulbezirke der Grundschulen
Neundorf (Anhalt) und „L. Uhland“ gemäß Anlage zu verändern.