Betreff
Veränderung der Schulbezirke für Grundschulen der Stadt Staßfurt
Vorlage
0769/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

 

Nach § 4 (1) der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2014 (SEPl-VO – 2014) vom 15.05.2013 haben Grundschulen ab dem Schuljahr 2014/15 mindestens 60 Schülerinnen und Schüler, ab dem Schuljahr 2017/18 mindestens 80 Schülerinnen und Schüler aufzuweisen. Nach Auswertung der Zahlen des Einwohnermeldewesens und vorläufigen Planzahlen des Trägers der Schulentwicklungsplanung, dem Salzlandkreis, ist festzustellen, dass die Grundschule Neundorf (Anhalt) ab dem Schuljahr 2014/15 nicht über die erforderliche Anzahl von Schülerinnen und Schülern verfügt.

 

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt hat in seiner Sitzung am 06.06.2013 beschlossen, den Oberbürgermeister zu beauftragen, durch eine Anpassung von Schulbezirken den Grundschulstandort Neundorf (Anhalt) über das Jahr 2014 hinaus zu erhalten.

 

  • Lösung

 

Bei der Untersuchung, ob und inwieweit Schulbezirke verändert werden müssen, um die Grundschule in Neundorf (Anhalt) weiterhin zu erhalten, ist von einem mittelfristigen Planungszeitraum ausgegangen worden (2014/15 – 2019/20), da hier von den in den einzelnen Schulbezirken wohnenden Kindern ausgegangen werden kann.

 

Der Übergang von einem Schulbezirk zum anderen soll aufwachsend erfolgen, d. h. die Einschulung der Schülerinnen und Schüler erfolgt entsprechend der geänderten Schulbezirke. Somit ist die Änderung der Schulbezirke im 4. Jahr ihrer Änderung für alle Schuljahrgänge vollzogen.

 

Zum Erhalt der Grundschule Neundorf (Anhalt) über das Jahr 2014 hinaus ist es erforderlich, dass die Anzahl der Schülerinnen und Schüler ab 2014/15 60 und ab 2017/18 80 beträgt. Für die erforderliche Erhöhung der Zahl der Schülerinnen und Schüler wird vorgeschlagen, den OT Rathmannsdorf und folgende Straßen der Kernstadt dem Schulbezirk der Grundschule Neundorf (Anhalt) zuzuordnen.

 

-          Am Anger

-          Am Tierpark

-          Damaschke Promenade

-          Friedensstraße

-          Güstener Straße

-          Güstener Weg

-          Im Moore

-          Moorstraße

-          Neundorfer Straße

-          Ritterflur

-          Salinenstraße

-          Salzhofstraße

-          Südstraße

-          Uhlandweg

                                              

Unter Berücksichtigung der geänderten Schulbezirke ergeben sich Schülerzahlen für den Betrachtungszeitraum lt. Anlage.

 

Trotz der geringer werdenden Zahl der Schülerinnen und Schüler ist der Bestand der Grundschule „L. Uhland“ nicht gefährdet.

 

Die entsprechende Veränderung der Schulbezirke ist zum Schuljahr 2014/15 vorzusehen. Zum Schuljahr 2017/18 ist die Veränderung der Schulbezirke für alle Jahrgänge abgeschlossen.

 

Schulbezirke können nach § 41 SchulG LSA nur mit Zustimmung der Schulbehörde, also des Landesschulamtes, festgelegt bzw. geändert werden.

 

Bei der Beurteilung des Sachverhaltes sind auch die Schülerbeförderung und die Hortbetreuung zu berücksichtigen.

 

Hinsichtlich der Schülerbeförderung erklärte der Landkreis bei einer Besprechung am 26.08.2013, dass grundsätzlich auch die Beförderung der Schüler aus der Kernstadt in die Ortsteile möglich wäre. Für eine endgültige Aussage ist aber eine detailliertere Betrachtung durch den für die Schülerbeförderung zuständigen Salzlandkreis erforderlich.

 

Für die durch die Änderung der Schulbezirke betroffenen Kindertageseinrichtungen (Horte) würde sich ein Mehraufwand ergeben, da dann nicht nur die Kinder auf dem Weg zur Grundschule L. Uhland begleitet werden müssten, sondern auch die Kinder, die die Grundschule Neundorf (Anhalt) besuchen (Begleitung zur und von der Bushaltestelle). Folgende Kindertageseinrichtungen wären betroffen, wenn die Kinder dann vom Kindergarten in den Hort der Einrichtung wechseln.

 

-          Struwwelpeter, Berliner Str. – 1 Kind aus Rathmannsdorf

-          Rappelkiste, Rathmannsdorf – 1 Kind

-          Leop. Spatzennest, Bernburger Str. – 2 Kinder

-          Kinderland, Hohenerxlebener Str. – 1 Kind

-          Regenbogenland, Am Tierpark – 8 Kinder

 

  • Alternativen

 

Alternativen zu den vorgeschlagenen Veränderungen der Schulbezirke sind möglich, indem andere Straßen der Kernstadt oder Ortsteile in die Veränderung der Schulbezirke einbezogen werden.

 

 

  • finanzielle Auswirkungen

 

Die Schließung der Grundschule Neundorf (Anhalt) führt zu entsprechenden Einsparungen von ca. 72,0 T€ pro Haushaltsjahr. Beim Erhalt der Grundschule sind aus dem Haushalt der Stadt Staßfurt diese finanziellen Mittel bereitzustellen.

 

 


Anlagenverzeichnis:

-  Schulbezirke der Grundschulen Neundorf (Anhalt) und L. Uhland

-  Schülerzahlen unter Berücksichtigung der geänderten Schulbezirke

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt, die Schulbezirke der Grundschulen Neundorf (Anhalt) und „L. Uhland“ gemäß Anlage zu verändern.